• 1.11

    Zulassungs-Nr.:

    F-11/93/1

    Zulassungs-Datum:

    24.9.1993

    Hersteller:

    Asea Brown Boveri

    Bauart:

    Mechanischer Fahrtregler mit elektronischem Überwachungsteil Typ HC 3 g
    für Gleichstromfördermaschinen mit Regelung oder Steuerung mit Treibscheibe

    Unterlagen:

    Antrag vom 20.6.1987 - IA/BB2 - Sa/HB -

    Beschreibung:

    GMJ4 15 0697 vom 18.2.1988, mit Änderung vom 20.2.1991, Blatt 1 bis 15

    Zeichnungen:

    Schema GMJ3 15 1560/=12.A3 1 Blatt
    vom 7.8.1986 mit Änderung vom 2.7.1990

    Blockschaltbild GMJ3 151566/=03 Überwachung A A11 und A 2
    vom 4 /86 2 Blatt

    Blockschaltbild GMJ3 151566/=03 Überwachung B A 15 und A 17
    vom 4 / 86 2 Blatt

    Prüfbericht:

    WBK - Seilprüfstelle Bochum Nr. 76 - SPS-Mo/Ro - vom 4.7.1988 mit
    Ergänzung der DMT - Seilprüfstelle Bochum Nr. 29 - SPS-St/Ws -
    vom 26.3.1992

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise:

    Der mechanische Teil des Fahrtreglers mit Spindelteufenzeiger wird von der Treibscheibe über
    ein Nachstellgetriebe mit Motor und über eine von Hand verstellbare Kupplung angetrieben.

    Seilfuttereinlauf kann nach Lösen von vier Feststellschrauben der beiden Handräder bei Bündig-
    stellung der Fördermittel korrigiert werden. Nach der Korrektur sind die Handräder durch die
    o.g. vier Schrauben wieder formschlüssig miteinander zu verbinden.

    Über ein weiteres Getriebe sind Sohlenschaltwerk und Überwachungstachomaschine angeschlossen.

    Mit dieser und einer weiteren von der Treibscheibenwelle sowie Seilscheibenwelle angetriebenen
    Tachomaschine werden zweikanalig (redundant) mit Meßcontactern überwacht:

    • Höchstgeschwindigkeit,
    • Seilrutsch,
    • Wellenbruch zwischen Fahrtregler und Treibscheibe,
    • Retardierung,
    • Hüllkurve,
    • Hüllkurven-Retardierung,
    • Drehrichtung.

    Die Korrektur des Fahrtreglers erfolgt im Stillstand der Förderanlage automatisch mit einem
    Nachstellgetriebe.

    Die Glockenzahnstange wird vom Spindelteufenzeiger nach dem Mitnehmerprinzip nur beim
    Beschleunigen und Verzögern bewegt und treibt über eine Kurve zwei Kollektoren an (Steuerung
    und Überwachung).

    Überwachung:

    • der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich des Istwertes mit fest eingestellten
      Sollwerten,
    • der Verzögerung an den Fahrwegenden
      a) kontinuierlich durch Hüllkurve und Schachtschalter nach TAS 3.13.2 Korb / Fahrtregler-
          vergleich
      oder
      b) punktweise durch Schachtschalter,
    • des Rückgangs der Überwachungssollspannung am Fahrwegende,
    • der Schaltschalter,
    • der Fahrtreglerkupplung,
    • der Stellung des Fahrtreglers mit der Stellung der Fördermittel bei Verzögerungsbeginn,
    • des Seilrutsches durch Vergleich der Spannung von Tachomaschinen am Seilträger und
      an einer Seilscheibe,
    • der Drehzahl - Istwertdarstellung durch Vergleich der Spannung am Seilträger und am
      Fahrtregler, zugleich Wellenbruchüberwachung,
    • der mechanischen Nachstelleinrichtung, wenn diese bei gelüfteter Fahrbremse läuft,
    • des mechanischen Teufenzeigers durch Endschalter (Übertreibschalter).

    Hinweis:

    Bei Neuerrichtungen ist eine Anpassung des Fahrtreglers an die 'Technischen Anforderungen
    an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS)', Stand Dezember 1987, vorzunehmen. Das erfordert
    insgesamt vier weitere Schachtschalter der kontinuierlichen Geschwindigkeitsüberwachung.