• 1. Nachtrag zu Nr. 1.14

    Zulassungs-Nr.:

    F-14/94/1 (N1)

    Zulassungs-Datum:

    06.01.1998 - 15.16.3-3-20 -

    Hersteller:

    CEGELEC AEG ANLAGEN und ANTRIEBSSYSTEME GmbH

    Bezeichnung:

    FR 90/N1-xxxxxxxx-V1.1-Rx

    Die jeweils eingesetzte Ausführung wird entsprechend dieser Klassifizierung als Bauart-
    bezeichnung angegeben. Die Variablen (x) haben folgende Beziehung:

    1. Stelle  

    Schachtschalter/Lichtschranken,

    2. Stelle  

    Meßkontakter,

    3. Stelle  

    Impulsgeber,

    4. Stelle  

    Stromversorgung,

    5. Stelle  

    Übertrager/Trennung,

    6. Stelle  

    Wischrelais,

    7. Stelle  

    S/I-Wandler,

    8. Stelle  

    Trennklemmen;

    bei der Bezeichnung Vx.x ist die jeweils geprüfte und gültige Softwareversion anzugeben,
    d. h. zur Zeit V1.0 oder V1.1;

    ausgeführte umschaltbare passive Reserveeinrichtungen sind durch "RO", d.h. keine Reserve-
    systeme vorhanden, oder "Rl" anzugeben, d. h. Reservesysteme vorhanden.

    Verbindliche Unterlagen:

    3 Aktenordner (= 3 Bände), Stand 30.07.1996 und 2.10.1996, mit den Festlegungen über die
    Änderungen und Erweiterungen des Fahrtreglers.

    Band 1 enthält:
    - Inhaltsverzeichnis aller Unterlagen des 1. Nachtrages
    1     Generelle Erläuterungen,
    2     Hardware-Ergänzungen, Beschreibungen und Darstellungen,
    2.1  Umschalteinrichtung,
    2.2  Spannungsversorgung,
    2.3  Eingangskarten,
    2.4  Ausgangskarten,
    2.5  Punktweise Einfahrüberwachung,
    2.6  Beschreibung der alternativ einsetzbaren Komponenten.
    3     Software-Ergänzung
    3.1  Zweitrümigkeit des digitalen Fahrtreglers FR 90/N1
    3.2  Softwarefreigabe
    3.3  Beschreibung der Software-Ergänzung, generelle Erläuterungen, Führungsteil und
           Überwachungsteil

    Band 2 enthält:

    Anlage 1:

    Prinzipschaltbilder zur Umschaltung der Rechnerschränke,

    Anlage 2:

    Prinzipschaltbild der Geschwindigkeitsüberwachung,

    Anlage 3-6:

    Datenblätter über Stützrelais, Schachtschalter, Lichtschranken mit Auswertegeräten,
    Wischrelais für die Auswertung von Rastschaltern,

    Anlage 7:

    Übersichtsschaltbild über die Fahrtregler-Synchronisierung mit Lichtschranken,

    Anlage 8-18:

    Datenblätter über Feinteufenzeiger, Netzgerät, leitungsüberwachter Eingabebaustein
    DEP 9F mod., Optokoppler Typ UX 100, Impulsgeber Typ G70 und G71,
    Impulsgeber Typ POG 90 der Firma Hübner, Berlin, Impulsgeber GIM 900 der
    Firma TWK und Typ FG4 der Firma Hübner, Gießen,
    Multifunktionsrelais Typ MFS und Messer-Trennklemmen Typ MTK,

    Anlage 19:

    Übersichtsschaltbilder 1 und 2 über den prinzipiellen Aufbau bei zweitrümiger
    Ausführung des Fahrtreglers,

    Anlage 20:

    Software-Freigaben der CEGELEC AEG AAS GmbH, für EPROM-Firmware-
    Versionen V2.28 und 2.44, BsRELOG (Grundsoftware für Regelung und Logik),
    LN32N (Linker), RDTM (Symbolischer Debugger), LogiVIEW (Paramet-
    rierungssoftware), IRRAMT (Online-RAM-Test des System-RAM) und
    IRRAMTM (Online-RAM-Test des System- und Anwender-RAM),

    Anlage 21: 

    Übersichtsschaltbild: Einsatz von Optokopplern anstelle der Ausgangsrelais der
    Meßkontakter und Grenzsignalgeber Pf 3 S8 M, Ansteuerdaten der Ausgangsrelais,

    Anlage 22:

    Datenblätter: Meßkontakter f3 mit Relais- oder Logikausgang.

       
        
    Band 3 enthält:
    4     Funktionspläne des Führungsteils
    4.1  Steuerung und Überwachungen
    4.2  Steuerung
    4.3  Test
    4.4  Teufensynchronisation Trum 2
    4.5  Teufensynchronisation Trum 1
    4.6  Handsteuerung
    4.7  Automatiksteuerung
    4.8  Istwegerfassung
    5     Funktionspläne des Überwachungsteils
    5.1  Fahrtreglerkorrektur Trum 1
    5.2  Fahrtreglerkorrektur Trum 2
    5.3  Steuerung und Überwachungen
    5.4  Hüllkurve und Bereichsausgaben
    5.5  Fahrtregler Positionserfassung
    6    Allgemeine Prüfanweisung des FR 90/N1-xxxxxxxx-V1.1-Rx

    Prüfbericht:  Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit -Seilprüfstelle - Nr., 73 - SPS-St/Ne -
                       vom 27.11. 1997

    Kennzeichen:

    Zweitrümige Ausführung von Treibscheibenförderanlagen gegenüber der eintrümigen Ausführung
    gemäß der Ursprungszulassung und hinsichtlich des zweiten Trums im Führungs- und im Über-
    wachungsteil Ergänzungen der erforderlichen Hardware und Software.

    Weiterhin enthält der 1. Nachtrag noch folgende wesentliche Änderungen und Erweiterungen:

    • Der Funktionsumfang des Fahrtreglers soll durch neue, zusätzliche Programmteile erweitert
      werden, die auch die Hardwarefunktionen erweitern.
    • Im Führungs- und im Überwachungsteil sollen alternative Hardware-Komponenten eingesetzt
      werden können, die als spezielle Bauart-Varianten den Betrieb an Förderanlagen mit seilgeführten
      Fördermitteln betreffen.
    • Im Führungs- und im Überwachungsteil sollen auch speicherprogrammierte, baugleiche und
      zuschaltbare Reservesysteme eingesetzt werden können.

    Bauartbeschreibung:

    Die bei der zweitrümigen Ausführung des Fahrtreglers FR 90 erforderlichen Änderungen und
    Ergänzungen der Hardware und der Software sind in den vorgelegten Unterlagen dokumentiert.
    Dabei werden zusätzlich auch der Einsatz eines kompletten Reserve-Führungsteils und der Einsatz
    eines kompletten speicherprogrammierten Reserve-Systems der kontinuierlichen Überwachung
    zugelassen, die ggf. als passive, umschaltbare Reserve zur Verfügung stehen. Die o.g. Unterlagen
    sind Ergänzungen der bisher vorliegenden Zulassungsunterlagen und somit auch weitere Bestandteile
    der Bauartzulassung F-14/94/1 für Treibscheibenförderanlagen.

    Mit diesem 1. Nachtrag werden weiterhin im Führungs- und im Überwachungsteil folgende
    Änderungen und Erweiterungen ausgeführt:

    1.  Für die Weg- bzw. Geschwindigkeitserfassung als alternative Komponenten können
    1.1 inkrementale Winkelcodierer des Herstellers Litton und
    1.2 auf optischer Basis wirkende Impulsgeber des Herstellers Hübner eingesetzt werden.
    2.   Für die stufige Geschwindigkeitsüberwachung des Fahrtreglers können
    2.1 Magnetschalter des Herstellers Tiefenbach oder
    2.2 Einweg-Lichtschranken mit Auswertegeräten des Herstellers Sick und Stützrelais des
          Herstellers Hartmann & Braun 

    eingesetzt werden.
    3.   Für die Synchronisierung des Fahrtreglers können Magnetschalter des Herstellers
          Tiefenbach oder
    3.1 Magnetschalter des Herstellers Siemens oder
    3.2 Einweg-Lichtschranken mit Auswertegeräten des Herstellers Sick und Stützrelais des
          Herstellers Hartmann & Braun oder
    3.3 rastende (bistabile) Magnetschalter im Zusammenhang mit Wischrelais des Herstellers
          DOLD eingesetzt werden.
    4.   Für die Entkopplung der Schachtmagnetschaltersignale können
    4.1 Optokoppler des Herstellers Phoenix oder
    4.2 Optokoppler Typ UX 100 des Herstellers AEG-Telefunken oder
    4.3 eigensichere Eingabe- bzw. Schnittstellenbaugruppen Typ DEP9.F (Eingabe- bzw.
         Schnittstellenbausteine) des Herstellers AEG, Berlin, eingesetzt werden.
    5.  Die Teufenanzeige kann als Einbaugerät wahlweise auch mit einem integrierten Teufen-
         und Etagenanzeiger des Herstellers GSDigitalmeßtechnik ausgeführt werden.
    6.   Als redundante Überwachung der Zyklus- bzw. Signallaufzeitüberwachung (TOTMONO)
         kann wahlweise als Zeitrelais ein Multifunktionsrelais des Herstellers AEG, Neumünster,
         eingesetzt werden.
    7.  Die Spannungsversorgung kann wahlweise durch ein Netzgerät DNP 852 oder durch ein
         Netzgerät der Serie 23000 des Herstellers Kayser erfolgen.
    8.  Beim Ansprechen (Auslösen) der von Hand verstellbaren Grenzwertkontakte der analog
         wirkenden elektronischen Geschwindigkeits-Meßeinrichtung (Meßkontakter) werden die
         Meldungen nicht mehr mit Relais des Herstellers Gruner, sondern mit Optokopplern des
         Herstellers Phoenix ausgegeben; die Optokoppler sind für die digitale Signalübertragung und
         zur Potentialtrennung zwischen dem Stromkreis des Meßkontakters und der weiteren
         Signalauswertung konzipiert. Die Optokoppler können auch direkt über die Logikausgänge
         der Meßkontakter angesteuert werden.
    9.  Weiterhin sind aufgrund der zweitrümigen Bauart und aufgrund der bisherigen Betriebs-
         erfahrungen die Logidyn D-Grundsoftware und mehrere anwendungsbezogene Unter-
         programme seitens der CEGELEC-AEG, AAS GmbH sowie im Führungs- als auch im
         Überwachungsteil des Fahrtreglers geändert und erweitert worden.

    Der Überwachungsteil des Fahrtreglers wird mit einer kontinuierlichen Überwachung gemäß
    TAS Nr. 3.6.13.2. ausgeführt. Dabei wird zur Geschwindigkeitsüberwachung sowohl eine mit
    einem Rechnersystem gebildete kontinuierliche Hüllkurve als auch eine mit einem Meßkontakter
    gebildete stufige Hüllkurve eingesetzt (Diversitäre Redundanz).

    Bei der unter Punkt 8 angedeuteten Änderung des stufigen Hüllkurven-Überwachungsteiles werden
    die Ausgaberelais des Meßkontakters .f3 S8 M.... durch Optokoppler des Herstellers Phoenix ersetzt,
    die in anderen Aufgabenbereichen bei dieser Bauart bereits eingesetzt werden. Die Optokoppler
    wirken ihrerseits über Relais des Typs RH 1004 in den Sicherheitskreis der Fördermaschine.

    6 Hinweise

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme des zur Bauartzulassung beantragten
    Fahrtreglers FR 90/N1-xxxxxxxx-V1.1-Rx die nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtregiers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
      des Herstellers (s. Antragsunterlagen) zu beachten.
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die
      ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    3. Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das EMV-Gesetz
      zu beachten. Beim Betrieb der Förderanlage sollten darüber hinaus Funkgeräte bzw. Funk-
      telefone nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.
    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    5. Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die
      technischen Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der
      Errichtung dieser Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
      Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein,  z.B. bei der
      Hardware auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
      Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
      mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
      ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, daß die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der
      Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
      ersetzt werden können.

    Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18.1.1999 - 15.8-3-15 - behält
    die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen und
    Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebsysteme GmbH
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die
    Betriebsmittel und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenfalls mit dem Zeichen des
    letzgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.