• Anlage 1

    Sonderbetriebsplan
    für den Abbau unter dem Rhein
    (Gliederung)

    1. Textliche Erläuterungen

    1.1 Beschreibung des Abbauvorhabens
    1.2 Beschreibung der Abbaueinwirkungen auf die zu schützenden Bereiche (Nr. 2.3 der 
          Richtlinien)
    1.3 Beschreibung der aktuellen und geplanten Vorsorgemaßnahmen (Nr. 3 der Richtlinien)
    1.4 Angaben über andere Verwaltungsverfahren und darin festgelegte Vorgaben, soweit sie
          für die zu schützenden Bereiche (Nr. 2.3 der Richtlinien) von Bedeutung sein können

    2. Gewinnungsrisse (M. 1 : 10.000) von allen auf die Schifffahrtsstraße einwirkenden
        Gewinnungsbetrieben mit nachstehenden Eintragungen

    2.1 Feldesgrenzen
    2.2 Bezeichnung und Inhaber der Bergbauberechtigungen
    2.3 Flözbezeichnungen
    2.4 Flözmächtigkeiten
    2.5 Flözeinfallen
    2.6 Tektonik, soweit sie für die Beurteilung von Abbaueinwirkungen auf die Tagesoberfläche
          erforderlich sein kann
    2.7 Abbaugrenzen
    2.8 Abbaurichtungen
    2.9 Versatzverfahren
    2.10 Absolute Höhen der Gewinnungsbetriebe
    2.11 Gewässer mit Stromachse und Kilometrierung
    2.12 Regulierungslinien des Rheins
    2.13 Hochwasserschutzanlagen
    2.14 Ideelle Deichlinien
    2.15 Festpunkte
    2.16 Häfen und andere in Verbindung mit dem Rhein stehende Anlagen
    2.17 Grenzen der zu schützenden Bereiche (Nr. 2.3 der Richtlinien)

    Hinweis: Bei dem Sonderbetriebsplan für das Steinsalzbergwerk Borth entfallen Angaben
    zu Nrn. 2.3 und 2.5; bei Nr. 2.4 sind die geplanten Kammerhöhen anzugeben.

    3. Senkungskurvenplan (M. 1 : 10.000) mit den Senkungen der geplanten Gewinnungs-
    betriebe einschließlich der Senkungen aus noch einwirkenden älteren Gewinnungsbetrieben
    mit nachstehenden Eintragungen

    3.1 Feldesgrenzen
    3.2 Bezeichnung und Inhaber der Bergbauberechtigungen
    3.3 Gewässer mit Stromachse und Kilometrierung
    3.4 Regulierungslinien des Rheins
    3.5 Hochwasserschutzanlagen
    3.6 Ideelle Deichlinien
    3.7 Festpunkte
    3.8 Hektometer- und Marksteine des Vorlandes
    3.9 Häfen und andere in Verbindung mit dem Rhein stehende Anlagen
    3.10 Brücken, Düker und Hochspannungsfreileitungen
    3.11 Sohlenmassenverlust während der Laufzeit des Sonderbetriebsplans unter Berück-
    sichtigung früherer Abbaueinwirkungen in einem Bereich von jeweils 165 m von der Stromachse
    3.12 Grenzen der Einwirkungen benachbarter Bergwerke
    3.13 Strecken mit Zerrungsbeanspruchungen von mehr als 3 mm/m während der Laufzeit
    des Sonderbetriebsplans unter Berücksichtigung früherer Abbaueinwirkungen

    4. Gesamtsenkungskurvenplan (M. 1 : 10.000) mit den bis zum Zeitpunkt der letzten
    Messung ermittelten Gesamtsenkungen mit nachstehenden Eintragungen

    4.1 Feldesgrenzen
    4.2 Bezeichnung und Inhaber der Bergbauberechtigungen
    4.3 Gewässer mit Stromachse und Kilometrierung
    4.4 Regulierungslinien des Rheins
    4.5 Hochwasserschutzanlagen
    4.6 Ideelle Deichlinien des Rheins
    4.7 Festpunkte
    4.8 Hektometer- und Marksteine des Vorlandes
    4.9 Häfen und andere in Verbindung mit dem Rhein stehende baulichen Anlagen
    4.10 Brücken, Düker und Hochspannungsfreileitungen
    4.11 Gesamtsohlenmassenverlust in dem Bereich von jeweils 165 m von der Stromachse
    4.12 Grenzen der Einwirkungen benachbarter Bergwerke

    5. Längenschnitte (Längen-M. 1 : 10.000, Höhen-M. 1 : 50 im Steinkohlenbereich bzw.
    1 : 20 im Steinsalzbereich) durch die im voraussichtlichen Abbaueinwirkungsbereich
    liegende Abschnitte der Hochwasserschutzanlagen und ideellen Deichlinien des Rheins
    mit nachstehenden Eintragungen

    5.1 Feldesgrenzen
    5.2 Bezeichnung und Inhaber der Bergbauberechtigungen
    5.3 Oberkante der Hochwasserschutzanlagen und ideelle Deichlinien, Hochspannungs-
    freileitungen und Konstruktionsunterkanten von Brücken zu Beginn und am Ende der
    Laufzeit des Sonderbetriebsplans sowie nach Beendigung des Senkungsvorgangs
    5.4 Düker
    5.5 Festpunkte
    5.6 Kilometrierung
    5.7 Verbindungslinien der jeweils gültigen Bemessungshochwasserordinaten
    5.8 Linien der sonstigen Sicherheitsmaße
    5.9 Absolute Höhen der Festpunkte
    5.10 Summe der noch ausstehenden Senkungen aus getätigten Abbauen
    5.11 Vorausberechnete Endsenkungen der beantragten Abbaue einschließlich der
    von benachbarten Bergwerken verursachten Senkungen
    5.12 Summe der Senkungen aus Nr. 5.10 und 5.11
    5.13 Grenzen der Einwirkungen benachbarter Bergwerke
    5.14 Strecken mit Zerrungsbeanspruchungen von mehr als 3 mm/m während der Laufzeit
    des Sonderbetriebsplans unter Berücksichtigung früherer Abbaueinwirkungen

    Hinweis: Die Angaben zu den Nrn. 5.5 und 5.9 – 5.12 sind in eine Tabelle einzutragen;
    Nr. 5.12 ist außerdem als Kurve darzustellen.

    6. Sonstige Angaben

    6.1 Bodenbewegungsvorausberechnungen für jeden einwirkenden Gewinnungsbetrieb
    unter Angabe der verwendeten Berechnungsparameter (Einzelformular)
    6.2 Summenformular mit den Senkungen aller Abbauflächen (Endstand der Senkungen)
    6.3 Berechnung des Sohlenmassenverlustes
    6.4 Höhenmessungsheft mit Eintragung der Festpunkte nach Nr. 4.7 und Nr. 4.8 und
    der Höhenmessungsergebnisse für diese Punkte
    6.5 Begehungsbuch für Deichabschnitte mit Zerrungsbeanspruchungen größer 3 mm/m
    6.6 ggf. Ergebnisse von Längenmessungen
    6.7 im Bedarfsfall weitere Unterlagen (z.B. über bei der Bodenbewegungsvorausberechnung
    verwendete Anpassungsfunktionen, Nachberechnungen von Senkungen für einen Soll-Ist-
    Vergleich)

    Hinweis: Die sonstigen Angaben sind nur der Betriebsplanausfertigung der für die Messungen
    nach § 125 BBergG zuständigen Behörde beizufügen.

    7. Planerische Mitteilung entsprechend Nr. 2 und 5 der Richtlinien

    Unterlagen entsprechend Nrn. 1, 2, 3, 5, 6.1, 6.2, 6.3, 6.7 unter Berücksichtigung des hier
    zu berechnenden Zeitraumes. Die Unterlagen zu Nr. 2 können zusammengefasst werden,
    wenn Übersichtlichkeit und Lesbarkeit dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Unterlagen
    der planerischen Mitteilung sind dem Sonderbetriebsplan jeweils gesondert beizufügen.