• 23.12.1998

    72.1-2-1

    Richtlinien für das Leitnivellement

    A 2.30

    An die Markscheider des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Richtlinien für die Ausführung des Leitnivellements im Bezirk des Landesoberbergamts
             Nordrhein-Westfalen

    Das Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Landesvermessungsamt
    Nordrhein-Westfalen neue Richtlinien für die Ausführung des Leitnivellements aufgestellt, die hiermit
    bekanntgemacht werden. Sie ersetzen die Richtlinien vom 12. 10. 1978 - Gz.: 72.1-1-23 -, die
    hiermit aufgehoben werden.

    Die Abschnitte 2 und 3 sind auch bei Nivellements hoher Genauigkeit außerhalb der Messungen
    des Leitnivellements zu beachten.

    Dortmund, den 23. 12. 1998

    Landesoberbergamt NRW

    v. B a r d e l e b e n