- Anlage 2.2
Hinweise (2)
Datensicherheit
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Technische Maßnahmen
- Ausgestaltung der Baulichkeit (Schutz gegen Einbruch, Brand und Wasser, Blitzschutz,
Abschirmung gegen elektrische und magnetische Felder, abschließbare Räume)
- Hardwaretechnische Maßnahmen (Schutz gegen Überspannung und Netzstromausfall,
Schlüsselschalter, abschließbare Tastaturen, Chipkarten)
- Softwaretechnische Maßnahmen (Benutzerkennung durch Benutzernamen und Passwort,
Zugriffskontrolle mit Protokollierung der schreibenden Zugriffe auf Daten, Dateien und
Programme, Verschlüsselung der Daten, Testprogramme zur Funktionsprüfung, bei
Computernetzen: Beschränkung der Bearbeitungsmöglichkeit von Rißwerksdaten auf
bestimmte Terminals)
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Organisatorische Maßnahmen
- Erstellung eines Sicherungskonzepts
- Ausführliche Dokumentation
- Benutzerschulung
- Sicherung von Daten und Programmen (3-Generationen-Sicherung, Lagerung von Duplikaten
der Daten und Programme außerhalb der Markscheiderei, Refreshen von Datenbeständen
der Langzeitsicherung)
- Lagerung der Datenträger
- Notfallplan (Rekonstruktion des Datenbestandes, Nutzung anderer Rechner, manuelle
Weiterbearbeitung des Rißwerks).
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