• Lfd.
    Nr.

    Datum der
    Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

    42

    1.3.89

    14.23-6-5

    Hamacher GmbH

    Für Anlagen mit Nennspannungen
    bis 220 V nach § 60 Abs. 2 BVOE
    vom 15.10.1971 in der Fassung vom 5.1.1984

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
    Schutzleiter-Überwachungsbaustein HA-SL 1 und ein universelles Erdschlußrelais
    HA-ER 1 oder HA-ER 1.1. Weiterhin gehören zur Schutzeinrichtung wahlweise ein
    Ankoppelwiderstand HA-O 2103, ein Summenstromwandler HA-L 2013 und
    Ankopplungsdrosselspulen HA-O 2004.

    Ferner gehört zur Schutzeinrichtung ein Endglied - bestehend aus Diode und Widerstand -,
    das zum Einbau am Ende der überwachten Leitung vorgesehen ist.

    Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter betriebsmäßig Strom führen darf.

    Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Leitungen
    a) mit gleichmäßig aufgeteiltem, als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und als
        Einzelader oder leitende Hülle (Schirm) angeordnetem Überwachungsleiter;
    b) mit als Einzelader und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nichtmetallene Hülle über
        den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
        Überwachungsleiter.

    Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauformen
        a) mit gleichmäßig aufgeteiltem, als Einzeladerhülle angeordnetem Schutzleiter und
            als Einzelader oder leitende Hülle (Schirm) angeordnetem Überwachungsleiter;
        b) mit als Einzelader und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nichtmetallene Hülle
            über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
            Überwachungsleiter verwendet werden.
    2. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
        Schaltgerät elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß die Stromkreise der Leitung -
        mit Ausnahme des Überwachungsstromkreises für den Schutzleiter - nur bei eingeschalteter
        Schutzeinrichtung unter Spannung gesetzt werden können.
    3. Die Ansprechbereitschaft der Schutzeinrichtung muß mit einer eingebauten Prüfeinrichtung
        festgestellt werden können. Die Schutzeinrichtung darf nur in solchen schlagwetter-
        geschützten Gehäusen eingebaut sein, bei denen Prüftaster oder -schalter bei geschlossenen
        Gehäusen betätigt werden können. Auf eine Prüfeinrichtung für den Baustein HA-SL 1 kann
        verzichtet werden, wenn der Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter zum
        Signalisieren benutzt wird.
    4. Das Ansprechen der Schutzeinrichtung muß durch Meldelampen angezeigt sein.
    5. In den Anschlußräumen der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen Außen-
        leiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
        angeschlossen sein.
    6. Die vom Baustein HA-SL 1 überwachte Leitung muß mit einem Endglied - bestehend aus einer
        Diode und einem Widerstand von 100 Ohm - abgeschlossen sein.
    7. Die Schutzeinrichtung darf nur mit eingeschaltetem Haftrelais K 2 im Erdschlußrelais
        HA-ER 1 oder HA-ER 1.1 verwendet werden.
    8. Änderungen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.

    Anlagen, die mit dieser Schutzeinrichtung versehen sind, bedürfen nach § 25 Abs. 5 BVOE
    keiner Isolationsüberwachungseinrichtung.

    Verbindliche Schaltbilder: HA 4005088 vom 19.12.1988; HA 3007688 vom 19.12.1988;
                                         HA 3043788 vom 19.12.1988.

    42a

    3.10.89

    14.23-5-18

    Hamacher GmbH

    wie Nr. 42

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen:
    Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 'U' (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
    am Ende der überwachten Leitung.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Bei Verwendung des Endgliedes HERE 'U' kann der an der Leitung angeschlossene Motor
    von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.
    Das Endglied muß in einem dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse
    untergebracht sein.

    Als Aus-Taster dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die einen zusätzlichen Schließer
    besitzen; der Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter ist bei Betätigung des Tasters
    sowohl zu unterbrechen als auch kurzzuschließen. Es sind nur solche Aus-Taster zulässig,
    die in der 'Aus-Stellung' eine Rast haben.