• Anlage 2.2

    Hinweise (2)

    Datensicherheit


    • Technische Maßnahmen
      - Ausgestaltung der Baulichkeit (Schutz gegen Einbruch, Brand und Wasser, Blitzschutz,
        Abschirmung gegen elektrische und magnetische Felder, abschließbare Räume)
      - Hardwaretechnische Maßnahmen (Schutz gegen Überspannung und Netzstromausfall,
        Schlüsselschalter, abschließbare Tastaturen, Chipkarten)
      - Softwaretechnische Maßnahmen (Benutzerkennung durch Benutzernamen und Passwort,
        Zugriffskontrolle mit Protokollierung der schreibenden Zugriffe auf Daten, Dateien und
        Programme, Verschlüsselung der Daten, Testprogramme zur Funktionsprüfung, bei
        Computernetzen: Beschränkung der Bearbeitungsmöglichkeit von Rißwerksdaten auf
        bestimmte Terminals)
       
    • Organisatorische Maßnahmen
      - Erstellung eines Sicherungskonzepts
      - Ausführliche Dokumentation
      - Benutzerschulung
      - Sicherung von Daten und Programmen (3-Generationen-Sicherung, Lagerung von Duplikaten
        der Daten und Programme außerhalb der Markscheiderei, Refreshen von Datenbeständen
        der Langzeitsicherung)
      - Lagerung der Datenträger
      - Notfallplan (Rekonstruktion des Datenbestandes, Nutzung anderer Rechner, manuelle
        Weiterbearbeitung des Rißwerks).