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Bauartbeschreibung
für
Wassertrogsperren der Bauart 5
(Wassertrog-Schnellsperren)
gegen die Ausbreitung von Kohlenstaubexplosionen in Strecken1. Aufbau und Wassermenge der Wassertrog-Schnellsperre
1.1 Wassertrog-Schnellsperren bestehen aus Gehängen mit Aufhängevorrichtungen
und wassergefüllten Trögen, die so in die Tragrahmen eingelegt sind, daß die
leeren Tröge zusammen mit den Gehängen gestapelt transportiert und am
Verwendungsort am Streckenausbau befestigt werden können (Abb. 1 und 2).
Die Zahl der je Gehänge verwendeten Wassertröge richtet sich nach der
Streckenhöhe; je Meter Streckenhöhe können etwa 3 Tröge untergebracht werden.1.2 Die Wassertrog-Schnellsperre muß mindestens 60 l Wasser je m2 Strecken-
querschnitt enthalten, das entspricht etwa 1,5 Trögen je m2 Streckenquerschnitt.
Anzustreben ist eine Wassermenge von 80 l/m2 entsprechend zwei Trögen je m2
Streckenquerschnitt.2. Technische Gestaltung der Gehänge
2.1. Tragrahmen 1)
1) Abschnitt 2.1 der Bauartbeschreibung ist durch eine unveröffentlichte Verfügung
vom 19.10.1978 geändert worden. Die Tragrahmen müssen so ausgebildet sein, das sie in ihren Abmaßen Wassertröge
nach DIN 21576, Größe 1, eingehängt aufnehmen können. Die Tröge hängen
unverschiebbar in den Tragrahmen und liegen mindestens an ihren Längsseiten in voller
Randbreite auf den Längsträgern der Tragrahmen auf. An den überstehenden Trägerenden
befinden sich Bohrungen für die Führung und Befestigung der Tragseile oder Tragketten.
Als Material für die Tragrahmen sollte kein Leichtmetall gewählt werden. Aus Stahlwinkel-
profilen mit 20 mm Kantenlänge lassen sich Tragrahmen ausreichender statischer Festigkeit
herstellen.2.2 Seile oder Ketten
Je nach Streckenhöhe werden sechs oder mehr Tragrahmen zu einem Gehänge zusammen-
gefügt. Durch die Bohrungen am Ende der Träger werden Seile geführt und daran die einzelnen
Tragrahmen in einem Abstand von mindestens 'Troghöhe + 3 cm' mittels Seilklemmen befestigt
(entsprechende Befestigung der Rahmen an Tragketten). Die Tragfähigkeit des einzelnen Seiles
(Kette) soll größer sein als das Gesamtgewicht des mit Wasser gefüllten Gehänges.2.3 Befestigung am Ausbau
Die Befestigung der Gehänge am Ausbau soll sicherstellen, daß die Längsseiten der Tröge
rechtwinklig zur Streckenachse stehen. Es empfiehlt sich eine 2-Punkt-Aufhängung, wobei
jeweils die beiden Seile (Ketten) der schmalen Rahmenseite über den obersten Rahmen
zusammengeführt und mit einer an die üblichen Ausbauarten passenden Schnellhalterung
versehen werden. Die an der Schnellhalterung zusammgeführten Seile bzw. Ketten sollten
eine ausreichende Überlänge haben, um auch bei einer außergewöhnlichen Ausbauform
noch eine Aufhängung zu ermöglichen.Bei der Montage ist zu beachten, daß der oberste Trog vor Aufhängung in den Rahmen
eingelegt wird.2.4 Auf eine Befestigung der Gehänge an der Sohle kann verzichtet werden, da die Tröge
auch frei pendelnd durch den Explosionsstoß zerstört werden.3. Wassertröge
Als Tröge für Wassertrog-Schnellsperren sind zugelassene Wassertröge nach DIN 21576,
Größe 1 (Fassungsvermögen ca. 40 l), vorzusehen. Das Trogmaterial soll möglichst
wärmebeständig sein.4. Anordnung der Sperre
Eine Wassertrog-Schnellpresse soll mindestens aus drei Gehängen bestehen, die in einem
Streckenabschnitt von 10 m Länge untergebracht werden müssen. Nach Möglichkeit sind
die Gehänge versetzt so im Streckenquerschnitt anzuordnen, daß eine möglichst gleich-
mäßige Überdeckung des Streckenquerschnitts mit Wassertrögen erfolgt.Entsprechend ihrem Verwendungszweck (Schutz der Abdämmungsmannschaften bei
der Bekämpfung von Grubenbränden mit Explosionsgefahr) soll die Wassertrogsperre
möglichst nahe am Brandherd eingebaut werden, in jedem Falle mindestens 200 m vor
der vorgesehenen Dammbaustelle. Es ist als günstig anzusehen, wenn sich zwischen
Schnellsperre und Dammbaustelle ein Streckenknick befindet.