• Lfd. Nr.

    Datum der Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

    13

    11.10.61

    115.22/4647/61

    Siemens AG

    wie Nr. 7 nur für den Nichtsteinkohlenbergbau

     

    Bauart: -

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Anlagen mit Bohrmaschinen und Gummi-
    schlauchleitungen. Die Schutzeinrichtung besteht aus einem Überwachungsstromkreis, der
    aus der Sekundärwicklung eines Kleintransformators, dem Schutzleiter und Überwachungs-
    leiter gebildet und über einen Gleichrichter im Anschlußraum der Bohrmaschine geschlossen
    wird. Im Überwachungsstromkreis liegen ein Hilfsrelais, ein Begrenzungswiderstand und
    ein Drucktaster, die im Schaltgerät am Anfang der überwachten Leitung eingebaut sind.

    Bei einem im Anschlußraum der Bohrmaschine untergebrachten Drucktaster kann der Über-
    wachungsstromkreis auch zur Fernsteuerung dienen.

    Die Einrichtung ist so geschaltet, daß das zur Überwachung der Leitung vorgeschaltete
    Schaltgerät beim Ansprechen der Schutzeinrichtung unverzögert abschaltet:
    1. bei Unterbrechung des Überwachungs- oder Schutzleiters und
    2. bei Fehlern durch Schluß zwischen Überwachungs- und Schutzleiter.

    Beim Betreiben der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Schutzeinrichtung darf nur in Verbindung mit einer Isolationsüberwachungseinrichtung
        verwendet werden, die bei Fehlern durch Schluß zwischen Außenleiter und Überwachungs-
        leiter oder zwischen Außenleiter und Schutzleiter (Erd- bzw. Körperschluß) die Anlage bei
        Absinken des Isolationswiderstandes unter wenigstens 5 kOhm unverzögert abschaltet.
    2. In den Anschlußräumen der an die Leitung angeschlossenen Betriebsmittel müssen Außen-
        leiter und Schutzleiter gegenüber dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß
        angeschlossen werden.
    3. Änderungen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.

    Verbindliches Schaltbild: 3 TS 25 S 30329.