• 2.8. Zulassungs-Nr.:

    B-5/83/1 (N1)

    Zulassungs-Datum:

    22. Oktober 1997 - 15.16.4-4-12 -

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen

    Bauart:

    Zweiachs-Druckluft-Schnellschluß-Bremsapparat
    bis 60 kN Abtriebskraft der Bauarten 8S1V17502, 8SM7503 und
    8SM7506 mit Steuerungsarten A4, A6, A8 und A9

     

    Kennzeichen der Steuerungsarten:

    A 4

    Regelbremse bei Handbedienung und
    Regelbremse bei Automatikbetrieb;
    Regelbremse bei Handbedienung und
    Stoppbremse bei Automatikbetrieb wahlweise mit Vorflutdruckeinstellung;
    Regelbremse bei Handbedienung wahlweise mit oder ohne Membran-Regler.

    A 6

    Regelbremse bei Handbedienung mit Versteckeinrichtung (einfach);
    Regelbremse bei Handbedienung mit Versteckeinrichtung (einfach) mit
    Membran-Regler.

    A 8

    Stoppbremse bei Handbedienung und
    Stoppbremse bei Automatikbetrieb mit einstellbarem Einfalldruck.

    A 9

    Regelbremse bei Handbedienung und
    Stoppbremse bei Automatikbetrieb wahlweise mit pneumatischer Vorflutdruck-Einstellung.

    Unterlagen:

     

    A 4

    Beschreibung vom 8. 5. 1991
    - E88241-G627-U50 -                            16 Blatt
    Betriebsmittelkennzeichen vom 8. 5. 1991 - 1 Blatt
    Pneumatikschema vom 1. 3. 1991
    - E88241-G627-K51 -                             2 Blatt
    Beschreibung E27 B41069b              Blatt 1-7, 4a
    Pneumatikschema 3E27 S41476a             1 Blatt
    Pneumatikschema 3E27 S41607a             1 Blatt
    Beschreibung TS91 B1073a                     2 Blatt
    Zeichnung 4TS91 B10364a
    Zeichnung 3TS92 M12628b
    Zeichnung 4E27 Z41347
    Funktionsplan 3 E271 S449

    A 6

    Beschreibung vom 10. 4. 1991
    - E88241-G6Z7-U52 -                            8 Blatt
    Pneumatikschema vom 1. 3. 1991
    - E88241-G627-K53 -                            2 Blatt
    Beschreibung E27 B41069b             Blatt 1-7, 4a
    Pneumatikschema 3E27 S41476a            1 Blatt
    Pneumatikschema 3EZ7 S41607a           1 Blatt
    Beschreibung TS91 B1073a                   2 Blatt
    Zeichnung 4TS91 B10364a
    Zeichnung 3TS92 M12628b
    Zeichnung 4E27 Z41347
    Funktionsplan 3 E271 S449

    A 8

    Beschreibung vom 1. 2. 1994
    - E88241-G627-U46 -                           8 Blatt
    Pneumatikschema vom 1. 3. 1991
    - E 88241-G627-K47 -                          1 Blatt
    Beschreibung E27 B41192                     4 Blatt
    Pneumatikschema E27S 41612               1 Blatt

    A 9

    Beschreibung vom 8. 5. 1991
    - E88241-G627-U48 -                          11 Blatt
    Betriebsmittelkennzeichen vom 8. 5. 1991- 1 Blatt
    Pneumatikschema - E 88241-G627-K49 -  2 Blatt
    Beschreibung E27 B41163a                      5 Blatt
    Pneumatikschema 3E27S 41593a              1 Blatt

    Prüfbericht:

    DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    Nr. 49 vom 1. 9. 1997 - SPS-Sn/Di 11 KON -


    Beschreibung:

    Die vorbezeichneten elektropneumatischen Steuerungen können mit bis zu zwei Bremskraft-
    erzeugern der Bauarten 8SM7502, 8SM7503 und 8SM7506 zusammenwirken.

    Soweit zusätzliche Massen- oder Getriebebremsen, die nicht bauartzugelassen sind,
    verwendet werden, sind diese Zusatzbremseinrichtungen als pneumatisch betätigte
    Einlaßbremsen auszuführen.

    Die o. g. elektropneumatischen Bremsensteuerungen stellen Änderungen, Erweiterungen oder
    Ergänzungen der bisher bauartzugelassenen Steuerungen dar. Sie unterscheiden sich hinsichtlich
    der Regelbarkeit" der Fahrbremskraft bei handbedienter Bremse und bei Automatikbetrieb,
    hinsichtlich des Aufbaus der Sicherheitsbremskraft und weiterer Merkmale. Einen Überblick
    gibt die nachfolgende Tabelle.

    Die Steuerungen sind modular aufgebaut und setzen sich aus unterschiedlichen Elementen oder
    Teilgeräten zusammen. Die Funktionen der Teilgeräte sind im zugehörigen Prüfbericht der
    DMT-Seilprüfstelle beschrieben. Bei den vier Steuerungsarten A4, A6, A8 und A9 gibt es
    insgesamt 11 Varianten, die in den Pneumatikschemata dargestellt sind (s. auch beigefügte
    Übersicht der Steuerungsvarianten).

    Im Hinblick auf das sicherheitsgerichtete Ausfallverhalten der Bremseinrichtungen müssen
    die Förderanlagen so ausgelegt werden, daß sie tolerant gegenüber einem beliebigen
    Einfachfehler in der Steuerung der Bremseinrichtung reagiert.

    Eine Einschränkung zu dieser Aussage ist zur Variante Aß nötig ' der Stoppbremse bei Hand-
    und Automatikbetrieb mit einstellbarem Einfalldruck:

    Die Vorteile dieser Bremsensteuerung kommen an Anlagen zum Tragen, die rechnerisch
    an der Seilrutschgrenze arbeiten und bei denen im Betrieb kurze Seilrutschvorkommnisse
    durch das Auflegen der Bremse im Stoppbetrieb unter ungünstigen Bedingungen, wie zum
    Beispiel bei nassen Seilen oder ungünstigen Schwingungsanregungen der Fördermittel
    während des Stillsetzens nicht ausgeschlossen werden können, obwohl auch diese Anlagen
    nach TAS 3.9.7.2.1 oder 3.9.7.2.2 ausgelegt sind.

    Die Einfalldruckeinstellung dieser Variante kommt bei. jeder Sicherheits- und Fahrbremsung
    zum Einsatz und wirkt sich seilrutschvermeidend aus.

    Bedingt durch das schaltungstechnische Konzept, das im Fehlerfall den Aufbau einer Bremskraft
    bis zur Höhe der maximalen Fahrbremskraft vorsieht, dürfen diese Bremseinrichtungen nur an
    Fördermaschinen und Förderhäspeln eingesetzt werden, an denen in diesem Fehlerfall die
    rechnerischen Seitrutschgrenzen nicht überschritten werden und sich keine unzulässig hohen
    Verzögerungen einstellen können.

    Bei der Errichtung und Inbetriebnahme der bauartzugelassenen Bremseinrichtungen sind die
    nachfolgend genannten Punkte a) bis f) zu beachten:

    1. Bei der Verwendung von Rohr- und Schlauchmaterialien, bei der Wahl der Verbindungen
      und der Filter und für die Einhaltung von Querschnitten, Krümmungsradien und
      Umgebungstemperaturen sind die Angaben des Herstellers zu beachten.

      Ihre technische Ausführung muß im Rahmen der Errichtung des Bremsapparates
      entsprechend den Anforderungen der BVOS und der TAS ausgeführt und geprüft werden.
    2. Soweit die sicherheitsbezogenen elektrischen Steuer- und Überwachungseinrichtungen
      der Bremseinrichtungen in den Zulassungsunterlagen nicht dokumentiert sind, sind die
      erforderlichen Prüfungen im Erlaubnis- oder Betriebsplanzulassungsverfahren nach
      §§ 4 und 5 BVOS durchzuführen.
       
    3. Soweit Schaltungen nur in ihrer Funktion und in ihrer Signal verknüpfung, nicht aber in
      der Ausführung der Hardware festgelegt sind, müssen diese bei der Errichtung des
      Bremsapparates im Rahmen der §§ 4 und 5 der BVOS entsprechend den Anforderungen
      der BVOS und der TAS ausgeführt und auf funktionale Übereinstimmung und auf
      Übereinstimmung mit den Antragsunterlagen hinsichtlich der Logik der Signalbildung
      geprüft werden.
       
    4. Die Hardwarespezifikation der pneumatischen und mechanischen Bauteile und
      Komponenten ist nicht festgelegt. Es muß jedoch gewährleistet sein, daß ihre in den
      Unterlagen festgelegten Wirkungsweisen realisiert werden.
       
    5. Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen Betriebs- und Wartungsanweisungen nach
      TAS 3.8.7.13 beizuliefern. Diese Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind
      zu beachten. Sie sind in der Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
       
    6. Die elektrische Ausrüstung der Bremsensteuerungen muß beim Einsatz unter Tage den
      dort gegebenenfalls gültigen Anforderungen an den Schlagwetterschutz entsprechen.

    Überblick über die Steuerungsvarianten:

    Steuer-
    ungsart
    und
    -variante

    Entspricht
    bisheriger
    Bauartzu-
    lassung

    Fahr-
    bremskraft
    Hand             Automatik

    Pneumatische
    Vorsteuerung
    über
    M-Regler

     Sicherheits-
    bremskraft

    Bemerkungen

    A 4

    1

    1)

    regelbar

    regelbar

    ja

    Hand: Einfalldruck = Teilbremskraft, zusätzliche Schnell- entlüftung des Haltezylinders möglich

    Automatik:
    Sicherheits-
    bremskraft entsprechend voller Fahrbremskraft


    Verzögerung
    bei voller
    Fahrbremskraft
    muß unterhalb
    der Seilrutsch-
    grenze liegen

    2

    1)

    regelbar

    Stoppbremse

    ja

    3

    1)

    regelbar

    Stoppbremse + pneumatische Vorflutdruck-
    einstellung

    ja

    4

    1)

    regelbar


    nur für
    handbediente Anlagen

    ja

    5

    A 1.1

    regelbar

    nein

    A 6

    1

    1)

    regelbar + Versteck-
    betrieb

    nein

    2

    1)

    ja

    A 8

    1

    A 3.1

    Stoppbremse

    Stoppbremse

    nein

    2

    2)

    Stoppbremse

    Stoppbremse

    nein

    Einstellbare Teilbremskraft auch bei Automatik

    Einfalldruck
    ist auf die Seilrutschgrenze auszulegen

    A 9

    1

    2)

    regelbar

    Stoppbremse

    nein

    wie A 4 s.o.

    wie A 4 s.o.

    2

    -

    regelbar

    Stoppbremse + pneumatische Vorflutdruck-
    einstellung

    nein

     

     

    1) Weiterentwicklung von A 1.1/A 1.2
    2) Weiterentwicklung von A 3.1/A 3.2

    1. Ergänzung vom 31.08.2017:

    Bei sonst unveränderlichen sicherheitlichen Konzept der Bremseinrichtung darf wahlweise als Ersatz
    ein neuer Faltenbalg aus Edelstahl Typ: BAO 27,0 x39,5 x2x 0,15 17 W für den Einsatz im Rohrventil
    des Bremsdruckreglers und ein neuer Faltenbalg aus Edelstahl Typ: BAO 60x82x2x0,30 für den
    Membraneinsatz des Haspelbremsbockes innerhalb der pneumatischen Bremsensteuerung der
    Bremseinrichtung eingesetzt werden.

    Sofern zukünftig im Rahmen von Bremsenrevisionen die bisher verwendeten Faltenbälge dieses
    Bremsentyps durch das Fachpersonal der Fa. Siemens gegen neue Faltenbälge ausgewechselt
    werden, ist in diesem Einzelfall eine Abnahmeprüfung nicht erforderlich.