• 12.09.1974

    18.42.5 III 2

    Wassertrogsperren
    Bauart 5 (Wassertrog-Schnellsperren)

    A 3.7

    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Zulassung für Wassertrogsperren;
    hier:  Bauart 5 (Wassertrog-Schnellsperren)

    Als Anlage übersende ich den Abdruck des Zulassungsbescheids für Wassertrogsperren
    der Bauart 5 (Wassertrog-Schnellsperren) mit der zugehörigen Bauartbeschreibung.

    Wassertrog-Schnellsperren sollten bei Abdämmungsarbeiten unter Explosionsgefahr
    eingesetzt werden, um die mit der Abdämmung beschäftigten Mannschaften vor den
    Flammeneinwirkungen einer möglichen Explosion zu schützen. Die Wassertrog-Schnellsperre
    ist nach den Untersuchungen der Versuchsgrubengesellschaft mbH, Dortmund, in der
    Lage, die Flamme einer Kohlenstaubexplosion abzulöschen, sie vermag jedoch nicht die
    Ausbreitung der Druckwelle zu verhindern. Daher muß ein möglichst großer Abstand
    zwischen der Sperre und den Abdämm-Mannschaften eingehalten werden.

    Der Einsatz der Wassertrog-Schnellsperren kommt immer dann in Betracht, wenn zwischen
    den Einsatzstellen der Abdämm-Mannschaften und dem Brandherd ordnungsgemäße
    betriebliche Explosionssperren nicht vorhanden sind.

    Die Hauptstelle für das Grubenrettungswesen in Essen-Kray wird in ihrem Bereitschaftslager
    Wassertrog-Schnellsperren für Ernstfälle bereithalten. Außerdem sollten Wassertrog-Schnell-
    sperren auch in den Bereitschaftslägern der Bergwerke vorrätig gehalten werden.

    Dortmund, den 12.09.1974

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s