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Zulassungs-Nr.:
F-14/94/1(N3)
Zulassungs-Datum:
08.05.2001
Hersteller:
ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH, Berlin
Bezeichnung:
FR 90 / N3-xxxxxxxxx-Vx.x-
Die jeweils eingesetzte Ausführung wird entsprechend dieser Klassifizierung als Bauartbezeichnung
angegeben. Die Variablen (x) haben folgende Beziehung:1. Stelle
Schachtschalter / Lichtschranken,
2. Stelle
Messkontakter,
3. Stelle
Impulsgeber,
4. Stelle
Stromversorgung,
5. Stelle
Übertrager / Trennung,
6. Stelle
Wischrelais / Entprellbaustein,
7. Stelle
S / I- Wandler,
8. Stelle
Trennklemmen,
9. Stelle
Stufige elektr. Geschwindigkeitsüberwachung mit Logidyn D2
Bei der Bezeichnung Vx.x ist die jeweils geprüfte und gültige Softwareversion anzugeben,
d.h. zur Zeit V1.0, V1.1, V1.2, V1.3 und V1.4.Anhand des Typenschlüssels sollen der technische Stand der jeweiligen Fahrtreglerausführung und
die zugehörige entsprechende Zulassung erkennbar sein.Aus diesem Grunde ändert sich beim Austausch eines durch die Typenbezeichnung spezifizierten
Bauteils oder einer Baugruppe auch die vollständige Typenbezeichnung des Fahrtreglers.Die mit dem 3. Nachtrag vom 26.01.2000 beantragten Bauartvarianten des digitalen speicher-
programmierbaren Fahrtreglers FR90/N3 lauten:- FR 90/N3-202102211-V1.3,
- FR 90/N3-202102212-V1.3,
- FR 90/N3-202102213-V1.3,
- FR 90/N3-202102214-V1.3.
Verbindliche Unterlagen:
- Ein Aktenordner mit der Beschreibung der beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen
sowohl der Hardware als auch der Software des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher
Ausfertigung, - Ein Aktenordner mit der Beschreibung der Funktions- und Hardwareänderungen bzw.
-ergänzungen des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher Ausfertigung.
Im einzelnen beinhaltet der 3. Nachtrag vom 26.01.2000 folgende Anlagen:
Funktionen und Hardware
- Generelle Erläuterungen und Beschreibung der Funktions- sowie
der Hard- und Software-Änderungen bzw. -Ergänzungen des Fahrtreglers,
Dokument: >FR90ZL-N3.doc, Rev.-Stand: 00/10.12.99Blätter
14- Typenbezeichnung und -schlüssel des FR90,
Z.-Nr.597.63 0045.Fr200.BG-4/R, vom 10.12.1999,Anlage 01
04
- Übersichtsschaltbild FR 90, Z.-Nr.597.0045.FR3.01.USP-3.0,
Anlage 02
01
- Übersichtspläne und Prinzipschaltbilder stufige v-Überwachung,
Z.-Nr.597.0045.FR3.01.USP-4.0,Anlage 03
12
- Stromlaufplan Hardware der stufigen v-Überwachung,
Z.-Nr.597.0045.FR3.01.STR-4.0 und 05.STR-4.0,Anlage 04
15
- Allgemeine Prüfanweisung für stufige v-Überwachung
Z.-Nr.597.0045.FR3.00.BG-4.0,Anlage 06
07
- Systembeschreibung Logidyn D2,
Anlage 07
09
- Beschreibung der Prozessorbaugruppe COP 232.1,
Anlage 08
04
- Beschreibung der Prozessorbaugruppe mit Peripherie MCU 232,
Anlage 09
04
- Beschreibung analoge Eingabebaugruppe ADU 232,
Anlage 10
04
- Beschreibung analoge Ausgabebaugruppe DAU 232,
Anlage 11
04
- Beschreibung binäre Eingabebaugruppe DEP 232,
Anlage 12
04
- Beschreibung binäre Ein- und Ausgabebaugruppe BIO 232,
Anlage 13
04
- Beschreibung analoge Ein- und Ausgabebaugruppe ADA 232,
Anlage 14
04
- Beschreibung Zählerbaugruppe DIZ 232,
Anlage 15
04
- Anzeigegerät DINALOG ff 144x24 Typ A 1230 und A 1231,
Anlage 16
07
- Beschreibung und Datenblätter der DC-Trennverstärker
Typen: VariTrans P 27000, VariTrans A 26000, VariTrans P 15000Anlage 17
20
Software
- Funktionspläne der stufigen v-Überwachung,
Z.-Nr. 597.0045.FR3.10.STR-4.0,Anlage 05
37
Bei der Prüfung der Software wird die bereits vorliegende und für die zweitrümige Fahrtregler-
Ausführung des 1. und 2. Nachtrages eingereichte und geprüfte Software, d.h. Dokumentation
und Programme, zugrunde gelegt.Ferner haben bei der Prüfung auch die Unterlagen der Erstzulassung vorgelegen.
Prüfbericht:
Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
Nr. 20 - SPS-St/Ne - vom 23.02.2001 ( bestehend aus Blatt 1 bis 21)Kennzeichen:
Der 3. Nachtrag enthält wesentliche Änderungen und Erweiterungen:
- Im Überwachungsteil des Fahrtreglers soll bei der stufigen Geschwindigkeitsüberwachung
anstelle der nicht mehr hergestellten Messkontakter Typ f3 des Herstellers Gossens alternative
und mit Prozessoren aufgebaute Komponenten des Typs COP 232.1 oder Prozessorkarten des
Typs MCU 232 sowie zugehörige E/A-Peripheriegeräte eingesetzt werden die Komponenten
des modularen Regelungs-, Steuerungs- und Rechensystems mit der Bezeichnung Logidyn D2
des Herstellers ALSTOM sind. - Die mit den o.g. Messkontaktern in Zusammenhang stehenden Überwachungen, z.B. Tacho-
Tacho-Überwachung, Überwachung der Schaltreihenfolge der Magnetschalter im Schacht,
sollen entsprechend den neuen Gegebenheiten ebenfalls geändert werden. - Alternativ sollen anstelle der zugelassenen Trennverstärker der Serie 7000 und 8000 auch
Trennverstärker der Serien VariTrans P 15000, VariTrans P 27000 und VariTrans A 26000
eingesetzt werden, die wie die zugelassenen Trennverstärker ebenfalls von der Firma Knick
hergestellt werden.
Ein gemäß dem 3. Nachtrag errichteter Fahrtregler wird durch die Gruppenbezeichnung FR 90/N3
gekennzeichnet.
Bauartbeschreibung:
Digitale Fahrtregler mit den Typenbezeichnungen FR 90, FR90/N1 und -N2 beinhalten im Führungsteil
ein programmierbares vernetztes Doppel-Prozessorsystem (Master-Slave) und im Überwachungsteil
ein eigenständiges Prozessor-System für die wegabhängige Geschwindigkeitsüberwachung mit
kontinuierlichen Hüllkurven sowie Messkontakter für die wegabhängige Geschwindigkeitsüberwachung
mit stufigen Hüllkurven.Die Weg- und Geschwindigkeitserfassung des Führungs- und des Überwachungsteils erfolgt mit
insgesamt drei Sensoren. Dabei werden entweder ein Impulsgeber und zwei Tachodynamos oder
zwei Impulsgeber und ein Tachodynamo eingesetzt.Der Fahrtregler beinhaltet für die Realisierung der Überwachungsfunktionen insgesamt drei
Prozessor-Systeme und zwar:- im Führungsteil ein System des Typs COP132.08 (Master) und ein System des
Typs CCU 132.08 (Slave) und - im Überwachungsteil ein System des Typs CCU 132.08.
Diese Systeme wirken alle mit der anlagenunabhängigen Software bzw. dem Betriebssystem MMT3.
Die Anwendersoftware der Systeme des Führungsteils beinhaltet nicht nur die Funktionen für
die weg- bzw. teufenabhängige Führung der Fördermittel im Schacht sondern zusätzlich auch
Höchstgeschwindigkeitsüberwachungen und ohne Schachtschalter wirkende stufige Hüllkurven-
überwachungen für maximal 5 Weg- bzw. Geschwindigkeitspunkte sowie separat auch die
Funktionen der Fördermaschinensteuerung -bzw. -regelung.Die Anwendersoftware des programmierbaren elektronischen System des Überwachungsteils
beinhaltet nur die erforderlichen Funktionen der TAS für die kontinuierlichen Hüllkurvenüber-
wachungen und die zugehörigen sowie damit in Zusammenhang stehenden Überwachungen.
Mit dem 3. Nachtrag sollen der Aufbau und die Funktionen der im Rahmen der kontinuierlichen
Hüllkurvenüberwachung eingesetzten programmierbaren Zentraleinheit des Typs CCU 132.08
nicht verändert werden. Dementsprechend sollen die mit dieser Zentraleinheit softwaremäßig
gebildeten kontinuierlichen Hüllkurvenüberwachungen sowie die damit in Zusammenhang
stehenden Überwachungen weiterhin vorhanden und auch wirksam bleiben.Ferner sollen auch die durch gegenseitigen Vergleich wirkende Überwachung der Geschwindig-
keitserfassungseinrichtungen, d.h. des permanenterregten Tachodynamos und der Impulsgeber
nicht verändert werden.Die Bauart der stufigen Überwachungskurve (Hüllkurve) des Fahrtregler- Überwachungsteils
soll geändert werden. Diese Änderung ist erforderlich, weil der Hersteller GOSSEN die Produktion
der bisher verwendeten elektronischen Messkontakter eingestellt hat. Dementsprechend sollen die
mit den Messkontaktern gebildeten Überwachungsfunktionen nun mit anderen Betriebsmitteln
realisiert werden. Die Meldungen der geänderten Betriebsmittel sollen wie bisher über Relais den
Sicherheitskreis oder den Fahrbremskreis oder den Abfahrsperrkreis auslösen.Im Rahmen der stufigen Hüllkurven-Geschwindigkeitsüberwachung sollen daher die Überwach-
ungsfunktionen der Messkontakter nun mit rechnerunterstützten Komponenten des Typs
COP 232.1 oder MCU 232 sowie zugehörige E/A-Peripheriegeräte realisiert werden, die alle
Komponenten des modularen Regelungs-, Steuerungs- und Rechensystems mit der Bezeichnung
Typ ALSPA 8000i-Logidyn D2 des Herstellers ALSTOM sind. Das System Logidyn D2 ist ein
mit 32 Bit wirkendes Multiprozessorsystem, das mit einem Echtzeit-Multitasking-Betriebssystem
des Typs MMT4 wirkt. Die Anwender-Software dieses Regelungs-, Steuerungs- und Rechensystems
wurde in der derzeit aktuellen Logidyn D2 Version 7.12 mit Hilfe der grafischen Programmiersprache
Logicad erstellt.
Der jeweilige Geschwindigkeits-Istwert der stufigen Hüllkurven-Überwachung wird redundant
entweder mit zwei voneinander unabhängigen Tachodynamos oder mit einem Tachodynamo und
einem Impulsgeber erfasst. Dabei soll zur unabhängigen Geschwindigkeitserfassung einer der
beiden Geschwindigkeitsaufnehmer von dem Seilträger, z.B. Treibscheibe, und der andere
Aufnehmer von einer Seilscheibe, z.B. Ab- bzw. Umlenkscheibe, angetrieben werden.Bei der Istwerterfassung mit Tachodynamos werden die geschwindigkeits- bzw. drehzahlabhängigen
Ausgangsspannungen der Tachodynamos jeweils über einen Gleichspannungs-Trennverstärker des
Herstellers Knick erfasst, die gemeinsam über eine Steckkarte des Typs ADU 232 (Analog-Digital-
Umwandler) auf die Zentraleinheit des stufigen Überwachungsteils wirken.Werden die Geschwindigkeits-Istwerte mit einem Impulsgeber erfasst, so werden dessen
geschwindigkeits- bzw. drehzahlabhängigen binären Ausgangssignale über einen system-internen
Digital-Analog-Umwandler, z.B. des Typs DIZ 232 (Digitaler-Impuls-Zähler) oder über einen
Zählereingang der Zentraleinheit (MCU 232) des stufigen Überwachungsteils zugeführt
(Geschwindigkeitserfassung durch Frequenzmessung).Die in der Zentraleinheit implementierte anwendungsspezifische Software beinhaltet zur
Geschwindigkeitsüberwachung für den 1. Tachodynamo (Haupttacho) mehrere parametrierbare
Grenzwertbildner (Grenzwertmelder bzw. -kontakte) und zwar jeweils:- 8 Grenzwerte für die betriebsartenabhängige Höchstgeschwindigkeitsüberwachung,
- 4 Grenzwerte für die schachtabhängige stufige Geschwindigkeitsüberwachung bei
Güterförderung, - 4 Grenzwerte für die schachtabhängige stufige Geschwindigkeitsüberwachung bei
Seilfahrt, und - 6 Grenzwerte deren Anwendung nicht festgelegt ist.
Wird zur Geschwindigkeitserfassung der zweite Tachodynamo oder einer der beiden möglichen
Impulsgeber eingesetzt, so sind in der Zentraleinheit diesem Geber ebenfalls mehrere parametrierbare
Grenzwertbildner (Grenzwertmelder bzw. -kontakte) zugeordnet und zwar jeweils:- 4 Grenzwerte für die schachtabhängige stufige Geschwindigkeitsüberwachung bei
Güterförderung, - 4 Grenzwerte für die schachtabhängige stufige Geschwindigkeitsüberwachung bei
Seilfahrt.
Die Anwendersoftware des stufigen Überwachungsteils beinhaltet folglich für Seilfahrt und
Güterförderung jeweils maximal 8 Überwachungspunkte bzw. 8 Schacht-Magnetschalter,
d.h. jeweils 4 Punkte für die Auswertung mit des Tachodynamos 1 und jeweils 4 Punkte für
die Auswertung des Tachodynamos 2 oder des Impulsgebers.Über eine digitale Eingabekarte des Typs DEP 232 werden die Stellungen der im Schacht
montierten Magnetschalter von der Zentraleinheit erfasst und mit Hilfe der Anwendersoftware
ausgewertet. Jedem Schacht-Magnetschalter ist ein auf das Fördermittel bezogener Teufenwert
und ein parametrierter Software-Grenzsignalgeber (Überwachungs-Sollwert) zugeordnet.
Zwischen zwei Magnetschaltersignalen bleibt jeweils nur ein Grenzsignalgeber wirksam, so
dass jeweils auch nur ein Überwachungs-Sollwert wirksam ist und somit eine teufenabhängige
stufige Hüllkurve entsteht. Überschreitet der erfasste Geschwindigkeits-Istwert den Grenzwert
eines aktivierten Grenzsignalgebers so wird das für den Sicherheitskreis konzipierte Ausgangssignal
ausgelöst. Die Aktivierung der Grenzsignalgeber erfolgt in Abhängigkeit von den jeweils
eingeschalteten Betriebsarten oder -weisen und aufgrund der von einem Fördermittel angesteuerten
Schachtmagnetschalter.Entsprechend der mit Messkontaktern ausgeführten stufigen Geschwindigkeitsüberwachung
werden die den Geschwindigkeitsgebern zugeordneten Grenzsignalgebermarken hard- und
softwaremäßig auch in ab- oder aufsteigender Folge wechselweise zugeordnet, so dass eine
ähnliche gegenseitige Überwachung der Grenzsignalgeber realisiert wird.Das geschwindigkeitsabhängige Eingangssignal der Zentraleinheit wird mit einer Ziffern- und
einer Balkenanzeige des in die Schrank-Frontseite eingebauten Messgerätes des Herstellers Gossen
angezeigt, das Zur Prüfung der Grenzsignalgeber können mit einem Potentiometer die Eingangssignale
(Geschwindigkeits-Istwerte) der Zentraleinheit manuell verändert werden. Die Veränderungen können
anhand des o.g. Messgerätes betrachtet werden.Optional kann auch ein Messgerät eingebaut werden, das ebenfalls zwei manuell parametrierbare
Grenzsignalgeber beinhaltet. Diese Grenzsignalgeber sollen in Zusammenhang mit ausgewählten
Schacht-Magnetschaltern zusätzlich zu den o.g. stufigen Geschwindigkeitsüberwachungs-Hüllkurven
für die punktweise Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden.In Abhängigkeit von der Bestückung des Logidyn D2-Baugruppenträgers und den separaten, ggf.
mit manuell einstellbaren Grenzwertkontakten ausgerüsteten Geschwindigkeitsanzeigegeräten werden
dabei 4 Ausführungsvarianten der stufigen Hüllkurvenüberwachungen beantragt. Diese Varianten
werden durch die 9. (letzte) Stelle des Typenschlüssels gekennzeichnet. Ausgehend von den beiden
Logidyn D2-Bestückungsvarianten A und B werden im einzelnen folgende Bauartvarianten beabsichtigt:- Variante 1 (Kennziffer 1):
Zentraleinheit COP 232.1, und ein Geschwindigkeitsanzeigegerät ohne Grenzwertmelder, - Variante 2 (Kennziffer 2):
Logidyn D2-Bestückungsvariante A, Zentraleinheit COP 232.1, und ein Geschwindigkeits-
anzeigegerät mit 2 Grenzwertmeldungen, - Variante 3 (Kennziffer 3):
Logidyn D2-Bestückungsvariante B, Zentraleinheit MCU 232 (d.h. Einzelsystem), und ein
Geschwindigkeitsanzeigegerät ohne Grenzwertmelder, - Variante 4 (Kennziffer 4):
Logidyn D2-Bestückungsvariante B, Zentraleinheit MCU 232 (d.h. Einzelsystem) und ein
Geschwindigkeitsanzeigegerät mit 2 Grenzwertmeldungen.
Der Hersteller ALSTOM beabsichtigt, zukünftig anstelle der zugelassenen Trennverstärker der
Serien 7000 und 8000 alternativ auch Trennverstärker der Serien VariTrans P 15000, VariTrans
P 27000 und VariTrans A 26000 einzusetzen, die wie die zugelassenen Trennverstärker ebenfalls
von der Firma Knick hergestellt werden. Diese Änderungen werden für erforderlich gehalten, da
seitens des Herstellers ALSTOM in naher Zukunft mit einer Produktionseinstellung der bereits
seit vielen Jahren von der Firma Knick hergestellten Trennverstärker-Serien 7000 und 8000
gerechnet wird.Die o.g. Serien VariTrans P 15000, VariTrans P 27000 und VariTrans A 26000 Anstelle der bisher
eingesetzten Trennverstärker der Serien können optional auch baugleiche Geräte eingesetzt werden,
die auch für die Bildung von manuell einstellbaren 2 Grenzwertfunktionen ausgelegt sind. Diese
Grenzwertfunktionen können optional zusätzlich zu den stufigen Hüllkurven in der Zentraleinheit
COP 232.1 auch für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden. Dabei können diese
Grenzwertfunktionen auch in Zusammenhang mit Schachtmagnetschaltern wirksam sein.
Hinweise:Es wird empfohlen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme, der Instandhaltung und Wartung sowie
beim Betrieb die schon in der Bauartzulassung des Fahrtreglers F-14/94/1 vom 06.07.1994
nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:- Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
des Herstellers zu beachten. - Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet. - Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das EMV-Gesetz
zu beachten. Beim Betrieb der Förderanlage sollten darüber hinaus Funkgeräte bzw. Funktelefone
nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die technischen
Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der Errichtung dieser
Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten. - Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
auf der Frontseite der Baugruppen. - Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden. - Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. - Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der Programme
ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden
können.
Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
Ausführungen entsprechen.