• Lfd. Nr.

    Datum der
    Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

     9

    11.10.52

     I 3733/599/52

    Siemens AG

    wie Nr. 7

     

    Bauart: Leitungswächter dUR 1464

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Je 1 Gleichrichterpaar am Anfang und am Ende des Beleuchtungsstranges liefert einen Hilfsstrom
    von rund 20 mA, der über Haupt- und Schutzleiter fließt und die beiden Halbwicklungen eines
    Überwachungs-Relais im elektrischen Gleichgewicht hält. Bei Unterbrechung der Hauptleiter oder
    des Schutzleiters oder bei Erdschluß an irgendeiner Stelle des Beleuchtungsnetzes wird das
    elektrische Gleichgewicht gestört. Durch Ansprechen des Überwachungs-Relais wird der Halte-
    stromkreis des dem Beleuchtungsstrang vorgeschalteten Schützes über ein Hilfsrelais unterbrochen
    und damit die gesamte Beleuchtungsanlage spannungslos gemacht. Eine Meldelampe zeigt das
    Ansprechen an.

    Zur Überprüfung der Funktionen der Schutzeinrichtung kann durch eine Prüftaste in den Schutzleiter
    ein Widerstand von 1500 Ohm gelegt werden, der bei einwandfreier Anlage das Gleichgewicht im
    Überwachungs-Relais stört und es zum Ansprechen bringt.

    Ein Gleichrichterpaar sowie das Überwachungs-Relais, das Hilfs-Relais, die Widerstände, die
    Prüftaste und die Meldelampe sind unter der Bezeichnung 'Leitungswächter' zusammen mit dem
    Schütz (einschl. Schmelzsicherung und Trennschalter) in ein Gehäuse, das andere Gleichrichterpaar
    und Widerstände in einen Endstecker eingebaut.

    Beim Betrieb des Leitungswächters - Typ dUR 1464 - müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Der Schutzleiter der Beleuchtungsanlage muß fortlaufend von Gehäuse zu Gehäuse geführt sein.
        Ein Anschluß der Gehäuse über Stichleitungen, die in ihnen enden, ist nicht zulässig.
    2. Zum Schutz gegen das Auftreten gefährlicher Funken beim etwaigen Herausreißen von
        Leitungen aus den Gehäusen müssen alle zur Speisung der Leuchten und zur Signalgebung
        bestimmten Leitungsadern gegenüber der Schutzleiterader mit einem Längenüberschuß so
        angeschlossen werden, daß die ganze Leitung nach Trennung des Schutzleiteranschlusses noch
        wenigstens 12 cm weiter gezogen werden kann, bevor die übrigen Adern auf Zug beansprucht
        werden.
    3. Der im Leitungswächter enthaltene Einstellwiderstand muß bei 110 V auf 1200 Ohm, bei 220 V
        auf 3500 Ohm eingestellt werden.
    4. Im Leitungswächter dürfen nur flinke Schmelzsicherungen mit einer Nennstromstärke von
        höchstens 16 A verwendet werden.
    5. Änderungen an den Einbauteilen des Leitungswächters dürfen nicht vorgenommen werden.

    Verbindliches Schaltbild: SSW 2 NSPL 2003 a.