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Sammelblatt der Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 - |
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Navigation: ESB-Online / A 2 Technische Richtlinien und Rundverfügungen / A 2.30 Markscheidewesen / Berechnung der Flächen von Bergbauberechtigungen / |
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An die Markscheider des Landes NW Bei der Berechnung der Flächen von Bergbauberechtigungen unter Verwendung von Gauss-Krüger-Koordinaten Die erforderliche Flächenreduktion vF in m2 errechnet sich aus der Formel vF = F . (yM2 /r2 ) [m2 ] Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Dabei bedeuten: F = berechnete Fläche mit m2 ; yM = Abstand der Fläche vom Mittelmeridian; yM wird errechnet als arithmetisches Mittel aus allen Rechtswerten der r = mittlerer Krümmungshalbmesser 6 381 000 m für die mittlere Breite von Deutschland. Dortmund, den 25.10.1982 Landesoberbergamt NW C o e n d e r s |