• 1. Fahrtregler

    1.1. Zulassungs-Nr.: F-1/78/1

    Zulassungs-Datum: 19.1.1976 / 14.9.1978

    Hersteller: Siemens AG, Erlangen

    Bauart: Digitaler Fahrtregler für Fördermaschinen mit Drehzahlregelung

    Unterlagen: Beschreibungen E 27/549.41 vom 2.5.1975 (Bl. 1-11) und
                     E 27/549.41-II vom 2.12.1976

                     Funktionsplan (3) E 53221-V 294-S1 (Bl. 1-10) vom 27.11.1972 / 23.1.1973

                     Blockschaltbild 3 E 27 S 41242 vom 9.12.1975

    Prüfbericht: WBK-Seilprüfstelle, Bochum, Mo / Al / 3100 vom 01.09.1977

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise
    An der Seilträgerwelle ist ein Winkelschrittgeber als Impulsgeber angeordnet, der über eine
    Impulsauswertung auf zwei digitale Schachtzähler wirkt (je Turm ein Schachtzähler).

    Jedem Schachtzähler ist ein Digital-Analog-Umwandler (DAU) zugeordnet, der den Sollwert
    für die Verzögerung an den Enden des Fahrweges bildet.

    Bei Fördermaschinen mit Zwischensohlenautomatik werden zusätzlich Addierer den Schachtzählern
    zugeordnet, die über einen weiteren Digital-Analog-Umwandler (DAU) den Verzögerungssollwert
    für die jeweils gewählte Zwischensohle bilden. Dabei bleibt der Verzögerungssollwert für die
    Schachtenden vorrangig.

    Die Schachtzähler wirken auf den elektrischen Teufenzeiger, der aus einer sechsstelligen
    Ziffernanzeige als Feinanzeige und einem Leuchtdiodenband mit wanderndem Leuchtpunkt als
    Grobanzeige für jedes Fördertrum besteht.

    Schachtzähler und Teufenzeiger bleiben bei Netzspannungsausfall in Betrieb, weil die Stromversorgung
    dann von einer Batterie übernommen wird.

    Treibscheibenfutterverschleiß kann durch eine Seileinlaufkorrektur (Impulsunterdrückung) ausgeglichen
    werden.

    Überwachung
    - der zulässigen Höchstgeschwindigkeit während der Gleichlaufperiode durch Vergleich der
       Überwachungstachospannung mit einem fest eingestellten Grenzwert,
    - der Stellung der Fördermittel bei Beginn der Verzögerung durch Vergleich des Schachtzählerstandes
       mit der Stellung der Fördermittel über Magnetschalter im Schacht (Synchronisierung),
    - der Istwertdarstellung durch gegenseitigen Vergleich von Winkelschrittgeber, Regeltacho und
       Überwachungstacho, zugleich Wellenbruchüberwachung,
    - der Verzögerung an den Enden des Fahrwegs,
       a) kontinuierlich durch Hüllkurve und mindestens einen zusätzlichen Schachtschalter und/oder
       b) punktweise durch Schachtschalter,
    - der Schachtschalter,
    - des Rückgangs des Hüllkurvenzählers.

    Bemerkungen:
    keine

    Hinweis:
    Ersatz für bisherige Zulassung II N 1 (1978) vom 14.9.1978 des Landesoberbergamts NW.