-
Lfd.
Nr.Datum der Zulassung
Geschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
34
19.9.80 30.12.91
14.23-3-24
14.23-7-4AEG-Telefunken AG
Für Anlagen mit Nennspannungen
über 220 V nach § 60, Abs. 3 BVOE
vom 15.10.1971 in der Fassung
vom 15.4.1980Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
Baustein Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 100, Baustein Selektives Erdschlußrelais
SER 100 mit Ankopplungswiderstand AW 100 und Summenstromwandler STW 100.
Ferner gehört zu der Schutzeinrichtung ein Endglied - bestehend aus einer Diode und
einem Widerstand, wahlweise kombiniert mit einem Relais zur elektrischen Selbsthaltung -,
das zum Einbau am Ende der überwachten Leitung vorgesehen ist.Die Bausteine werden in Verbindung mit der nach § 60 Abs. 1 BVOE geforderten Erd-
schlußabschaltung verwendet.Gemäß § 25 Abs. 8 BVOE wird erklärt, daß der Schutzleiter betriebsmäßig Strom führen darf.
Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Leitungen
a) mit als konzentrische Hülle angeordnetem Schutzleiter und als leitende Hülle (Schirm) oder
leitende nichtmetallene Hülle über den einzelnen Adern und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter,
b) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nichtmetallene Hülle
über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter,
c) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle ausgebildetem Schutzleiter und als leitende
Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnetem Überwachungsleiter.Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten
a) mit als konzentrische Hülle angeordnetem Schutzleiter und als leitende Hülle (Schirm)
oder leitende nichtmetallene Hülle über den einzelnen Adern und als Einzelader
angeordnetem Überwachungsleiter,
b) mit als konzentrische Hülle und leitende Hülle (Schirm) oder leitende nichtmetallene Hülle
über den einzelnen Adern angeordnetem Schutzleiter und als Einzelader angeordnetem
Überwachungsleiter,
c) mit gleichmäßig aufgeteiltem als Einzeladerhülle ausgebildetem Schutzleiter und als
leitende Hülle (Schirm) unter dem Außenmantel angeordnetem Überwachungsleiter
verwendet werden.
2. Leitungen nach 1.b) müssen mit einer Leitungsschutzkette o.ä. betrieben werden.
3. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
Schaltgerät elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß die Leitung nur bei eingeschalteter
Schutzeinrichtung unter Spannung gesetzt werden kann.
4. Die Ansprechbereitschaft der Schutzeinrichtung muß mit einer fest eingebauten Prüf-
einrichtung festgestellt werden können. Die Schutzeinrichtung darf nur in solche Gehäuse
eingebaut sein, bei denen die Prüfschalter oder -taster bei geschlossenen Gehäusen betätigt
werden können. Auf eine Prüfeinrichtung für den Baustein 'Schutzleiter-Überwachungsrelais'
kann verzichtet werden, wenn der Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter zum
Steuern des an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittels benutzt wird. Die Steuerschalter
müssen in diesem Falle den Überwachungsstromkreis sowohl öffnen als auch kurzschließen.
5. Das Ansprechen der Schutzeinrichtung muß durch Meldelampen angezeigt sein.
6. In den Anschlußräumen der an die Leitungen angeschlossenen Betriebsmittel müssen
Außenleiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längen-
überschuß angeschlossen sein.
7. Zur Temperaturüberwachung der Motoren dürfen in den Zuleitungen Steueradern angeordnet
sein. Hierbei muß ein induktivsymmetrischer Aufbau der Zuleitungen gewährleistet bleiben.
Als zugehörige Auslösegeräte dürfen nur die Bauarten TMA 100, TMA 31 und 8 SD 8412
verwendet werden.
8. Änderungen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.Verbindliche Schaltbilder: S 4 ME 3161.2047 Ü (3) vom 11.7.1980;
S 4 V 42-ME 3163.2015 GP (4) vom 11.7.1980.34a
22.6.82
31.3.8914.21-92-14 14.23-5-11
AEG-Telefunken AG
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N (Hersteller: ELMI Elektronik
GmbH) am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung des Endgliedes FE 1 N oder FE 2 N kann der an die Leitung angeschlossene
Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.Als Aus-Taster dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die einen zusätzlichen Schließer
besitzen; der Überwachungsstromkreis ist bei Betätigung des Tasters sowohl zu unterbrechen
als auch kurzzuschließen.Es sind nur solche Aus-Taster zulässig, die in der 'Aus'-Stellung eine Rast haben.
34b
27.7.84
14.23-3-24
AEG-Telefunken AG
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Änderung von Bauelementen in den Bausteinen ER 100 und SLR 100.Verbindliche Schaltbilder: S 4 V 42-ME 3161.2045 GP (4) vom 22.5.1984;
S 4 V 42-ME 3163.2015 GP (4) vom 22.5.1984Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.
34c
16.10.84
14.23-4-20
AEG-Telefunken AG
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 10 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Bei Verwendung des Endgliedes HERE 10 kann der an die Leitung angeschlossene Motor
von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.34d
29.11.84
14.23-4-22
AEG-Telefunken AG
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 20 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie zu Endglied HERE 10 in einem 1000 V-Netz.34e
13.6.85
14.23-5-3
AEG-Telefunken AG
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des ÜL-Trenners HEP 15 T (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
an beliebiger Stelle im Überwachungsstromkreis für den Schutzleiter.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Durch den ÜL-Trenner kann der an die Leitung angeschlossene Motor abgeschaltet werden.
Der Trenner ersetzt nicht die zum Steuern von Motoren zugelassenen Endglieder; er ersetzt
ferner nicht einen Stillsetz- und Sperrschalter, der den Motor gegen Anlaufen sperrt.34f
18.11.85
14.23-4-20
AEG-Telefunken AG
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Endgliedes HERE 40 (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie zu Endglied HERE 10. Das Endglied muß in einem dafür zugelassenen schlagwetter-
geschützten Gehäuse untergebracht sein.34g
19.3.87
14.23-5-13
AEG-
Aktiengesellschaftwie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Änderung von Bauelementen im Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 100.
Wahlweise Verwendung des Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 101.
Wahlweise Verwendung eines Endgliedes dY-02, dY-02/1, dY-03 oder dY-04
(Hersteller: Gebr. Eickhoff Maschinenfabrik und Eisengießerei mbH) am Ende der
überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Der Kapazitätswert zwischen Schutzleiter und Überwachungsleiter einer durch das
Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 101 überwachten Leitung darf 1 µF nicht übersteigen.Die Endglieder dY-02, dY-02/1, dY-03 und dY-04 dürfen nur in Verbindung mit dem
Schutzleiter-Überwachungsrelais SLR 101 verwendet werden.Bei Verwendung eines Endgliedes dY-02, dY-02/1, dY-03 oder dY-04 kann der an die Leitung
angeschlossene Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters
gesteuert werden.Das Endglied muß in einem Gehäuse der Zündschutzart (Sch)d untergebracht sein.
Verbindliche Schaltbilder: 3163.2032 Sp(4) vom 13.1.1987; 3163.2031 Sp(4) vom 13.1.1987.
34h
5.10.88
14.23-6-3
AEG-Telefunken AG
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzung bzw. Änderung:
Wahlweise Verwendung der Zusatzsperre LZS (Hersteller: ELMI Elektronik GmbH)
als Wiedereinschaltsperre.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Zusatzsperre LZS verhindert das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung
sowie einer Leitung, die erdschlußbehaftet war, bis zur manuellen Betätigung eines
Quittierschalters.Die elektronischen Teile sind in einem Gehäuse mit Gewindestutzen untergebracht und
vergossen.Die Kapazität der überwachten Leitung darf 1,2 µF je Phase nicht überschreiten.
Verbindliche Schaltbilder: E 921 vom 8.8.1988; F 925 vom 8.8.1988
Verbindlicher Prüfbericht des RWTÜV: III.3.1/142/88 vom 9.8.1988.34i
31.3.89
14.23-5-11
AEG-Telefunken AG
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung der Endgliedes FE 1, FE 3 oder FE 3 N
(Hersteller: ELMI Elektronik GmbH) am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie Nr. 34a.34j
3.10.89
14.23-5-18
AEG Aktiengesellschaft
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung der Endgliedes HERE 'U' (Hersteller: Herrmann Elektro-GmbH)
am Ende der überwachten Leitung.Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
wie zu Endglied HERE 10 in einem 500 V- oder 1000 V-Netz. Das Endglied muß in einem
dafür allgemein zugelassenen schlagwettergeschützten Gehäuse untergebracht sein.Einschränkende Bedingung:
Die Verwendung des Endgliedes ist nur in solchen Schutzeinrichtungen zulässig, in denen
der Baustein 'Schutzleiter-Überwachungsrelais' SLR 100 mit dem Baustein 'Selektives
Erdschlußrelais' SER 100 verwendet wird.34k
23.10.89
14.23-6-14
AEG Aktiengesellschaft
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzungen bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung der Erdschlußsperre ENZ (Hersteller: ELMI Elektronik GmbH)Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Erdschlußsperre verhindert das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung
sowie einer Leitung, die erdschlußbehaftet gewesen ist, bis zur manuellen Betätigung eines
Quittierschalters.Einschränkende Bedingung:
Die Kapazität der Leitung darf 1,2 µF je Phasenleiter nicht überschreiten.34l
20.6.90
14.23-6-15
AEG Aktiengesellschaft
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzung bzw. Änderungen:
Wahlweise Verwendung des Erdschlußrelais ER 101Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Das Erdschlußrelais ER 101 dient der Isolationsmessung zur Abschaltung und verhindert
das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung sowie einer Leitung, die
erdschlußbehaftet gewesen ist, bis zur manuellen Betätigung eines Quittierschalters.Bedingung für den Betrieb:
Die Schutzeinrichtung darf nur mit einem Erdschlußrelais ER 101 verwendet werden,
deren Tastsicherung F1 jederzeit betriebsbereit ist.34m
30.12.91
14.23-7-4
AEG Aktiengesellschaft
wie Nr. 34
Bauart: -
Ergänzung bzw. Änderungen:
wahlweise Verwendung des Erdschlußrelais SER 101Wirkungweise und besondere Kennzeichen:
Das Erschlußrelais SER 101 dient der Isolationsmessung zur Abschaltung und verhindert
das Wiedereinschalten einer erdschlußbehafteten Leitung sowie einer Leitung, die erd-
schlußbehaftet gewesen ist, bis zur manuellen Betätigung eines Quittierschalters.Bedingung für den Betrieb:
Die Schutzeinrichtung darf nur mit einem Erdschlußrelais SER 101 verwendet werden,
deren mechanisch rastbare Verriegelungseinrichtung jederzeit betriebsbereit ist.Verbindliches Schaltbild: 3161.2071 BS (3) vom 28.11.1991.