• 1.15

    Zulassungs-Nr.:

    F-15/94/1

    Zulassungs-Datum:

    14. 12. 1994 - 15.16.3-3-5 -

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen

    Bauart:

    Digitaler, speicherprogrammierter Fahrtregler in SlMADYN-D-Technik
    für von Hand oder auch automatisch gesteuerte Gleich- oder
    Drehstromfördermaschinen mit Drehzahlregelung, Typ 8SM143...,
    Variante 1 für Treibscheibenförderanlagen mit der Bezeichnung
    8SM1431 und den beiden Software-Ausführungen 2A und 2B

    Unterlagen:

    Antrag vom 6. 5. 1991 - ANL A 112/Sa/Gg -
    mit Ergänzung vom 11. 4. 1994 - ANL A 111/591.14.20/Po/Wr-

    Prüfblatt                        3 Blatt
    Beschreibung                59 Blatt
    Übersichtspläne             31 Blatt
    Schnittstellenpläne         24 Blatt
    Parameterlisten             53 Blatt
    Hardwarepläne            282 Blatt
    Softwarepläne             588 Blatt
    Betriebsmittelverzeichnis 4 Blatt
    Softwarebausteine      165 Blatt
    Variante 2A:
    Softwarepläne             163 Blatt
    Softwarebausteine        96 Blatt

    Prüfbericht:

    Nr. 88 der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle-
    vom 17 11.1994 - SPS-St/Ws-D14 FMA -

    Beschreibung:

    Der Fahrtregler wirkt bei der durch seine Bauart bestimmten Verwendung beim Führen durch
    eine kontinuierliche, wegabhängige Sollwertvorgabe auf die Energieversorgung und bei der
    Überwachung sowohl durch eine kontinuierliche, wegabhängige Hüllkurve als auch durch eine
    stufige, treppenförmige Hüllkurve auf die Sicherheitsbremse. Die stufige (punktweise)
    Verzögerungsüberwachung kann dabei wahlweise mit Schachtmagnetschaltern gemäß
    TAS Nr. 3.6.13.2 für die jeweils oberen Geschwindigkeiten der Verzögerungsbereiche oder in
    Anlehnung an TAS 3.6.13.3 mit Schachtmagnetschaltern für alle Geschwindigkeiten der
    Verzögerungsbereiche ausgeführt sein.

    Führungsteil:

    Der Führungsteil des Fahrtreglers und die digitale Fördermaschinensteuerung bzw. -regelung
    sind bautechnisch und funktionell in einem SlMADYN-D-System integriert. Die Funktionen
    des Führungsteils und der Fördermaschinensteuerung bzw. -regelung werden mit getrennten
    Baugruppen realisiert, die jedoch über gemeinsame Bussysteme miteinander kommunizieren.
    Die Hard- und Software des Führungsteils und die Software des Fahrtreglers sind in ihren
    sicherheitsbezogenen Teilen dokumentiert und somit festgelegt. Diese Hard- und Software-Teile
    beinhalten die für Betriebsfunktionen nicht notwendigerweise erforderlichen Fahrkurven, Ziele
    und Synchronisierungsfunktionen. Die Ausgabe des sicherheitsbezogenen Geschwindigkeits-
    Sollwertes des Führungsteils erfolgt innerhalb des SlMADYN-D-Systems und über ein
    Bussystem im systemspezifischen Datenformat.

    Überwachungsteil:

    Der Überwachungsteil besteht aus zwei redundanten Kanälen A und B. In jedem Kanal werden
    folgende Überwachungen jeweils getrennt für Trum 1 und Trum 2 ausgeführt:

    • stufenweise Geschwindigkeitsüberwachung,
    • kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung,
    • Einsatz-/Endwertüberwachung der Hüllkurve,
    • Schachtschalterüberwachung,
    • gegenseitige Überwachung der Istwertgeber,
    • Sprungüberwachung.

    Darüber hinaus werden funktionsredundante Überwachungen ausgeführt. Die Programm-
    abarbeitung der Funktionspakete erfolgt in beiden Kanälen unterschiedlich. Die Redundanz-
    überwachung erfolgt auf zwei Wegen.

    Der Überwachungsteil kann als kontinuierliche Überwachung gemäß TAS-Nr. 3.6.13.2
    ausgeführt werden. Die stufige Hüllkurve kann dabei in Anlehnung an TAS-Nr. 3.6.13.3
    auch für den gesamten Geschwindigkeitsbereich ausgelegt sein.

    Bei Ausfall eines Überwachungskanals kann der fehlerhafte Kanal nach der in der Bauartzulassung
    festgelegten Anweisung des Herstellers für maximal 24 Stunden je Ereignisfall überbrückt werden.
    Die Überbrückung darf nur erfolgen, wenn der fehlerfreie Kanal eindeutig ermittelt ist. Solange nur
    ein Überwachungskanal betriebsfähig ist, darf die Fördermaschine nur von Hand gefahren werden.
    Beginn und Ende des einkanaligen Betriebs sind im Stöhrungsbuch der Fördermaschine festzuhalten.
    Der einkanalige Betrieb darf nicht bei Fehlern außerhalb der SYMADIN-D-Systeme eingeschaltet
    werden. Diese Peripheriefehler können innerhalb der SYMADIN-D-Systeme gebrückt werden;
    eine Überbrückung bewirkt selbsttätig eine Begrenzung der Fördergeschwindigkeit auf 2 m/s.

    Allgemeine Überwachungsfunktionen:

    Höchstgeschwindigkeiten : Zulässige Höchstgeschwindigkeiten werden abhängig von den
    Betriebsarten und -weisen redundant überwacht mit den Maximalwerten der kontinuierlichen
    Hüllkurven und den Maximalwerten der Stufigen bzw puntweisen Hüllkurven.

    Die Einfahrgeschwindigkeiten: werden gemäß TAS-Nr. 3.6.13.2 in den Schachtendbereichen
    kontinuierlich überwacht; es gilt auch hierfür die Beschreibung "Überwachungsteil".

    Kontinuierliche Hüllkurve : Zur Abarbeitung der Funktionen der kontinuierlichen Hüllkurve
    sind in den beiden Kanälen diversitär-redundante Sensoren (Impulsgeber, Tachodynamo)
    und Prozessoren (Trum-Prozessoren) vorhanden.

    Stufige bzw. punktweise Hüllkurve: Zur Abarbeitung der Funktionen der stufigen bzw.
    punktweisen Hülikurve sind jedem der beiden Kanäle in jedem Trum (jedem Fördermittel)
    bis zu acht Magnetschalter und einer der beiden o. a. Tachodynamos zugeordnet, die auf
    jeweils einen der beiden Trum-Prozessoren wirken.

    Einsatzüberwachung der kontinuierlichen Hüllkurve: Zur Einsatzüberwachung der
    kontinuierlichen Hülikurve werden zu Beginn der beiden Verzögerungsbereiche das Absenken
    (Herunterlaufen) der wegabhängigen Sollwertsignale des Überwachungsteils durch
    Magnetschalter im Schacht festgestellt.

    Einsatz- und Endwertüberwachung der stufigen Hüllkurve: Zur Einsatz- und Endwert-
    überwachung der stufigen Hüllkurve werden in den Trum-Prozessoren beider Kanäle die
    Signale der Sensoren der stufigen Hülikurven verwendet.

    Gegenseitige Überwachung der kontinuierlichen Hüllkurven in beiden Kanälen: Zur
    gegenseitigen Überwachung wird die von jedem Trum-Prozessor errechnete kontinuierliche
    Hüllkurve mit den entsprechenden Werten des Trum-Prozessors im jeweils anderen Kanal
    verglichen.

    Reihenfolge- und Stellungsüberwachung der Schachtschalter: In jedem Kanal überwachen
    die Trum-Prozessoren bei der Bildung der stufigen Hüllkurven die Magnetschalter gleichzeitig
    auf deren korrektes Schalten.

    Gegenseitige Überwachung der Geschwindigkeits-lstwerte: Die Geschwindigkeits-Istwerte
    des Doppel-Tachodynamos und des Impulsgebers des Überwachungsteils werden einzeln in den
    Trum-Prozessoren eines jeden Kanals mit den Werten der kontinuierlichen Hüllkurve vergleichen.

    Überwachung des Teufen-lstwertes (Sprungüberwachung): Der Weg-Istwert wird in jedem
    Kanal für jedes Trum (jedes Fördermittel) separat erfaßt und verarbeitet.

    Überwachungen für den Automatikbetrieb:

    Seilrutschüberwachung: Durch Vergleich des Geschwindigkeits-Istwerts der Tachodynamos
    beider Kanäle mit dem Wert eines von der Seilscheibe form-schlüssig angetriebenen weiteren
    Tachodynamos werden Abweichungen erkannt, die durch Seilrutsch verursacht worden sind.

    Nothaltüberwachung: Bei anstehendem Nothaltsignal wird durch Vergleich von Verzögerungs-
    Istwert und Verzögerungs-Sollwert das selbsttätige elektrische Verzögern des Fördermotors
    überwacht (elektrisches Stillsetzen).

    Richtungsüberwachung: Bei der Abfahrt von Endanschlägen wird die von der Automatik-
    steuerung vorgegebene Drehrichtung für den Fördermotor und die Drehrichtung der über den
    Fördermotor angetriebenen Tachodynamos verglichen; unterschiedliche Drehrichtungen lösen
    den Sicherheitskreis aus.

    Spezielle, durch den Aufbau bedingte Überwachungen:

    Redundanzüberwachung: Die Stellungen der Abschlußrelais der beiden Überwachungskanäle
    werden mit Rückmeldekontakten auf Gleichheit überwacht (gegenseitige Überwachung).

    Systeminterne Überwachung: Jeder Kanal des SlMADYN-D-Systems wird durch ein internes
    Modul überwacht, das Unterspannung der Baugruppen, schwere System-Fehler und System-Resets
    erkennt. Erkannte Fehlfunktionen wirken über Bussignale auf patenttalfreie Kontakte, die den
    Sicherheits-, Fahrbrems- oder Abfahrsperrkreis beeinflussen.

    Hinweise:

    Das Umschalten bzw. Umstecken von den in Betrieb befindlichen Systemen auf die Reserve-
    einrichtungen im Führungs- bzw. Überwachungsteil muß nach der anlagen-spezifischen
    Umschaltanweisung des Herstellers erfolgen, deren Richtigkeit im Rahmen der jeweiligen
    Inbetriebnahmeprüfungen nachzuweisen ist. Die Ausführung der Reserveeinrichtungen darf
    nur so erfolgen, daß keine Änderungen der geprüften Programme erforderlich sind. Die in
    einem Fahrtregler mit passiver Reserve eingesetzten SYMADIN-D-Systeme sollen alle mit
    gleichen Ständen der anlagen-unabhängigen (Betriebssystem) und der anlagenabhängigen
    (Anwenderprogramm) Software ausgeführt sein.

    Bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Fahrtreglers 8SM1431 sind die nachfolgend
    genannten Punkte a) bis 1) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die
      Prüfanweisung des Herstellers zu beachten (s. Antragsunterlagen).
    2. Antragsunterlagen für Schachtförderanlagen zur Erlangung der Erlaubnis gemäß
      § 4 BVOS sollen seitens des Betreibers bzw. des Herstellers Angaben über
      - die jeweiligen Versionsstände der anlagenunabhängigen Software und
      - ggf. über die Nutzung des "Einkanaligen Betriebs" des Überwachungsteils enthalten.
    3. Antragsunterlagen für Schachtförderanlagen zur Erlangung der Erlaubnis gemäß
      § 4 BVOS oder der Betriebsplanzulassung gemäß § 5 BVOS sollen seitens des
      Herstellers auch die passiven, aber einschaltbaren Redundanzen und die zugehörigen
      Umschaltungs-, Handhabungs- und Verhaltensanweisungen des Herstellers beinhalten.
    4. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
      die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise enthält.
    5. Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das
      EMV-Gesetz zu beachten. Es ist beispielsweise die mögliche Beeinflussung der zentralen
      Rechnerbaugruppen durch den Betrieb von Funkgeräten und -teletonen zu beachten.
    6. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    7. Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch die Bauartzulassung
      nicht in ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind bei der
      Errichtung die Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.
    8. Im eingebauten Zustand müssen die zum Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
      Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z. B. bei der
      Hardware durch Hinweise auf der Frontseite der Baugruppen.
    9. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen
      bei der Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers
      ersetzt werden.
    10. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile
      sind mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherseitlichen
      und ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    11. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, daß die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Speicherung der
      Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Software-
      teile ersetzt werden können.
    12. Die rechnerunterstützte Prüfeinrichtung darf nur mit den Disketten benutzt werden, die
      für den Fahrtregler erforderlich sind und die auf eventuell vorhandene Computerviren
      geprüft worden sind.