• Anlage


    Sicherheitsregeln
    für den Einsatz einer
    Automatischen Explosionslöschanlage
    auf Teilschnitt-Vortriebsmaschinen

    Allgemeiner Hinweis

    Der Aufenthalt im Ausblasbereich der Löschsysteme ist bei betriebsbereiter Explosions-
    löschanlage verboten.

    Bei Schichtbeginn

    ist der störungsfreie Zustand der Automatischen Explosionslöschanlage an der Steuer- und
    Überwachungseinheit (Schauglas) zu überprüfen.

    Bei angezeigter Störung ist der Elektrobetrieb zu benachrichtigen.

    Während des Betriebes

    ist bei Erlöschen der grünen Betriebsbereitschaftsanzeige an der Steuer- und Überwachungs-
    einheit oder dem Fahrerstand der Elektrobetrieb zu benachrichtigen.


    Nach Schneidpausen

    • sind die Sichtfenster der Sensoren auf Verschmutzungen (Staub, Öl, Fett) zu überprüfen
      und erforderlichenfalls zu reinigen (nur öl- und fettfreie Reinigungsmittel verwenden!).
    • sind die Sensoren auf den erforderlichen Druckluftaustritt im Bereich der Sichtfenster
      zu Oberprüfen.
    • ist zu überprüfen, ob die Gummikappen auf den Löschmitteldosen vorhanden sind.
      Fehlende oder beschädigte Gummikappen sind zu ersetzen und verstopfte Düsen
      erforderlichenfalls zu reinigen.
    • ist die Ausbaubühne darauf zu kontrollieren, daß die Löschmittelverteilung nicht durch
      Belegen der Durchtrittsöffnungen oder durch un vollständiges Einfahren der Bühne
      beeinträchtigt wird.


    Nach dem Auslösen

    der Automatischen Explosionslöschanlage ist wie folgt zu verfahren:

    • sofortiges Stillsetzen der Teilschnitt-Vortriebsmaschine
    • Kontrolle des Vorortbereiches
    • Löschen von Glimmnestern mit Wasser
    • unverzügliche Benachrichtigung der Aufsichtsperson.