• Bauartbeschreibung
    für
    Wassertrogsperren der Bauart 5
    (Wassertrog-Schnellsperren)
    gegen die Ausbreitung von Kohlenstaubexplosionen in Strecken

    1. Aufbau und Wassermenge der Wassertrog-Schnellsperre

    1.1 Wassertrog-Schnellsperren bestehen aus Gehängen mit Aufhängevorrichtungen
          und wassergefüllten Trögen, die so in die Tragrahmen eingelegt sind, daß die
          leeren Tröge zusammen mit den Gehängen gestapelt transportiert und am
          Verwendungsort am Streckenausbau befestigt werden können (Abb. 1 und 2).
          Die Zahl der je Gehänge verwendeten Wassertröge richtet sich nach der
          Streckenhöhe; je Meter Streckenhöhe können etwa 3 Tröge untergebracht werden.

    1.2 Die Wassertrog-Schnellsperre muß mindestens 60 l Wasser je m2 Strecken-
         querschnitt enthalten, das entspricht etwa 1,5 Trögen je m2 Streckenquerschnitt.
         Anzustreben ist eine Wassermenge von 80 l/m2 entsprechend zwei Trögen je m2
         Streckenquerschnitt.

    2. Technische Gestaltung der Gehänge

    2.1. Tragrahmen 1)

    1) Abschnitt 2.1 der Bauartbeschreibung ist durch eine unveröffentlichte Verfügung
        vom 19.10.1978 geändert worden. Die Tragrahmen müssen so ausgebildet sein, das sie in ihren Abmaßen Wassertröge
    nach DIN 21576, Größe 1, eingehängt aufnehmen können. Die Tröge hängen
    unverschiebbar in den Tragrahmen und liegen mindestens an ihren Längsseiten in voller
    Randbreite auf den Längsträgern der Tragrahmen auf. An den überstehenden Trägerenden
    befinden sich Bohrungen für die Führung und Befestigung der Tragseile oder Tragketten.
    Als Material für die Tragrahmen sollte kein Leichtmetall gewählt werden. Aus Stahlwinkel-
    profilen mit 20 mm Kantenlänge lassen sich Tragrahmen ausreichender statischer Festigkeit
    herstellen.

    2.2 Seile oder Ketten

    Je nach Streckenhöhe werden sechs oder mehr Tragrahmen zu einem Gehänge zusammen-
    gefügt. Durch die Bohrungen am Ende der Träger werden Seile geführt und daran die einzelnen
    Tragrahmen in einem Abstand von mindestens 'Troghöhe + 3 cm' mittels Seilklemmen befestigt
    (entsprechende Befestigung der Rahmen an Tragketten). Die Tragfähigkeit des einzelnen Seiles
    (Kette) soll größer sein als das Gesamtgewicht des mit Wasser gefüllten Gehänges.

    2.3 Befestigung am Ausbau

    Die Befestigung der Gehänge am Ausbau soll sicherstellen, daß die Längsseiten der Tröge
    rechtwinklig zur Streckenachse stehen. Es empfiehlt sich eine 2-Punkt-Aufhängung, wobei
    jeweils die beiden Seile (Ketten) der schmalen Rahmenseite über den obersten Rahmen
    zusammengeführt und mit einer an die üblichen Ausbauarten passenden Schnellhalterung
    versehen werden. Die an der Schnellhalterung zusammgeführten Seile bzw. Ketten sollten
    eine ausreichende Überlänge haben, um auch bei einer außergewöhnlichen Ausbauform
    noch eine Aufhängung zu ermöglichen.

    Bei der Montage ist zu beachten, daß der oberste Trog vor Aufhängung in den Rahmen
    eingelegt wird.

    2.4 Auf eine Befestigung der Gehänge an der Sohle kann verzichtet werden, da die Tröge
    auch frei pendelnd durch den Explosionsstoß zerstört werden.

    3. Wassertröge

    Als Tröge für Wassertrog-Schnellsperren sind zugelassene Wassertröge nach DIN 21576,
    Größe 1 (Fassungsvermögen ca. 40 l), vorzusehen. Das Trogmaterial soll möglichst
    wärmebeständig sein.

    4. Anordnung der Sperre

    Eine Wassertrog-Schnellpresse soll mindestens aus drei Gehängen bestehen, die in einem
    Streckenabschnitt von 10 m Länge untergebracht werden müssen. Nach Möglichkeit sind
    die Gehänge versetzt so im Streckenquerschnitt anzuordnen, daß eine möglichst gleich-
    mäßige Überdeckung des Streckenquerschnitts mit Wassertrögen erfolgt.

    Entsprechend ihrem Verwendungszweck (Schutz der Abdämmungsmannschaften bei
    der Bekämpfung von Grubenbränden mit Explosionsgefahr) soll die Wassertrogsperre
    möglichst nahe am Brandherd eingebaut werden, in jedem Falle mindestens 200 m vor
    der vorgesehenen Dammbaustelle. Es ist als günstig anzusehen, wenn sich zwischen
    Schnellsperre und Dammbaustelle ein Streckenknick befindet.

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