• 1.13

    Zulassungs-Nr.:

    F-13/94/1

    Zulassungs-Datum:

    30. 6. 1994

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen

    Bauart:

    Digitaler Fahrtregler Typ 8 SM 1412 für von Hand oder auch automatisch
    gesteuerte Gleichstrom- und Drehstromfördermaschinen mit Drehzahl-
    regelungen und Treibscheiben, Trommeln sowie Bobinen

    Unterlagen:

    Antrag vom 26. 4. 1988 - E 272/549.41/Sa/Vo -
    und vom 28. 3. 1990 - ANL A 112/Stt/Bn -

    1. Prüfblatt für Fahrtregler, Stand September 1980, Blatt 1 bis 3
    2. Beschreibung des Fahrtreglers, Stand 19. 3. 1990
        E272-549.41-III/Ws/He 22 Blatt
    3. Übersichtspläne 22 Blatt
    4. Parametereinstellpläne 30 Blatt
    5. Schnittstellenpläne 37 Blatt
    6. Stromlaufpläne 337 Blatt
    7. Liste der verwendeten Baugruppen, Stand 19. 3. 1990 Blatt 1 bis 3
    8. Technisches Datenblatt, Stand Februar 1987:
        Optischer Impulsfrequenzgeber Typ FG4,
        Hohlwellengeber Typ FGH4
        Hersteller Hübner, Gießen Seite 1 bis 16
    9. Systembeschreibung
    Siemens ST 13 1976 SIMATIC
    Bausteinsysteme Bl. 1/1, 1/2 und 2/1 bis 2/4

    Prüfbericht

    DMT-Prüfbericht Nr. 21 vom 28. 2. 1994 - SPS-St/Ws - DM KON -

    Beschreibung des Fahrtreglers:

    Der elektronische, digitale Fahrtregler Typ 8 SM 1412 wird für den Einsatz an drehzahlgeregelten
    Gleichstrom- oder Drehstromfördermaschinen bei

    • Treibscheibenförderanlagen,
    • Ein- bzw. Doppeltrommelförderanlagen und
    • Ein- bzw. Doppelbobinenförderanlagen

    gebaut.

    Beim Führen der Fördermittel im Schacht wirkt der Fahrtregler durch eine kontinuierliche,
    wegabhängige Sollwertvorgabe auf die Energieversorgung. Das Treiben der Fördermittel
    im Schacht wird an den Enden des Fahrweges sowohl kontinuierlich (kontinuierliche
    Überwachungskurve) als auch punktweise (treppenförmige Überwachungskurve) überwacht.
    Die punktweise Überwachung kann dabei so ausgeführt sein, daß entsprechend TAS-Nr. 3.6.13.2.
    nur der obere Geschwindigkeitsbereich des Verzögerungsbereiches oder entsprechend
    TAS-Nr. 3.6.13.3 der komplette Verzögerungsbereich an den Schachtenden überwacht wird.
    In der Gleichlaufphase werden die jeweils zulässigen Geschwindigkeiten durch Begrenzung
    der Maximalwerte der kontinuierlichen und punktweisen Überwachung redundant überwacht.

    Der Führungsteil des Fahrtreglers 8SM1412 wird mit elektronischen, digitalen und analogen
    Baugruppen des Systems SIMATIC C 3 der Siemens AG aufgebaut. In der Wegregelung als
    Teil der Führungsfunktion und im Überwachungsteil werden ebenfalls digitale und analoge
    Baugruppen des Systems SIMATIC C3 und weiterhin Baugruppen der Siemens-Systeme
    SIMATIC C1 und SIMADYN C verwendet.

    Der Fahrtregler wird mit mehreren verschiedenen Baugruppen (Funktionsmodulen) aufgebaut,
    die in einem Kartenträgerrahmen im Reglerschrank, im Fahrtregler- und im Überwachungsschrank
    eingebaut sind.

    Zusätzlich zu diesen Funktionsmodulen sind für die vollständige Funktion des Fahrtreglers noch
    Winkelschrittgeber, Synchronisierschalter, Teufenanzeiger, Kennlinien für die Drehzahlbegrenzung
    und Geschwindigkeitsüberwachung erforderlich. Für den automatischen Betrieb von und zu
    Zwischensohlen (Zwischenzielen) sind ein Mehrsohlenmodul für Trum 1 und Trum 2 und
    gegebenenfalls Erweiterungsmodule für zusätzliche Synchronisierungspunkte und Schachtzähler-
    abfragen erforderlich.

    Die Einrichtungen des Führungsteiles und des Überwachungsteiles sollen ggf. auch als Signalquelle
    für nicht zum Fahrtregler gehörende Funktionen einer Schacht- oder Schrägförderanlage verwendet
    werden. Diese Funktionen sollen dementsprechend in dem Regler- bzw. Überwachungsschrank
    eingebaut werden. So sollen im Führungsteil insbesondere die sicherheitsgerichtete Erfassung und
    im Überwachungsschrank die Baugruppen für die Auswertung und Ausgabe von einhängenden,
    gefährlichen Lasten (Einhängelastüberwachung) gemäß TAS-Nr. 3.1.11. sowie von zu großen,
    aufwärtsgehenden Förderlasten (Förderlastüberwachung) eingebaut werden.

    Überwachungen

    Höchstgeschwindigkeit

    Die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Güterförderung, Seilfahrt und
    Revisionen erfolgt zum einen durch Vergleich einer dem Geschwindigkeitsistwert entsprechenden
    Tachospannung mit den oberen, festeingestellten Grenzwerten der punktweisen Überwachung und
    zum anderen durch die im Gleichlaufbereich wirksamen, oberen Bereiche der kontinuierlichen
    Überwachung (Hüllkurve). Die Freigabe der unterschiedlichen Grenzwertstufen für die unter-
    schiedlichen Höchstgeschwindigkeiten erfolgt durch die vorgegebene Betriebsart.

    Einfahrüberwachung

    Die Einfahrüberwachung an den Enden des Fahrweges im Schacht erfolgt durch Vergleich der
    dem Geschwindigkeitsistwert entsprechenden Tachospannung mit den kontinuierlichen und
    punktweisen Überwachungskurven.

    Das Einsetzen der kontinuierlichen Überwachung und das Erreichen des niedrigsten Über-
    wachungswertes wird überwacht.

    Schaltreihenfolge

    Die Schaltreihenfolgen und die Stellungen der Magnetschalter im Schacht für die kontinuierliche
    und/oder punktweise Überwachung werden überwacht.

    Überwachung des Teufenistwertes (Sprungüberwachung)

    Das dynamische Setzen eines Teufenwertes in den beiden Schachtzählern der kontinuierlichen
    Überwachung und des Führungsteiles wird ständig und auch beim Synchronisieren überwacht.

    Überwachung des Geschwindigkeitsistwertes

    Der Geschwindigkeitsistwert wird mit drei Gebern erfaßt (2 Tachodynamos und 1 Inkrementalgeber).
    Die von diesen Gebern ausgegebenen Signale werden, jeweils gegenseitig, nach Betrag und Richtung
    verglichen.

    Fahrtreglerendschalter

    Im Führungsteil können durch Parametrierung die Schachtzähler auch für die Ausgabe von End-
    schaltersignalen ausgewertet und auch an den Sicherheitskreis ausgegeben werden (Endschalter
    am Fahrtregler bzw. Übertreibschalter) - Führungsteil -.

    Einhängelastüberwachung

    Für die Erkennung von einhängenden, gefährlichen Lasten werden ggf. Signale des Fahrtreglers an
    die Einhängelast- und Förderlastüberwachung ausgegeben. Diese Funktionen werden von nicht zum
    Fahrtregler gehörenden redundanten Baugruppen überwacht.

    Richtungsüberwachung

    Bei der Abfahrt an den Endanschlägen wird bei automatischem Betrieb die Drehrichtung des Förder-
    motors mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.

    Stromstillstandsüberwachung (für Gleichstromfördermaschinen) Bei Gleichstromfördermotoren wird
    bei der Drehzahl o der Ankerstrom nach einer fest eingestellten Zeit durch Auslösung des Sicherheits-
    kreises abgeschaltet (Motorschutz).

    Energieabschaltung bei Sicherheitsbremsung

    Bei der Sicherheitsbremsung erfolgt die Energieabschaltung durch Sperrung der Tyristoren
    (Reglersperre). Dabei kann ggf. die Wirksamkeit der Sperrung mit Wirkung auf den Hauptschalter
    oder den Mittelspannungsschalter überwacht werden.

    Hinweise

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Fahrtreglers Typ 8SM1412 die
    nachfolgend genannten Punkte a) bis h) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
      des Herstellers zu beachten.
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die
      ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    3. Bei der Errichtung und auch beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage sind die
      einschlägigen EMV - Richtlinien des Herstellers zu beachten.
    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    5. Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch die Bauartzulassung nicht
      in ihrer Ausführung, sondern nur in der Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung
      die Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.
    6. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten sind mindestens die mit diesen
      Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und ggf. auch betrieblichen
      Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Wirkung hin zu prüfen.
    7. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, daß die in Betrieb befindlichen
      Baugruppen und Komponenten bei der Wartung und Instandhaltung nur durch geprüfte
      Originalersatzteile ersetzt werden können.