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0.
Erläuterungen
0.1.
Das Verzeichnis
enthält alle seit 1978 neu zugelassenen Bauteile sowie ältere Bauteile, die
auf Grund vorliegender Bauartzulassungen weiterhin gebaut werden
dürfen, in folgender Aufgliederung:1. Fahrtregler
- F -
2. Bremsapparate
- B -
3. Klemmkauschen
- K
4. Wirbel
- W -
5. Karabinerhaken
- H -
6. Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen
- V -
7. Werkstoffe für Treibscheiben und Seilscheibenfutter
- T -
Diese Teile erhalten neue Zulassungs-Nummern (siehe Nr. 0.4.1).
0.2.
Die Anlage
zu dem Verzeichnis enthält Hinweise zum Antragsverfahren für die
Bauartzulassung nach § 8 BVOS mit zugehörigen Prüfblättern für
Fahrtregler und für Bremsapparate.0.3.
Die Anhänge 1 bis 5
enthalten Bauteile, die nicht mehr gebaut werden oder, da sie den
Anforderungen der TAS nicht entsprechen, nicht mehr gebaut werden dürfen.
An vorhandenen Anlagen dürfen sie nach § 72 Abs. 2 BVOS auf Grund
der Erlaubnis oder Betriebsplanzulassung für die betreffende Anlage in
Verbindung mit der vorliegenden Bauartzulassung weiter betrieben werden.Dazu können gegebenenfalls Nachträge kommen, mit denen die
zugelassene Bauart verbessert, aber noch nicht vollständig den TAS
angepaßt wird.Diese Bauteile behalten die alte Zulassungs-Nummer, die aber durch die
Jahreszahl der Zulassung und bei Fahrtreglern außerdem um die
Firmenbezeichnung des Herstellers erweitert wird. Die Gliederung
entspricht Ziffer 1 bis 5 des Verzeichnisses.Greiferhäspel bedürfen keiner Bauartzulassung mehr (vergleiche § 8 BVOS).
Sie müssen jedoch TAS Nr. 9.4.4 genügen; entsprechende Unterlagen sind
den Erlaubnisanträgen oder Betriebsplänen beizufügen.0.4.
Kennzeichnung der Bauartzulassungen (Zulassungs-Nr.)
0.4.1.
Verzeichnis
1) Kennbuchstabe:
wie unter Nr. 0.1 angegeben.
2) Laufende Nr.:
1 bis x bundeseinheitlich durchlaufend.
Bei Klemmkauschen, Karabinerhaken und Wirbeln
wird hinter die lfd. Nr. eine gemischte
Buchstaben-/Zahlengruppe gesetzt, die mit der
bisherigen Zulassungs-Kennzeichnung identisch ist:
ein Großbuchstabe bezeichnet dabei die
Typenreihe des betreffenden Bauteils;
dann folgt eine Ziffer zur Bezeichnung der Größe
des Bauteils innerhalb einer Typenreihe (z.B. E 04).
Bei den Klemmkauschen-Typenreihen folgt noch
ein zusätzlicher Kleinbuchstabe, der verschiedene
Seildurchmesser bezeichnet, für die eine Kausche
bestimmter Größe verwendet werden kann
(z.B. E 04 c).3) Zulassungs-Jahr:
mit den beiden letzten Ziffern der Jahreszahl.
4) Zulassendes Oberbergamt:
1 = Landesoberbergamt NW
2 = OBA Clausthal
3 = OBA Saarbrücken
4 = Hessisches Oberbergamt
5 = Bayerisches Oberbergamt
6 = Landesbergamt Baden-Württemberg
Beispiele:
Fahrtregler Nr. 1, Zulassung 1978 durch Landesoberbergamt NW:
F-1/78/1
Klemmkausche Nr. 3, Typenreihe E der Firma GHH, Größe 2a, für Seil-Durchmesser 21-24 cm, Zulassung 1956 durch Landesoberbergamt NW:
K-3/E 02 a/56/1
0.4.2.
Anhänge 1 bis 5
1) Alte Zulassungs-Nr. z.B.
bei Fahrtregler II A 1,
bei Bremsen III/M V,
bei Wirbeln K III A 1,2) Zulassungs-Jahr:
mit den beiden letzten Ziffern der Jahreszahl
3) Firmenbezeichnung:
(bei Fahrtreglern)
Beispiele:
Bremse der Firma AEG mit alter Zulassungs-Nr. XVII aus 1971:
XVII/M XVI/71
Wirbel der Firma Heuer-Hammer mit alter Zulassungs-Nr. K III A 2 aus 1952:
K III A 2/52.