• 2.11. Zulassungs-Nr.:

    B-8/85/1

    Zulassungs-Datum:

    4.11.1985

    Hersteller:

    AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt

    Bauart:

    Einzylinder-Hydraulik-Auslaßbremsapparate EH, Typen
    EH 4 mit rd. 40 kN Abtriebskraft
    EH 6 mit rd. 60 kN Abtriebskraft, für elektrische Antriebe bis 4 m/s
    Fahrgeschwindigkeit
    (Förderhäspel) mit Handsteuerung, auch Fernsteuerung, (H 1) und
    Automatikbetrieb (A 1)

    Unterlagen:

    Antrag vom 15.8.1983 - Gh/s - 597.120.145. BG-4.2 - Blatt 1-4;
    Beschreibung vom 15.8.1983 - Gh/s - 597.120.146. BG-4.0 - Blatt 1-3
    mit Zeichnung 597.106.202. MB-3.3;
    Beschreibung der Steuerung vom 31.8.1983 - Gh/Schm - 597.120.147. BG-4.2
      - Blatt 1-5
    mit Hydraulikplan vom 24.5.1985 - 597.0045 H.06.
    USP-3.2 für Handsteuerung, einschließlich Fernsteuerung, und
    Hydraulikplan vom 24.5.1985 - 597.0045 H 24. USP-3.2 für Automatikbetrieb

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 25.3.1985 - Nr. 46 - SPS Hä / K -
    mit Ergänzung vom 27.9.1985

     
    Kurzbeschreibung:

    Ausbau und Wirkungsweise

    Bremsapparate dieser Bauart entsprechen TAS Nr. 3.11.2.3.7, Abbildung 13.

    Hauptmerkmale

    EH 4

    EH 6

    1. Kraft am Abtrieb (kN)

    rd. 40

    rd. 60

    2. Lüftdruck max. (bar)

    100

    100

    3. Bremsgewicht max. (kN)

    10

    15

    4. Tiefste zulässige Stellung des Lüftkolbens,
        gemessen zwischen Zylinderdeckel und
        Bolzenmitte der Kolbenstange (mm) 

    80

    110

     
    An dem zweiarmigen Hauptbremshebel greifen die Kräfte aus dem Lüftzylinder und aus
    der durch ein Bremsgewicht vorgespannten Druckfeder an. Die auf die Bremsflächen
    wirkende Kraft ergibt sich aus der Federkraft, vermindert um die jeweils wirkende Lüftkraft
    (Auslaßbremse).

    Die Fahrbremskraft ist bei Handsteuerung entsprechend der Auslage des Fahrbremshebels
    über ein Druckregelventil stufenlos regelbar. Bei Automatikbetrieb wirkt die Fahrbremse über
    ein Elektromagnetventil als Stoppbremse.

    Bei Sicherheitsbremsung wird über ein Vorsteuerventil das Sicherheitsbremsventil und über
    ein zweites Vorsteuerventil das Druckregelventil angesteuert, um 2 parallele Auslösewege zu
    erreichen.

    Eine besondere, nur nach oben wirksame Klemmvorrichtung an der Führungsstange verhindert,
    daß das Bremsgewicht beim Lüften der Bremse angehoben wird.

    Durch den Bremsbackenverschleiß senkt sich das Gewicht allmählich; dadurch wird der
    Bremsbackenverschleiß selbsttätig ausgeglichen.

    Das Hydraulikaggregat besteht aus dem Behälter und folgenden darauf gesetzten Geräten:
    ein oder zwei Antriebsmotoren, eine oder zwei Doppelpumpen, Ventile, Hochdruckfilter.
    Der Lüftzylinder wird beim Bremsen über ein Drosselrückschlagventil mit einstellbarer Drossel
    und parallel dazu angeordneter Bohrung entleert, um ein schlagartiges Auflegen der Bremse
    zu vermeiden.

    Bei Anlagen mit Fernsteuerung darf das Steuerpult mit dem Druckgeber bis zu 50 m von dem
    Förderhaspel entfernt aufgestellt werden.

    Überwachung

    • der Vorsteuerventile zum Sicherheitsbremsventil und Druckregelventil durch
      Stellungsschalter an den Vorsteuerventilen,
    • des Bremsbelagverschleißes und der zulässigen Grenzstellung des Kolbens im Lüftzylinder
      durch eine Marke am Bremsgestänge und einen Überwachungsschalter,
    • des Schließ- und Öffnungszustandes der Fahrbremse (nur bei Automatikbetrieb und
      bei Fernsteuerung),
    • des Umschaltventils Hand/Automatik durch Stellungsschalter.

    Zusätzlich besteht Einzelprüfmöglichkeit von Hand mit Taster für die beiden o.g. Vorsteuerventile.

    Bemerkungen:

    Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

    Sie ist in der Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    Es dürfen - antragsgemäß - nur schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel oder
    eigensichere elektrische Anlagen nach den berggesetzlichen Vorschriften eingebaut werden.

    Beim Einsatz unter Tage sind entsprechend bergbehördlicher Regelung zugelassene schwer
    entflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.

    Bis zum 31. Dezember 1984 gelieferte Geräte dürfen noch mit einem Rücklauffilter im
    Hydrauliksystem ausgerüstet sein.

    Hinweis:

    Für Bremsapparate der früheren Bauarten EH, die in vorhandenen Antriebsmaschinen
    unverändert weiter betrieben werden, gelten die im Anhang 2, Blatt 1/3, angegebenen
    Bauartzulassungen:

    XVII / MXVI / 71 des Landesoberbergamts NW und
    M XIII / 70 des Oberbergamts in Saarbrücken.

    Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18.01.1999 - 15.8-3-15 -
    behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen
    und Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebs-
    sytemen GmbH bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel
    und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
    Unternehmers gekennzeichnet sind.