• 1. Nachtrag zur Bauartzulassung 2.12.

    Zulassungs-Nr.:

    B-9/86/2 (N 1)

    Zulassungs-Datum:

    17.5.1991

    Hersteller:

    MAN Gutehoffnungshütte GmbH, Oberhausen

    Bauart:

    GHH Scheibenbremsapparat 2

    Unterlagen:

    Antrag vom 26.2.1991

    Prüfbericht:

    TÜV Hannover e.V. vom 25.4.1991 - EH-cla-wil/161/R -

     
    Beschreibung der Änderungen:

    Der GHH - Scheibenbremsapparat 2 kann wahlweise auch mit den Bremskrafterzeugern der
    Firma MAN - Gutehoffnungshütte AG, Oberhausen, nach Sonderzulassung Nr. 3 betrieben werden.
    Bei einem Wechsel an einer bestehenden Anlage müssen jedoch wegen der größeren Bremskräfte
    die Fuß- und Ankerschrauben des Bremsständers nachgerechnet werden.

    Auf Grund des Bescheides des Oberbergamts in Clausthal-Zellerfeld vom 11. 10. 2000
    - 10.2-01/00-B III a 6-V - behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der
    MAN-GHH  an dieser Zulassung auf die SIEMAG Transplan GmbH bei sonst unveränderter Bauart
    der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit dem
    Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.

    2. Nachtrag zur Bauartzulassung 2.12

    Zulassungs-Nr.:

    B-9/86/2 (N 2)

    Zulassungs-Datum:

    22.01.2002

    Hersteller:

    SIEMAG Transplan GmbH, Netphen

    Bauart:

    Bremskrafterzeuger für Scheibenbremsen Typ BE 100

    Unterlagen:

    Antrag vom 16.10.2001

    Prüfbericht:

    TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e.V. vom 09.11.2001 EH 157/2001 ASE-H/cla

     
    Beschreibung der Änderungen:

    Der Bremskrafterzeuger für Scheibenbremsen Typ BE 100 (GHH Scheibenbremsapparat 2)
    kann wahlweise auch mit in Umfangsrichtung der Bremsscheibe demontierbaren Anschlag-
    leisten für den Bremsbelag betrieben werden.

    Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde
    liegenden Ausführungen entsprechen.