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Lfd.
Nr.Datum der
ZulassungGeschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
42
1.3.89
14.23-6-5
Hamacher GmbH
Für Anlagen mit Nennspannungen
bis 220 V nach § 60 Abs. 2 BVOE
vom 15.10.1971 in der Fassung vom 5.1.1984Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
Schutzleiter-Überwachungsbaustein HA-SL 1 und ein universelles Erdschlußrelais
HA-ER 1 oder HA-ER 1.1. Weiterhin gehören zur Schutzeinrichtung wahlweise ein
Ankoppelwiderstand HA-O 2103, ein Summenstromwandler HA-L 2013 und
Ankopplungsdrosselspulen HA-O 2004.Ferner gehört zur Schutzeinrichtung ein Endglied - bestehend aus Diode und Widerstand -,
das zum Einbau am Ende der überwachten Leitung vorgesehen ist.Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter betriebsmäßig Strom führen darf.
Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Leitungen
a) mit gleichmäßig aufgeteiltem, als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und als
Einzelader oder leitende Hülle (Schirm) angeordnetem Überwachungsleiter;
b) mit als Einzelader und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nichtmetallene Hülle über
den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter.Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauformen
a) mit gleichmäßig aufgeteiltem, als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und
als Einzelader oder leitende Hülle (Schirm) angeordnetem Überwachungsleiter;
b) mit als Einzelader und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nichtmetallene Hülle
über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter verwendet werden.
2. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
Schaltgerät elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß die Stromkreise der Leitung -
mit Ausnahme des Überwachungsstromkreises für den Schutzleiter - nur bei eingeschalteter
Schutzeinrichtung unter Spannung gesetzt werden können.
3. Die Ansprechbereitschaft der Schutzeinrichtung muß mit einer eingebauten Prüfeinrichtung
festgestellt werden können. Die Schutzeinrichtung darf nur in solchen schlagwetter-
geschützten Gehäusen eingebaut sein, bei denen Prüftaster oder -schalter bei geschlossenen
Gehäusen betätigt werden können. Auf eine Prüfeinrichtung für den Baustein HA-SL 1 kann
verzichtet werden, wenn der Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter zum
Signalisieren benutzt wird.
4. Das Ansprechen der Schutzeinrichtung muß durch Meldelampen angezeigt sein.
5. In den Anschlußräumen der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen Außen-
leiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
angeschlossen sein.
6. Die vom Baustein HA-SL 1 überwachte Leitung muß mit einem Endglied - bestehend aus einer
Diode und einem Widerstand von 100 Ohm - abgeschlossen sein.
7. Die Schutzeinrichtung darf nur mit eingeschaltetem Haftrelais K 2 im Erdschlußrelais
HA-ER 1 oder HA-ER 1.1 verwendet werden.
8. Änderungen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.Anlagen, die mit dieser Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach § 25 Abs. 5 BVOE
keiner Isolationsüberwachungseinrichtung.Verbindliche Schaltbilder: HA 4005088 vom 19.12.1988; HA 3007688 vom 19.12.1988;
HA 3043788 vom 19.12.1988.42a
3.10.89
14.23-5-18
Hamacher GmbH
wie Nr. 42
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 'U' (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung des Endgliedes HERE 'U' kann der an der Leitung angeschlossene Motor
von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.
Das Endglied muß in einem dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse
untergebracht sein.Als Aus-Taster dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die einen zusätzlichen Schließer
besitzen; der Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter ist bei Betätigung des Tasters
sowohl zu unterbrechen als auch kurzzuschließen. Es sind nur solche Aus-Taster zulässig,
die in der 'Aus-Stellung' eine Rast haben.