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23.12.1998
72.1-2-1
Richtlinien für das Leitnivellement
A 2.30
An die Markscheider des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr.: Richtlinien für die Ausführung des Leitnivellements im Bezirk des Landesoberbergamts
Nordrhein-WestfalenDas Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Landesvermessungsamt
Nordrhein-Westfalen neue Richtlinien für die Ausführung des Leitnivellements aufgestellt, die hiermit
bekanntgemacht werden. Sie ersetzen die Richtlinien vom 12. 10. 1978 - Gz.: 72.1-1-23 -, die
hiermit aufgehoben werden.Die Abschnitte 2 und 3 sind auch bei Nivellements hoher Genauigkeit außerhalb der Messungen
des Leitnivellements zu beachten.Dortmund, den 23. 12. 1998
Landesoberbergamt NRW
v. B a r d e l e b e n