• Lfd. Nr.

    Datum der Zulassung

    Geschäftszeichen
    der Zulassung

    Hersteller

    Verwendungsbereich

    4

    13.5.57

    115.30/1689/57

    Siemens AG

    wie Nr. 3

     

    Bauart:
    N-Wächter dUR 1475

    Ergänzungen bzw. Änderungen: -

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb:
    Die Schutzeinrichtung dient zur Überwachung von Gummischlauchleitungen
    (Schrämleitungen), bei denen Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einer
    leitenden Gummischicht umgeben sind, wobei diese Schicht mit eingezogenen Kupferlitzen
    den Überwachungsleiter bildet.

    Zur Schutzeinrichtung gehören im wesentlichen Relais, Widerstände, Transformatoren,
    Kondensatoren, eine Elektronenröhre Typ E 80 L, sowie Schalter, die unter der
    Bezeichnung 'N-Wächter dUR 1475' in einem schlagwettergeschützten Gehäuse,
    Bauart dzU 1 Ausf. 1 (Zulassungs-Nr. XIII SSW 15) oder in einem Gehäuse des
    Motorsteuergeräts Bauart dzR 1485 (Zulassungs-Nr. IV SSW 9) untergebracht und
    zum Einbau am Anfang der überwachten Leitung bestimmt sind.

    Ferner gehört dazu ein Endglied R 1475 ES oder R 1475 EF, das zum Einbau am Ende
    der überwachten Leitung vorgesehen ist. Bei Verwendung des Endgliedes ES, bestehend
    aus Gleichrichter, Widerstand, Transformator und Relais in einem (Sch)-Gehäuse
    allgemein zugelassener Bauart in Schutzart 'd', kann der an die Leitung angeschlossene
    Motor von seinem Aufstellungsort aus mit Hilfe des Überwachungsleiters gesteuert werden.
    Bei Verwendung des Endgliedes EF, bestehend aus Gleichrichter und Widerstand in einem
    (Sch)-Gehäuse allgemein zugelassener Bauart in Schutzart 'd', 'p' oder 'e' ist eine Steuerung
    mit Hilfe des Überwachungsleiters nicht möglich.

    Die Einrichtung ist so geschaltet, daß das der zu überwachenden Leitung vorgeschaltete
    Schaltgerät bei Ansprechen der Schutzeinrichtung unverzögert abschaltet.

    Die Schutzeinrichtung löst das Schütz aus bei inneren Fehlern (Schluß zwischen Außenleiter
    und Überwachungsleiter) mit Hilfe eines Meß- und Steuerrelais über die Eigenkapazität des
    Netzes und bei äußeren Fehlern (Schluß zwischen Schutzleiter Erde und Überwachungsleiter)
    sowie bei Unterbrechung von Überwachungsleiter oder Schutzleiter mit Hilfe des von der
    Elektronenröhre beeinflußten Steuerrelais.

    Bei Bestehen eines der genannten Fehler kann die Leitung nicht wieder eingeschaltet werden.

    Das Auftreten eines inneren Fehlers wird durch eine Meldelampe angezeigt. Nach Beseitigen
    dieses Fehlers ist das Wiedereinschalten der Leitung erst möglich, wenn der N-Wächter
    kurzzeitig abgeschaltet wird.

    Die Schutzeinrichtung überwacht sich selbst. Das Prüfen der Einrichtung von ihrem Ende
    aus vor Arbeitsbeginn ist nicht erforderlich.

    Beim Betrieb der Schutzeinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    1. Die Schutzeinrichtung darf nur für zugelassene Leitungsbauarten verwendet werden,
        soweit Außenleiter und Schutzleiter einzeln allseitig von einem Überwachungsleiter
        aus durchgehend leitfähigem Werkstoff umgeben sind.
    2. Die Schutzeinrichtung muß mit dem am Anfang der überwachten Leitung angeordneten
        Schütz elektrisch so in Zusammenhang stehen, daß sie beim Ansprechen das Schütz
        zum unverzögerten Abschalten auslöst.
    3. Die Schutzeinrichtung muß so an die Stromzuleitung angeschlossen sein, daß sie auch
        nach Öffnen der Schützkontakte an Spannung bleibt.
    4. Der Umspanner der Schutzeinrichtung darf an keine höhere Spannung angeschlossen
        werden, als auf dem Typenschild der Gehäuse angegeben ist.
    5. Der Leitungswächter darf nur in solchen Netzen verwendet werden, die mit einem
        Isolations-Überwachungsgerät ausgerüstet sind, soweit in diesem ein künstlich gebildeter
        Sternpunkt vorhanden ist.
    6. Die Länge der an den Leitungsweachter angeschlossenen Leitung darf höchstens 600 m
        betragen.
    7. In den Anschlußkästen der Betriebsmittel müssen Außenleiter und Schutzleiter gegenüber
        dem Überwachungsleiter mit einem Längenüberschuß angeschlossen werden.
    8. Die Elektronenröhre ist in jährlichen Zeitabständen auszuwechseln.
    9. Das Verstellen der Gittervorspannung an der Elektronenröhre ist in eingebautem Zustand
       des Leitungswächters nicht zulässig.
    10. Änderungen an Einbauteilen der Schutzeinrichtung dürfen nicht vorgenommen werden.

    Verbindliche Schaltbilder: SSW NSP 2663 h und SSW NSP 2922 a.

    4a

    31.7.61

    115.22/3207/61

    Siemens AG

    wie Nr. 3

     

    Bauart: wie Nr. 4

    Ergänzungen bzw. Abänderungen:
    Als Endglied, das zum Einbau am Ende der überwachten Leitung vorgesehen ist, kann
    anstelle der Bauart R 1475 ES die Bauart R 1475 ESO, bestehend aus Gleichrichter,
    Widerständen und Schütz, treten.

    Wirkungsweise und besondere Kennzeichen; Bedingungen für den Betrieb: -.