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Lfd. Nr.
Datum der Zulassung
Geschäftszeichen
der ZulassungHersteller
Verwendungsbereich
11
8.6.61
115.22/2357/61
Düsterloh
wie Nr. 7
Bauart: d Sch 2000 WL
Ergänzungen bzw. Abänderungen: -
Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
Die Schutzeinrichtung dient zum Überwachen von Beleuchtungsanlagen mit einer Frequenz
von 50 oder 600 Hz.Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen:
Relais, Gleichrichter, Kondensatoren, Drahtwiderstände, Glühlampenwiderstände, Schmelz-
sicherungen, 1 Transformator, 1 Gleichstromschütz, 1 Meldelampe sowie Schalter, die
zusammen unter der Bezeichnung 'Leitungswächter d Sch 2000 WL' in einem Gehäuse
(Bauart AEG dz WZLO - Zulassungs-Nr. XIII AEG 5 - AEG dz GEAO - Zulassungs-Nr.
XIII AEG 19 -) untergebracht und zum Einbau am Anfang des zu überwachenden
Beleuchtungsstranges bestimmt sind.Ferner gehört dazu ein Endglied (Bauart Düsterloh d Sch 2000 WE - Zulassungs-Nr. XV
Düsterloh 1 -), das zum Einbau am Ende des Leitungsstranges vorgesehen ist.Die aus Glühlampen bestehenden Widerstände des Endgliedes bilden über 2 Außenleiter,
zusammen mit 2 gleichen Glühlampen-Widerständen des Leitungswächters, eine Brücken-
schaltung, deren Spannungsquelle im normalen Betrieb die Netzspannung ist. Im Brücken-
meßpfad, in den auch der Schutzleiter einbezogen ist, liegt ein Überwachungsrelais.Den beiden Außenleitern wird über hochohmige Widerstände eine Überwachungsgleich-
spannung zugeführt und von der Brücke im Endglied, ebenfalls über den Schutzleiter, an
ein zweites Überwachungsrelais gelegt. Parallel zu diesem Überwachungsstromkreis liegt
der Signalstromkreis. Der Signalleiter ist im Endglied an die Brücke der Brückenschaltung
angeschlossen. Dieser Stromkreis ist so geschaltet, daß beim Unterbrechen oder Schließen
des Stromkreises, z.B. durch Betätigung eines Signalschalters, ein Hilfsrelais anspricht und
dadurch die Beleuchtungsleitung über ein Schütz aus- oder einschaltet.Nach Einlegen des Leitungswächter-Hauptschalters wird selbsttätig über eine Relais-
kombination zunächst kurzzeitig eine Prüfspannung von 20 V Wechselstrom auf den Leitungs-
strang gegeben, die bei etwaigen Fehlern (bestehender Außenleiterkurzschluß oder Leiter-
unterbrechung) ein Zuschalten der Betriebsspannung verhindert. Bei fehlerlosem Leitungs-
strang wird die Prüfspannung ab- und durch Erregen eines Schützes die Netzspannung
zugeschaltet. Das Schütz wird bei Ansprechen der Schutzeinrichtung mit Hilfe der Über-
wachungsrelais unverzögert abgeschaltet.Das eine dieser Relais wird bei Unterbrechung des Schutzleiters spannungslos, das andere
dagegen wird bei Schluß eines Außenleiters mit dem Schutzleiter (Erdschluß) oder dem
Signalleiter (Erdschluß) oder beim Unterbrechen eines Außenleiters dadurch erregt, daß
die Brückenschaltung aus dem Gleichgewicht gerät. Eine Selbsthaltung verhindert, daß
dieses Relais nach einem kurzzeitigen Fehler zurückschaltet. Das Wiedereinschalten des
Leistungsstranges ist erst nach Betätigen des einpoligen Schalters im Endglied möglich,
wobei der Schutzleiter unterbrochen und dadurch die Selbsthaltung aufgelöst wird. Eine
Meldelampe leuchtet bei fehlerfreier Anlage hell auf und wird bei Eintreten eines Fehlers
dunkler.Die Relais und das Schütz werden über Gleichrichter mit Gleichstrom erregt, so daß die
Schutzeinrichtung für Netzspannungen mit verschiedenen Frequenzen verwendet werden
kann.Ein Schluß beider Außenleiter (Kurzschluß) wird bei Einspeisung aus dem Beleuchtungsnetz
von den im Gehäuse des Leitungswächters eingebauten Schmelzsicherungen erfaßt. Bei
Einspeisung aus einem Druckluftgenerator wird der in diesem Kurzschlußfall eintretende
Spannungsabfall dazu benutzt, mit Hilfe eines Unterspannungsrelais das Gleichstromschütz
abzuschalten. Dies Relais ermöglicht auch das Zuschalten des Leitungsstranges, ehe der
Generator seine Nenndrehzahl erreicht hat, da das Schütz erst erregt wird, wenn nahezu
die Nennspannung erreicht ist.Nach Beseitigen eines Fehlers schaltet der Leitungswächter selbsttätig wieder ein, wenn das
Endglied angeschlossen ist.Bei dem Betrieb des Leitungswächters müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Leitung der Beleuchtungsanlage muß durchgehend sein; Abzweigleitungen dürfen nicht
angeschlossen werden.
2. Der Schutzleiter ist gegenüber den Außenleitern in den verschiedenen Betriebsmitteln mit
einem Längenüberschuß anzuschließen. Die Signalleiter muß kürzer als die übrigen Leiter
abgesetzt werden.
3. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten verwendet werden, soweit
sie einen Schutzleiter in konzentrischer Anordnung haben. Bis zum Aufbrauch vorhandener
Leitungen ist die Verwendung auch für vieradrige Leitungsbauarten zulässig.
4. Die Länge der an den Leitungswächter angeschlossenen Leitung darf höchstens 500 m
betragen.
5. An den Bestandteilen der Schutzeinrichtung dürfen keine Änderungen vorgenommen
werden.Eine mit dem Leitungswächter ausgerüstete Beleuchtungsanlage bedarf keiner zusätzlichen
Isolations-Überwachungseinrichtung.Verbindliche Schaltbilder: DN 1546-1 vom 4.4.1960, DN 1547-1 vom 4.4.1960.