• Zulassungs-Nr.:

     F-14/94/1(N6) + Erg.

    Zulassungs-Datum:

    26.05.2003

    Hersteller: 

    ALSTOM Power Conversion GmbH, Berlin

    Bezeichnung:   

    FR 90 / N6-xxxxxxxxxxxxx-Vx.x-

    Die jeweils eingesetzte Ausführung wird entsprechend dieser Klassifizierung als Bauartbezeichnung
    angegeben. Die Variablen (x) haben folgende Beziehung:

    1. Stelle  Schachtschalter / Lichtschranken,
    2. Stelle  Messkontakter,
    3. Stelle  Impulsgeber,
    4. Stelle  Stromversorgung,
    5. Stelle  Übertrager / Trennung,
    6. Stelle  Wischrelais,
    7. Stelle   f / i- Wandler,
    8. Stelle  Trennklemmen,
    9. Stelle  Ext. elektr. Geschwindigkeitsüberwachung mit Logidyn D2,
    10. Stelle  Entkopplung Teufenzeiger, - Vergleicher.
    11. Stelle  Einfahrüberwachung EMS1
    12. Stelle  Entkopplung Impulsgeber
    13. Stelle  Teufenvergleicher

    bei der Bezeichnung Vx.x ist die jeweils geprüfte und gültige Softwareversion anzugeben,
    d.h. zur Zeit V1.0, V1.1, V1.2, V1.3 und V1.4.

    Anhand des Typenschlüssels sollen der technische Stand der jeweiligen Fahrtreglerausführung und
    die zugehörige entsprechende Zulassung erkennbar sein.

    Aus diesem Grunde ändert sich beim Austausch eines durch die Typenbezeichnung spezifizierten
    Bauteils oder einer Baugruppe auch die vollständige Typenbezeichnung des Fahrtreglers.

    Der mit diesem Nachtrag vorgelegte detaillierte Typenschlüssel beinhaltet nicht nur die zusätzlichen,
    sondern auch alle übrigen Bezeichnungen. Aus diesem Grunde können die entsprechenden detaillierten
    Typenschlüssel der vorherigen Nachträge entfallen und durch den mit dem 6. Nachtrag vorgelegten
    Typenschlüssel ersetzt werden.

    Die mit dem 6. Nachtrag vom 19.08.2002 beantragten Bauartvarianten des digitalen speicher-
    programmierbaren Fahrtreglers FR90/N6 lauten:

    -  FR 90/N6-4553123104011-V1.4 und
    -  FR 90/N6-4553123104012-V1.4.

    In dem o.g. Typenschlüssel sind durch Unterstreichungen die mit dem 6. Nachtrag beabsichtigten
    Änderungen und Erweiterungen der Bauartvarianten gekennzeichnet worden.

    Verbindliche Unterlagen:

    -  Aktenordner (1 Stück) mit der Beschreibung der Hardwareänderungen bzw. -ergänzungen des
        Fahrtreglers FR 90 (jeweils in 6-facher),
    -  Unterlagen der Urkunde und der vorherigen Nachträge.

    Im Einzelnen beinhaltet dieser Aktenordner folgende Anlagen:

    Anlage 01 - 

    Generelle Erläuterungen und Beschreibung, Datei: >FR90 N6.doc,
    mit den Funktions- sowie der Hardware-Änderungen bzw.
    –Ergänzungen des Fahrtreglers              

     05 Blätter,

    Anlage 02 - 

    Typenbezeichnung und -schlüssel des digitalen Fahrtreglers FR90,
    Datei: >FR90_NA6_TYPE.DOC.doc,      

     11 Blätter,

    Anlage 03 - 

    Stromlaufpläne, Umbau 2000, des Fahrtreglers 1 FR90,
    der Fördermaschine Ellers, des Werkes Neuhof-Ellers der Kali+Salz
    GmbH, Zeichnungs-Nr. 592.027301.STR-4.01, =03H13 Blätter 4 und 19 

     02 Blätter,

    Anlage 04 - 

    Stromlaufpläne, Umbau 2000, des Fahrtreglers 1 FR90,
    der Fördermaschine Ellers, des Werkes Neuhof-Ellers der Kali+Salz
    GmbH, Zeichnungs-Nr. 592.027301.STR-4.01, =03LA30 Blätter 17 und 18 

     02 Blätter,

    Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    Nr. P03 – 00109 SPS-St 11KON vom 23.01.2003 ( bestehend aus Blatt 1 bis 15)

    Kennzeichen:

    Die mit dem 6. Nachtrag beabsichtigten Änderungen und Erweiterungen des Fahrtreglers FR 90
    erfordern keine Erweiterungen der sicherheitlichen, grundlegenden Konzepte der bereits geprüften
    und zugelassenen Fahrtregler-Teile.

    Die Aufbau-Struktur des mit technologisch und verfahrenstechnisch diversitärer Redundanz
    ausgeführten Fahrtregler-Überwachungsteils wird durch die beabsichtigten Änderungen und
    Erweiterungen nicht verändert.

    Bei dem mit einer kontinuierlichen und einer stufigen Hüllkurve ausgeführten Fahrtregler-Über-
    wachungsteil werden die technischen Ausführungen der Teufenvergleicher und die der Daten-
    kopplung zwischen dem Teufenzeigern und den BCD-Komparatoren gegenüber der zugelassenen
    Ausführung geändert.

    Die anlagenabhängige Software ist von den beabsichtigten Änderungen und Erweiterungen nicht
    betroffen, so dass die bisherigen sicherheitlichen Aussagen weiterhin gültig sind.

    Bauartbeschreibung:

    Im Führungsteil als auch im Überwachungsteil dürfen alternativ zu den bisher zugelassenen
    Betriebsmitteln zukünftig auch funktionsgleiche andere Betriebsmittel eingesetzt werden.
    Dabei sind im Einzelnen nur die Hardware-Ausführungen der Teufenüberwachungen bzw.
    der Teufenvergleicher sowohl des Führungs- als auch die des Überwachungsteiles betroffen,
    und zwar

    -  der als Teufenvergleicher eingesetzte BCD-Komparator Typ 3742 des Herstellers Thomas Trunz,
       79183 Waldkirch, und
    -  die als Potential- bzw. Isolationstrenner eingesetzten Betriebsmittel mit der Typenbezeichnung
       „ISOBOXEN“ des Herstellers Thomas Trunz, 79183 Waldkirch.

    Die alternativen BCD-Komparatoren Typ „3742 a“ oder „3742 b“ des Herstellers Thomas Trunz
    sind zwar prinzipiell gleichartig wie der bereits zugelassene Komparator aufgebaut, jedoch für
    unterschiedliche Spannungsversorgungen, d.h. für 230 V - Wechselspannungsversorgungen
    (3742 a) und für 24V-Gleichspannungsversorgungen (3742b), konzipiert.

    Für die Potential- bzw. Isolationstrennungen der Datenleitungen zu den Teufenanzeigern und
    den Teufenvergleichern (BCD-Komparatoren der o.g. Serie 3742), d.h. für die potentialgetrennte
    Datenübertragung der teufenabhängigen Signale des Fahrtreglers, sollen zukünftig auch Betriebsmittel
    des Typs ISOBOX_A4 des Herstellers Thomas Trunz, 79183 Waldkirch, eingesetzt werden können.


    Hinweise:

    Beim Einsatz des digitalen speicherprogrammierbaren Fahrtreglers FR90 für geregelte Elektro-
    fördermaschinen oder gesteuerte Gleichstromfördermaschinen dürfen Änderungen und Erweiterungen
    der Programme der im Führungs- und im kontinuierlichen Überwachungsteil eingesetzten Prozessor-
    systeme, die nicht eine Änderung der Bauartzulassung erfordern, nur nach Rücksprache und mit
    Zustimmung der Abteilung Grubensicherheit, Technik unter Tage, der Bezirksregierung Arnsberg
    und der DMT Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - vorgenommen werden.

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme, der Instandhaltung und Wartung sowie
    beim Betrieb die schon in der Bauartzulassung des Fahrtreglers F-14/94/1 vom 06.07.1994
    nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
      des Herstellers zu beachten.
      >
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die
      ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    3. Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das EMV-Gesetz
      zu beachten. Beim Betrieb der Förderanlage sollten darüber hinaus Funkgeräte bzw. Funktelefone
      nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.
    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
      Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    5. Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die technischen
      Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der Errichtung dieser
      Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
      Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
      auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
      Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
      mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
      ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der Programme
      ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden
      können.

    Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
    Ausführungen entsprechen.

    Ergänzung des digitalen Fahrtreglers FR 90

    Bei sonst unveränderter Bauweise können wahlweise auch Impulsgeber des Typs FG 4 mit
    der Option LWL (Signalübertragung mit Lichtwellenleiter), und zwar

    -         FG 4 LL,
    -         FG 4 LL-8192-90 G-NG,
    -         eingesetzt werden.

    Hinweis vom 05.08.2014:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen behalten
    nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen Zulassungen/
    Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin, bei sonst
    unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel
    und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens
    gekennzeichnet sind