• Zulassungs-Nr.:

    F-14/94/1(N3)

    Zulassungs-Datum:

    08.05.2001

    Hersteller:

    ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH, Berlin

    Bezeichnung:

    FR 90 / N3-xxxxxxxxx-Vx.x-

    Die jeweils eingesetzte Ausführung wird entsprechend dieser Klassifizierung als Bauartbezeichnung
    angegeben. Die Variablen (x) haben folgende Beziehung:

    1. Stelle

    Schachtschalter / Lichtschranken,

    2. Stelle

    Messkontakter,

    3. Stelle

    Impulsgeber,

    4. Stelle

    Stromversorgung,

    5. Stelle

    Übertrager / Trennung,

    6. Stelle

    Wischrelais / Entprellbaustein,

    7. Stelle

    S / I- Wandler,

    8. Stelle

    Trennklemmen,

    9. Stelle

    Stufige elektr. Geschwindigkeitsüberwachung mit Logidyn D2

    Bei der Bezeichnung Vx.x ist die jeweils geprüfte und gültige Softwareversion anzugeben,
    d.h. zur Zeit V1.0, V1.1, V1.2, V1.3 und V1.4.

    Anhand des Typenschlüssels sollen der technische Stand der jeweiligen Fahrtreglerausführung und
    die zugehörige entsprechende Zulassung erkennbar sein.

    Aus diesem Grunde ändert sich beim Austausch eines durch die Typenbezeichnung spezifizierten
    Bauteils oder einer Baugruppe auch die vollständige Typenbezeichnung des Fahrtreglers.

    Die mit dem 3. Nachtrag vom 26.01.2000 beantragten Bauartvarianten des digitalen speicher-
    programmierbaren Fahrtreglers FR90/N3 lauten:

    • FR 90/N3-202102211-V1.3,
    • FR 90/N3-202102212-V1.3,
    • FR 90/N3-202102213-V1.3,
    • FR 90/N3-202102214-V1.3.

    Verbindliche Unterlagen:

    • Ein Aktenordner mit der Beschreibung der beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen
      sowohl der Hardware als auch der Software des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher
      Ausfertigung,
    • Ein Aktenordner mit der Beschreibung der Funktions- und Hardwareänderungen bzw.
      -ergänzungen des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher Ausfertigung.

    Im einzelnen beinhaltet der 3. Nachtrag vom 26.01.2000 folgende Anlagen:

    Funktionen und Hardware

     

     

     


    - Generelle Erläuterungen und Beschreibung der Funktions- sowie
       der Hard-  und Software-Änderungen bzw. -Ergänzungen des Fahrtreglers,
       Dokument: >FR90ZL-N3.doc, Rev.-Stand: 00/10.12.99

     

    Blätter
    14

    - Typenbezeichnung und -schlüssel des FR90,
       Z.-Nr.597.63 0045.Fr200.BG-4/R, vom 10.12.1999,

    Anlage 01

    04

    - Übersichtsschaltbild FR 90, Z.-Nr.597.0045.FR3.01.USP-3.0,

    Anlage 02

    01

    - Übersichtspläne und Prinzipschaltbilder stufige v-Überwachung,
       Z.-Nr.597.0045.FR3.01.USP-4.0,

    Anlage 03

    12

    - Stromlaufplan Hardware der stufigen v-Überwachung,
       Z.-Nr.597.0045.FR3.01.STR-4.0 und 05.STR-4.0,

    Anlage 04

    15

    - Allgemeine Prüfanweisung für stufige v-Überwachung 
       Z.-Nr.597.0045.FR3.00.BG-4.0,

    Anlage 06

    07

    - Systembeschreibung Logidyn D2,

    Anlage 07

    09

    - Beschreibung der Prozessorbaugruppe COP 232.1,

    Anlage 08

    04

    - Beschreibung der Prozessorbaugruppe mit Peripherie MCU 232,

    Anlage 09

    04

    - Beschreibung analoge Eingabebaugruppe ADU 232,

    Anlage 10

    04

    - Beschreibung analoge Ausgabebaugruppe DAU 232,

    Anlage 11

    04

    - Beschreibung binäre Eingabebaugruppe DEP 232,

    Anlage 12

    04

    - Beschreibung binäre Ein- und Ausgabebaugruppe BIO 232,

    Anlage 13

    04

    - Beschreibung analoge Ein- und Ausgabebaugruppe ADA 232,

    Anlage 14

    04

    - Beschreibung Zählerbaugruppe DIZ 232,

    Anlage 15

    04

    - Anzeigegerät DINALOG ff 144x24 Typ A 1230 und A 1231,

    Anlage 16

    07

    - Beschreibung und Datenblätter der DC-Trennverstärker
      Typen: VariTrans P 27000, VariTrans A 26000, VariTrans P 15000

    Anlage 17

    20

     

     

     

    Software

     

     

    - Funktionspläne der stufigen v-Überwachung,
      Z.-Nr. 597.0045.FR3.10.STR-4.0,

    Anlage 05

    37

    Bei der Prüfung der Software wird die bereits vorliegende und für die zweitrümige Fahrtregler-
    Ausführung des 1. und 2. Nachtrages eingereichte und geprüfte Software, d.h. Dokumentation
    und Programme, zugrunde gelegt.

    Ferner haben bei der Prüfung auch die Unterlagen der Erstzulassung vorgelegen.

    Prüfbericht:

    Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    Nr. 20 - SPS-St/Ne - vom 23.02.2001 ( bestehend aus Blatt 1 bis 21)

    Kennzeichen:

    Der 3. Nachtrag enthält wesentliche Änderungen und Erweiterungen:

    • Im Überwachungsteil des Fahrtreglers soll bei der stufigen Geschwindigkeitsüberwachung
      anstelle der nicht mehr hergestellten Messkontakter Typ f3 des Herstellers Gossens alternative
      und mit Prozessoren aufgebaute Komponenten des Typs COP 232.1 oder Prozessorkarten des
      Typs MCU 232 sowie zugehörige E/A-Peripheriegeräte eingesetzt werden die Komponenten
      des modularen Regelungs-, Steuerungs- und Rechensystems mit der Bezeichnung Logidyn D2
      des Herstellers ALSTOM sind.
    • Die mit den o.g. Messkontaktern in Zusammenhang stehenden Überwachungen, z.B. Tacho-
      Tacho-Überwachung, Überwachung der Schaltreihenfolge der Magnetschalter im Schacht,
      sollen entsprechend den neuen Gegebenheiten ebenfalls geändert werden.
    • Alternativ sollen anstelle der zugelassenen Trennverstärker der Serie 7000 und 8000 auch
      Trennverstärker der Serien VariTrans P 15000, VariTrans P 27000 und VariTrans A 26000
      eingesetzt werden, die wie die zugelassenen Trennverstärker ebenfalls von der Firma Knick
      hergestellt werden.

    Ein gemäß dem 3. Nachtrag errichteter Fahrtregler wird durch die Gruppenbezeichnung FR 90/N3
    gekennzeichnet.


    Bauartbeschreibung:

    Digitale Fahrtregler mit den Typenbezeichnungen FR 90, FR90/N1 und -N2 beinhalten im Führungsteil
    ein programmierbares vernetztes Doppel-Prozessorsystem (Master-Slave) und im Überwachungsteil
    ein eigenständiges Prozessor-System für die wegabhängige Geschwindigkeitsüberwachung mit
    kontinuierlichen Hüllkurven sowie Messkontakter für die wegabhängige Geschwindigkeitsüberwachung
    mit stufigen Hüllkurven.

    Die Weg- und Geschwindigkeitserfassung des Führungs- und des Überwachungsteils erfolgt mit
    insgesamt drei Sensoren. Dabei werden entweder ein Impulsgeber und zwei Tachodynamos oder
    zwei Impulsgeber und ein Tachodynamo eingesetzt.

    Der Fahrtregler beinhaltet für die Realisierung der Überwachungsfunktionen insgesamt drei
    Prozessor-Systeme und zwar:

    • im Führungsteil ein System des Typs COP132.08 (Master) und ein System des
      Typs CCU 132.08 (Slave) und
    • im Überwachungsteil ein System des Typs CCU 132.08.

    Diese Systeme wirken alle mit der anlagenunabhängigen Software bzw. dem Betriebssystem MMT3.

    Die Anwendersoftware der Systeme des Führungsteils beinhaltet nicht nur die Funktionen für
    die weg- bzw. teufenabhängige Führung der Fördermittel im Schacht sondern zusätzlich auch
    Höchstgeschwindigkeitsüberwachungen und ohne Schachtschalter wirkende stufige Hüllkurven-
    überwachungen für maximal 5 Weg- bzw. Geschwindigkeitspunkte sowie separat auch die
    Funktionen der Fördermaschinensteuerung -bzw. -regelung.

    Die Anwendersoftware des programmierbaren elektronischen System des Überwachungsteils
    beinhaltet nur die erforderlichen Funktionen der TAS für die kontinuierlichen Hüllkurvenüber-
    wachungen und die zugehörigen sowie damit in Zusammenhang stehenden Überwachungen.

    Mit dem 3. Nachtrag sollen der Aufbau und die Funktionen der im Rahmen der kontinuierlichen
    Hüllkurvenüberwachung eingesetzten programmierbaren Zentraleinheit des Typs CCU 132.08
    nicht verändert werden. Dementsprechend sollen die mit dieser Zentraleinheit softwaremäßig
    gebildeten kontinuierlichen Hüllkurvenüberwachungen sowie die damit in Zusammenhang
    stehenden Überwachungen weiterhin vorhanden und auch wirksam bleiben.

    Ferner sollen auch die durch gegenseitigen Vergleich wirkende Überwachung der Geschwindig-
    keitserfassungseinrichtungen, d.h. des permanenterregten Tachodynamos und der Impulsgeber
    nicht verändert werden.

    Die Bauart der stufigen Überwachungskurve (Hüllkurve) des Fahrtregler- Überwachungsteils
    soll geändert werden. Diese Änderung ist erforderlich, weil der Hersteller GOSSEN die Produktion
    der bisher verwendeten elektronischen Messkontakter eingestellt hat. Dementsprechend sollen die
    mit den Messkontaktern gebildeten Überwachungsfunktionen nun mit anderen Betriebsmitteln
    realisiert werden. Die Meldungen der geänderten Betriebsmittel sollen wie bisher über Relais den
    Sicherheitskreis oder den Fahrbremskreis oder den Abfahrsperrkreis auslösen.

    Im Rahmen der stufigen Hüllkurven-Geschwindigkeitsüberwachung sollen daher die Überwach-
    ungsfunktionen der Messkontakter nun mit rechnerunterstützten Komponenten des Typs
    COP 232.1 oder MCU 232 sowie zugehörige E/A-Peripheriegeräte realisiert werden, die alle
    Komponenten des modularen Regelungs-, Steuerungs- und Rechensystems mit der Bezeichnung
    Typ ALSPA 8000i-Logidyn D2 des Herstellers ALSTOM sind. Das System Logidyn D2 ist ein
    mit 32 Bit wirkendes Multiprozessorsystem, das mit einem Echtzeit-Multitasking-Betriebssystem
    des Typs MMT4 wirkt. Die Anwender-Software dieses Regelungs-, Steuerungs- und Rechensystems
    wurde in der derzeit aktuellen Logidyn D2 Version 7.12 mit Hilfe der grafischen Programmiersprache
    Logicad erstellt.

    Der jeweilige Geschwindigkeits-Istwert der stufigen Hüllkurven-Überwachung wird redundant
    entweder mit zwei voneinander unabhängigen Tachodynamos oder mit einem Tachodynamo und
    einem Impulsgeber erfasst. Dabei soll zur unabhängigen Geschwindigkeitserfassung einer der
    beiden Geschwindigkeitsaufnehmer von dem Seilträger, z.B. Treibscheibe, und der andere
    Aufnehmer von einer Seilscheibe, z.B. Ab- bzw. Umlenkscheibe, angetrieben werden.

    Bei der Istwerterfassung mit Tachodynamos werden die geschwindigkeits- bzw. drehzahlabhängigen
    Ausgangsspannungen der Tachodynamos jeweils über einen Gleichspannungs-Trennverstärker des
    Herstellers Knick erfasst, die gemeinsam über eine Steckkarte des Typs ADU 232 (Analog-Digital-
    Umwandler) auf die Zentraleinheit des stufigen Überwachungsteils wirken.

    Werden die Geschwindigkeits-Istwerte mit einem Impulsgeber erfasst, so werden dessen
    geschwindigkeits- bzw. drehzahlabhängigen binären Ausgangssignale über einen system-internen
    Digital-Analog-Umwandler, z.B. des Typs DIZ 232 (Digitaler-Impuls-Zähler) oder über einen
    Zählereingang der Zentraleinheit (MCU 232) des stufigen Überwachungsteils zugeführt
    (Geschwindigkeitserfassung durch Frequenzmessung).

    Die in der Zentraleinheit implementierte anwendungsspezifische Software beinhaltet zur
    Geschwindigkeitsüberwachung für den 1. Tachodynamo (Haupttacho) mehrere parametrierbare
    Grenzwertbildner (Grenzwertmelder bzw. -kontakte) und zwar jeweils:

    • 8 Grenzwerte für die betriebsartenabhängige Höchstgeschwindigkeitsüberwachung,
    • 4 Grenzwerte für die schachtabhängige stufige Geschwindigkeitsüberwachung bei
      Güterförderung,
    • 4 Grenzwerte für die schachtabhängige stufige Geschwindigkeitsüberwachung bei
      Seilfahrt, und
    • 6 Grenzwerte deren Anwendung nicht festgelegt ist. 

    Wird zur Geschwindigkeitserfassung der zweite Tachodynamo oder einer der beiden möglichen
    Impulsgeber eingesetzt, so sind in der Zentraleinheit diesem Geber ebenfalls mehrere parametrierbare
    Grenzwertbildner (Grenzwertmelder bzw. -kontakte) zugeordnet und zwar jeweils:

    • 4 Grenzwerte für die schachtabhängige stufige Geschwindigkeitsüberwachung bei
      Güterförderung,
    • 4 Grenzwerte für die schachtabhängige stufige Geschwindigkeitsüberwachung bei
      Seilfahrt.

    Die Anwendersoftware des stufigen Überwachungsteils beinhaltet folglich für Seilfahrt und
    Güterförderung jeweils maximal 8 Überwachungspunkte bzw. 8 Schacht-Magnetschalter,
    d.h. jeweils 4 Punkte für die Auswertung mit des Tachodynamos 1 und jeweils 4 Punkte für
    die Auswertung des Tachodynamos 2 oder des Impulsgebers.

    Über eine digitale Eingabekarte des Typs DEP 232 werden die Stellungen der im Schacht
    montierten Magnetschalter von der Zentraleinheit erfasst und mit Hilfe der Anwendersoftware
    ausgewertet. Jedem Schacht-Magnetschalter ist ein auf das Fördermittel bezogener Teufenwert
    und ein parametrierter Software-Grenzsignalgeber (Überwachungs-Sollwert) zugeordnet.
    Zwischen zwei Magnetschaltersignalen bleibt jeweils nur ein Grenzsignalgeber wirksam, so
    dass jeweils auch nur ein Überwachungs-Sollwert wirksam ist und somit eine teufenabhängige
    stufige Hüllkurve entsteht. Überschreitet der erfasste Geschwindigkeits-Istwert den Grenzwert
    eines aktivierten Grenzsignalgebers so wird das für den Sicherheitskreis konzipierte Ausgangssignal
    ausgelöst. Die Aktivierung der Grenzsignalgeber erfolgt in Abhängigkeit von den jeweils
    eingeschalteten Betriebsarten oder -weisen und aufgrund der von einem Fördermittel angesteuerten
    Schachtmagnetschalter.

    Entsprechend der mit Messkontaktern ausgeführten stufigen Geschwindigkeitsüberwachung
    werden die den Geschwindigkeitsgebern zugeordneten Grenzsignalgebermarken hard- und
    softwaremäßig auch in ab- oder aufsteigender Folge wechselweise zugeordnet, so dass eine
    ähnliche gegenseitige Überwachung der Grenzsignalgeber realisiert wird.

    Das geschwindigkeitsabhängige Eingangssignal der Zentraleinheit wird mit einer Ziffern- und
    einer Balkenanzeige des in die Schrank-Frontseite eingebauten Messgerätes des Herstellers Gossen
    angezeigt, das Zur Prüfung der Grenzsignalgeber können mit einem Potentiometer die Eingangssignale
    (Geschwindigkeits-Istwerte) der Zentraleinheit manuell verändert werden. Die Veränderungen können
    anhand des o.g. Messgerätes betrachtet werden.

    Optional kann auch ein Messgerät eingebaut werden, das ebenfalls zwei manuell parametrierbare
    Grenzsignalgeber beinhaltet. Diese Grenzsignalgeber sollen in Zusammenhang mit ausgewählten
    Schacht-Magnetschaltern zusätzlich zu den o.g. stufigen Geschwindigkeitsüberwachungs-Hüllkurven
    für die punktweise Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden.

    In Abhängigkeit von der Bestückung des Logidyn D2-Baugruppenträgers und den separaten, ggf.
    mit manuell einstellbaren Grenzwertkontakten ausgerüsteten Geschwindigkeitsanzeigegeräten werden
    dabei 4 Ausführungsvarianten der stufigen Hüllkurvenüberwachungen beantragt. Diese Varianten
    werden durch die 9. (letzte) Stelle des Typenschlüssels gekennzeichnet. Ausgehend von den beiden
    Logidyn D2-Bestückungsvarianten A und B werden im einzelnen folgende Bauartvarianten beabsichtigt:

    • Variante 1 (Kennziffer 1):
      Zentraleinheit COP 232.1, und ein Geschwindigkeitsanzeigegerät ohne Grenzwertmelder,
    • Variante 2 (Kennziffer 2):
      Logidyn D2-Bestückungsvariante A, Zentraleinheit COP 232.1, und ein Geschwindigkeits-
      anzeigegerät mit 2 Grenzwertmeldungen,
    • Variante 3 (Kennziffer 3):
      Logidyn D2-Bestückungsvariante B, Zentraleinheit MCU 232 (d.h. Einzelsystem), und ein
      Geschwindigkeitsanzeigegerät ohne Grenzwertmelder,
    • Variante 4 (Kennziffer 4):
      Logidyn D2-Bestückungsvariante B, Zentraleinheit MCU 232 (d.h. Einzelsystem) und ein
      Geschwindigkeitsanzeigegerät mit 2 Grenzwertmeldungen.

    Der Hersteller ALSTOM beabsichtigt, zukünftig anstelle der zugelassenen Trennverstärker der
    Serien 7000 und 8000 alternativ auch Trennverstärker der Serien VariTrans P 15000, VariTrans
    P 27000 und VariTrans A 26000 einzusetzen, die wie die zugelassenen Trennverstärker ebenfalls
    von der Firma Knick hergestellt werden. Diese Änderungen werden für erforderlich gehalten, da
    seitens des Herstellers ALSTOM in naher Zukunft mit einer Produktionseinstellung der bereits
    seit vielen Jahren von der Firma Knick hergestellten Trennverstärker-Serien 7000 und 8000
    gerechnet wird.

    Die o.g. Serien VariTrans P 15000, VariTrans P 27000 und VariTrans A 26000 Anstelle der bisher
    eingesetzten Trennverstärker der Serien können optional auch baugleiche Geräte eingesetzt werden,
    die auch für die Bildung von manuell einstellbaren 2 Grenzwertfunktionen ausgelegt sind. Diese
    Grenzwertfunktionen können optional zusätzlich zu den stufigen Hüllkurven in der Zentraleinheit
    COP 232.1 auch für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden. Dabei können diese
    Grenzwertfunktionen auch in Zusammenhang mit Schachtmagnetschaltern wirksam sein.


    Hinweise:

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme, der Instandhaltung und Wartung sowie
    beim Betrieb die schon in der Bauartzulassung des Fahrtreglers F-14/94/1 vom 06.07.1994
    nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
      des Herstellers zu beachten.
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
      die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    3. Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das EMV-Gesetz
      zu beachten. Beim Betrieb der Förderanlage sollten darüber hinaus Funkgeräte bzw. Funktelefone
      nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.
    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
      Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    5. Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die technischen
      Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der Errichtung dieser
      Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
      Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
      auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
      Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
      mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
      ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der Programme
      ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden
      können.

    Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
    Ausführungen entsprechen.