• 2. Nachtrag zu Nr.: 1.14

    Zulassungs-Nr.:

    F-14/94/1(N2)

    Zulassungs-Datum:

    28. März 2001

    Hersteller:

    ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH, Berlin

    Bezeichnung:

    FR 90 / N2-xxxxxxxx-Vx.x-

    Die jeweils eingesetzte Ausführung wird entsprechend dieser Klassifizierung als Bauartbezeichnung
    angegeben. Die Variablen (x) haben folgende Beziehung:

    1. Stelle

    Schachtschalter / Lichtschranken,

    2. Stelle

    Messkontakter,

    3. Stelle

    Impulsgeber,

    4. Stelle

    Stromversorgung,

    5. Stelle

    Übertrager / Trennung,

    6. Stelle

    Wischrelais / Entprellbaustein,

    7. Stelle

    S / I- Wandler,

    8. Stelle

    Trennklemmen,

    Bei der Bezeichnung Vx.x ist die jeweils geprüfte und gültige Softwareversion anzugeben,
    d.h. zurzeit V1.0, V1.1, V1.2, V1.3 und V1.4.

    Anhand des Typenschlüssels sollen der technische Stand der jeweiligen Fahrtreglerausführung
    und die zugehörige entsprechende Zulassung erkennbar sein.

    Aus diesem Grunde ändert sich beim Austausch eines durch die Typenbezeichnung spezifizierten
    Bauteils oder einer Baugruppe auch die vollständige Typenbezeichnung des Fahrtreglers.

    Die mit dem 2. Nachtrag vom 03.08. und 16.12.1998 beantragte Bauartvariante des digitalen
    speicherprogrammierbaren Fahrtreglers FR90/N4 lautet:

    • FR 90/N2-24210201-V1.2

    Verbindliche Unterlagen:

    • Ein Aktenordner mit der Beschreibung der Hardwareänderungen bzw. -ergänzungen sowie
      der Softwareänderungen bzw. -ergänzungen des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher
      Ausfertigung,
    • Ein Aktenordner mit der Beschreibung der Funktions- und Hardwareänderungen bzw.
      -ergänzungen des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher Ausfertigung,

    Im Einzelnen beinhaltet der 2. Nachtrag vom 03.08. und 16.12.1998 folgende Anlagen:

    Funktionen und Hardware


    - Generelle Erläuterungen und Beschreibung der Funktions- sowie der
       Hard- und Software-Änderungen bzw. -Ergänzungen des Fahrtreglers,

     

    Blätter
    19

    - Typenbezeichnung und -schlüssel des digitalen Fahrtreglers FR90,

    Anlage 01

    04

    - Datenblätter des Entprellbausteins ENP 010,

    Anlage 02

    09

    Software


    - Die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
      Kapitel: Steuerung und Überwachung, Z.-Nr.:597.0045.FR.35\R,


    Anlage 03

    Blätter
    03

    - die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
       Kapitel: Steuerung, Z.-Nr.: 597.0045.FR.36\R,

    Anlage 04

    03

    - die geänderten Blätter der Funktionspläne des, Führungsteils,
      Kapitel: Teufensynchronisation Trum 2, Z.-Nr.: 597.0045.FR.38\R,

    Anlage 05

    04

    - die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils, 
      Kapitel: Teufensynchronisation Trum 1, Z.-Nr.: 597.0045.FR.40\R,

    Anlage 06

    04

    - die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
       Kapitel: Führungsteil Automatik, Z.-Nr.: 597.0045.FR.42\R,

    Anlage 07

    05

    - die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
       Kapitel: Istwerterfassung, Z.-Nr.: 597.0045.FR.43\R,

    Anlage 08

    03

    - die geänderten Blätter der Funktionspläne des Überwachungsteils,
       Kapitel: Fahrtregler-Korrektur Trum 1, Z.-Nr.: 597.0045.FR.44\R,

    Anlage 09

    04

    - die geänderten Blätter der Funktionspläne des Überwachungsteils, 
      Kapitel: Fahrtregler-Korrektur Trum 2, Z.-Nr.: 597.0045.FR.45\R,

    Anlage 10

    04

    - die geänderten Blätter der Funktionspläne des Überwachungsteils, 
       Kapitel: Fahrtregler-Positionserfassung, Z.-Nr.: 597.0045.FR.48\R,

    Anlage 11

    02

    Bei der Prüfung der Software wird die bereits vorliegende und für die zweitrümige Fahrtregler-
    Ausführung des 1. Nachtrages eingereichte und geprüfte Software, d.h. Dokumentation und
    Programme, zugrunde gelegt.

    Ferner haben bei der Prüfung auch die Unterlagen der Erstzulassung und des 1. Nachtrages
    vorgelegen.

    Prüfbericht :

    Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    Nr. 19 - SPS-St/Ne - vom 21.02.2001 ( bestehend aus Blatt 1 bis 15)

    Kennzeichen:

    Der 2. Nachtrag enthält wesentliche Änderungen und Erweiterungen:

    Es soll für die Entprellung von Signalen der Synchronisierschalter im Schacht alternativ eine
    elektronische Baugruppe des Herstellers Pronova mit der Bezeichnung ENP 010 eingesetzt werden.

    Für die stufige Geschwindigkeitsüberwachung des Fahrtreglers sollen im Schacht alternativ auch
    Magnetschalter, Bestell-Nr. C 25315, des Herstellers Siemens eingesetzt werden, die praktisch das
    Nachfolgemodell der bereits im 1. Nachtrag genannten Magnetschalter, Bestell-Nr. C 24315, sind.

    Weiterhin sind folgende Softwareänderungen und -erweiterungen von Bedeutung:

    1. Die Programme im Führungs- und im Überwachungsteil werden zur besseren Verarbeitung
      der Schachtmagnetschaltersignale für die Teufensynchronisierung um die Programmteile
      dfr1r1t0, dfr1r1t1, dfr2r0t0 und dfr2r0t1 erweitert. Diese Programmteile verhindern die
      Verarbeitung von Eingangssignalen in den programmierten elektronischen Systemen des
      Fahrtreglers, die durch Prellen der Kontakte der Schachtmagnetschalter oder der nach-
      geschalteten Relais entstanden sind (softwaremäßige Entprellung). 
    2. Im Führungsteil sind für die Optimierung des Fahrverhaltens im Hand- und Automatikbetrieb
      einige Programmänderungen und -erweiterungen vorgenommen worden.

    Eine gemäß dem 2. Nachtrag errichtete Ausführung des Fahrtreglers wird durch die Gruppen-
    bezeichnung FR 90/N2 gekennzeichnet.

    Bauartbeschreibung:

    Der Hersteller ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH, 12277 Berlin, beabsichtigt, die
    Bauart des unter der Nr. F-14/94/1 am 06.07.1994 vom Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen
    bauartmäßig zugelassenen speicherprogrammierten Fahrtreglers FR 90 für geregelte Gleichstrom-
    oder Drehstromfördermaschinen mit Drehzahlregelungen von Treibscheibenförderanlagen zu ändern
    bzw. in neuen speziellen Varianten ausführen zu können. Dabei wird die für ein- und zweitrümigen
    Betrieb geeignete Ausführung der Hard- und der Software des Fahrtreglers zugrundegelegt.

    Im Einzelnen wird mit diesem 2. Nachtrag vom 03.08. und 16.12.1998 hinsichtlich des Einsatzes
    alternativer Hardware-Komponenten im Führungs- und im Überwachungsteil beabsichtigt, für die
    stufige Geschwindigkeitsüberwachung im Schacht - alternativ zu den bisher zugelassenen
    Magnetschaltern - auch Magnetschalter Typ C 25315 des Herstellers Siemens einzusetzen, das
    praktisch das Nachfolgemodell des bereits im 1. Nachtrag genannten Magnetschalters Typ C 24315
    ist.

    Weiterhin wird zur Erhöhung der Zuverlässigkeit beabsichtigt, für die Entprellung von Signalen der
    Synchronisierschalter im Schacht eine elektronische Baugruppe des Herstellers Pronova mit der
    Typenbezeichnung ENP 010 einzusetzen.

    Ferner wird mit diesem 2. Nachtrag beabsichtigt, die Robustheit der programmierbaren elektronischen
    Systeme im Führungs- und im Überwachungsteil gegen unbeabsichtigte hochfrequente Störsignale auf
    den Eingangsleitungen der PES zu erhöhen, die z.B. durch Prellen der Kontakte der Schachtmagnet-
    schalter oder der nachgeschalteten Relais ausgelöst worden sind.

    Aus diesem Grunde sind im Führungs- und im Überwachungsteil die Programme zur besseren
    Verarbeitung der Schachtmagnetschaltersignale für die Teufensynchronisierung um die Programmteile
    dfr1r1t0, dfr1r1t1, dfr2r0t0 und dfr2r0t1 erweitert worden. Diese Programmteile verhindern die
    Verarbeitung von unbeabsichtigten hochfrequenten Eingangssignalen in den o.g. programmierten
    elektronischen Systemen des Fahrtreglers (softwaremäßige Entprellung).

    Weiterhin wird beabsichtigt, im Hand- und Automatikbetrieb das Fahrverhalten der Antriebsmaschine
    zu optimieren. Für diese Optimierung sollen in dem programmierbaren elektronischen System des
    Führungsteils einige Programmänderungen und -erweiterungen vorgenommen werden. Diese
    Änderungen und Erweiterungen der Anwendersoftware stellen auch Erweiterung des Funktions-
    umfanges der dementsprechenden Hardware dar.

    Wird bei einem Fahrtregler des Typs Fahrtregler 90 der Entprellbaustein ENP 010 des Herstellers
    Pronova nicht eingesetzt, so ist die mit dem 2. Nachtrag beantragte Bauartvariante nur an der
    Kennzeichnung des Software-Standes V1.2 erkennbar.

    Die beabsichtigten Hard- und Softwareänderungen und -erweiterungen sollen sowohl die Sicherheit
    und die Zuverlässigkeit des Fahrtreglers erhöhen als auch den Einsatz anderer Baugruppen und Geräte
    ermöglichen. Für den zweitrümigen Betrieb und zum Teil für den Einsatz alternativ einsetzbarer
    Komponenten war eine Anpassung und Erweiterung der anlagenabhängigen Software erforderlich.
    Die mit dem 2. Nachtrag beabsichtigten Softwareänderungen und -erweiterungen sind abwärts
    kompatibel und verändern nicht die Sicherheitsfunktionen der bisher zugelassenen anlagenabhängigen
    Software (Anwendersoftware) der Version 1.1.

    Hinweise:

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme, der Instandhaltung und Wartung sowie
    beim Betrieb die schon in der Bauartzulassung des Fahrtreglers F-14/94/1 vom 06.07.1994 nachfolgend
    genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung des
      Herstellers zu beachten.
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die ggf.
      gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    3. Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das EMV-Gesetz
      zu beachten. Beim Betrieb der Förderanlage sollten darüber hinaus Funkgeräte bzw. Funktelefone
      nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.
    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
      Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    5. Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die technischen
      Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der Errichtung dieser
      Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
      Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
      auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
      Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
      mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
      ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der
      Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
      ersetzt werden können.

    Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde
    liegenden Ausführungen entsprechen.