• Grundsätze
    für die Anlegung und Wiedernutzbarmachung
    von Bergehalden des Steinkohlenbergbaus


    1   Anforderungen an die physikalische und chemische Zusammensetzung
         des Bergematerials im Außenmantel von Halden

    1.1. Im Bereich der Haldenoberfläche sollen nur solche Berge geschüttet werden, die eine
           umgehende schnelle Wiedernutzbarmachung der Haldenoberfläche ermöglichen. Dabei
           sind Gesichtspunkte der Entwicklung des Bergematerials und der Standsicherheit zu
           berücksichtigen.

    1.2. Besonders geeignet für den Aufbau des Haldenmantels sind Waschberge (0 - 150 mm
           Durchmesser) mit einem hohen Feinkornanteil. Bei der Herstellung oder Unterhaltung
           von Grubenräumen anfallende, meist grobstückigere Grubenberge sollen beim Aufbau
           des Haldenmantels nicht verwendet werden.

    1.3. Das zu verwendende Bergematerial im Haldenmantel sollte gute Verwitterungseigenschaften
          und einen möglichst geringen Gehalt an pflanzenschädlichen Stoffen haben. Bergematerial
          mit hohem Pyritanteil ist im Haldeninnenraum zu verkippen.

          Hierauf ist insbesondere bei Halden, die von verschiedenen Bergwerken beschickt werden
          (Gemeinschaftshalden), zu achten. Zum Aufbau des Haldenmantels sollen nach Möglichkeit
          Berge mit dem relativ höchsten Maß an Pflanzenverträglichkeit und guter Verwitterungs-
          fähigkeit verwendet werden.

    2    Ermittlung 'bodenkundlicher Kennwerte', Umfang der Untersuchungen

    2.1 Nach Beendigung der Schüttung des Bergematerials und vor Beginn von Rekultivierungs-
         maßnahmen sind zur Ermittlung bodenkundlicher Kennwerte des Wurzelbereichs folgende
         Untersuchungen als Bestandsaufnahme durchzuführen:

    2.1.1 Anlage eines Geländeprotokolls mit den wichtigsten Standortdaten (Zeitpunkt der
            Probenahme, Haldenscheibe, Exposition etc.).

    2.1.2 Anlage von 0,2 m tiefen Aufgrabungen (3 Aufgrabungen/2500 m2 ) und Entnahme von
            Bodenproben aus der Tiefe von 0-20 cm. Es sind mindestens 2 kg Bergematerial je
            Entnahmestelle zu gewinnen. Bei Flächengrößen < 2500 m2 ist die Mindestzahl von
            3 Aufgrabungen beizubehalten. Jeweils 3 unter gleichen Bedingungen (Zeitpunkt der
            Probennahme, Haldenscheibe, Exposition etc.) entnommene Proben werden zu einer
            Mischprobe zusammengeführt. Aus dieser Mischprobe sind durch Siebung mindestens
            2 kg Material einer Korngröße < 20 mm zu gewinnen.

    2.1.3 Bei Flächen, auf denen zur Verbesserung der Boden- und Wasserverhältnisse nicht die
            in Nr. 3.1.3, Punkt 1 aufgeführten Maßnahmen (Übererden in einer Mächtigkeit von
            180-250 m mit kulturfähigem Material) durchgeführt wurden, sind zusätzlich 0,5 cm
            tiefe Aufgrabungen (1 Aufgrabung/2500 m2 ) anzulegen und Bodenproben aus der Tiefe
            von 40-50 cm zu entnehmen. Es sind mindestens 2 kg Material einer Korngröße < 20 mm
            zu gewinnen.

    2.1.4 Messung des pH-Wertes in 1 n KCl zur Charakterisierung des Versauerungsgrades.

    2.1.5 Bei Proben aus Flächen, auf denen zur Verbesserung der Boden- und Wasserverhältnisse
            nicht unmittelbar nach der Schüttung die in Nr. 3.1.3, Punkt 1 aufgeführten Maßnahmen
            (Übererden in einer Mächtigkeit von 180-250 cm mit kulturfähigem Material) durchgeführt
            wurden, sind zusätzlich der Gesamtschwefelgehalt (nur bei der ersten Probenentnahme) und
            der Gesamtbasengehalt zur Ermittlung einer potentiellen Säure/Base-Bilanz zu bestimmen.

    2.1.6 Zur Beurteilung der Untersuchungsergebnisse sind Einzelflächen mit gleichen Standort- und
            Entnahmebedingungen (Zeitpunkt der Probenahme, Haldenscheibe, Exposition)
            zusammenzufassen.

    2.2 Zur Ermittlung der Entwicklung bodenkundlicher Kennwerte des Wurzelbereichs sind folgende
         Wiederholungsuntersuchungen durchzuführen:

    2.2.1 Die Messungen nach den Nr. 2.1.4 und 2.1.5 sind 2 Jahre nach Schüttung zu wiederholen.
            Zur Aufnahme der Standortdaten ist nach Nr. 2.1.1 zu verfahren. Die Probenmenge und
            Entnahme richtet sich nach den Regelungen der Nr. 2.1.2 und 2.1.3. Die Beurteilung der
            Untersuchungsergebnisse ist entsprechend Nr. 2.1.6 vorzunehmen.

    2.2.2 Zusätzlich zu der unter Nr. 2.1.4 aufgeführten Messung ist bei den Wiederholungsunter-
            suchungen der pflanzenverfügbare Gehalt an P2O5, Kalium, Calcium und Magnesium zu
            bestimmen. Zum Nachweis der Kationen (K, Ca und Mg) wird eine Extraktion mit 0,1 m
            Ammoniumacetat benutzt. Bei Proben aus Flächen, auf denen zur Verbesserung der Boden-
            und Wasserverhältnisse die in Nr. 3.1.3, Punkt 1 aufgeführten Maßnahmen (Übererden in
            einer Mächtigkeit von 180-250 cm mit kulturfähigem Material) durchgeführt wurden, ist
            zur Bestimmung des pflanzenverfügbaren Phosphors die Doppel-Lactat-Methode, bei
            reinen Bergen bzw. Boden-Berge-Gemischen die Bray-II-Methode zu benutzen.

    2.3 Bei größerem flächenhaftem Ausfall der Vegetation (Fehlstellen > 500 m2 ) oder deutlichen
          Mangelerscheinungen an den Pflanzen, sollte eine weitere Wiederholungsbeprobung
          durchgeführt werden, um notwendige Pflegemaßnahmen für diese Flächen festlegen und
          durchführen zu können (z.B. Düngung).

    3 Verbesserung der Boden- und Wasserverhältnisse

    3.1. Zur Verbesserung der Wasserverhältnisse, der ph-Werte und der Nährstoffversorgung im
           Bereich des Haldenmantels kommen unterschiedliche Maßnahmen in Frage.

    3.1.1. Als Maßnahme für Flächen, die begrünt bzw. bekrautet werden sollen, kommt in Betracht:

    • Übererdung in einer Mächtigkeit von 5 - 10 cm mit kulturfähigem Material
    • Anspritzen eines Gemenges von Humus und geeigneten Samen (Anblasverfahren).
      Hierbei werden Humus und geeigneter Samen miteinander vermengt und ca. 2 cm dick
      auf die Haldenoberfläche aufgebracht.

    3.1.2. Als Zusatzmaßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen können angewandt werden:

    • Abdecken der Haldenoberfläche mit organischem Material ('Mulchen') zum Schutz vor
      Austrocknung, Erhitzung und Erosion sowie zur Förderung der Mikroorganismentätigkeit
    • Zusatz von Bodenhilfsstoffen (z.B. geeigneter Klärschlamm, Kompost o.ä.).

    3.1.3. Als Maßnahme für Flächen, die ungünstige pH-Werte (<= 3,3) aufweisen und bestockt
             werden sollen, kommen in Betracht:

    • Übererden in einer Mächtigkeit von 180 - 250 cm mit kulturfähigem Material
    • Erhöhen des Feinkornanteils durch Vermengen des Bergematerials mit kulturfähigem
      Bodenmaterial (Mischungsverhältnis 3:1).

    3.2. Zur weiteren Verbesserung des Wasserhaushalts kommen in Betracht:

    3.2.1. Bewässerung der Vegetationsflächen in extremen Trockenperioden. Dabei empfiehlt
             sich folgendes Vorgehen:

    • Beschränkung der Bewässerung auf junge Kulturen;
    • keine kontinuierliche Beregnung, sondern vegetationserhaltende Minimalbewässerung,
      um die Auswaschung von Nährstoffen zu vermeiden und die Wurzelbildung nicht
      negativ zu beeinflussen;
    • stoßweise Bewässerung mit relativ hohen Wassermengen (maximal zweimal pro Woche)
      zur Befeuchtung des Durchwurzelungsraumes
    • Rohrleitungen sind dem Einsatz von Tankfahrzeugen vorzuziehen.

    3.2.2. Weiterhin können zur Verbesserung des Wasserhaushaltes verschiedene Maßnahmen
              angewandt werden:

    • die 'Außenhaut' der Halde, sowohl die Böschungen als auch das Plateau, in einer Mächtigkeit
      von ca. 2 m möglichst nicht zu vedichten, um das Versickern des Niederschlagswassers zu
      gewährleisten und das Durchwurzeln zu erleichtern;
    • soweit es die Neigungsverhältnisse zulassen durch Anlage von Rinnen parallel zum Hang
      den Oberflächenabfluß auf den Böschungen zu verlangsamen. Dadurch werden die
      Versickerungsrate gesteigert und die Wachstumsbedingungen der Pflanzen verbessert
      sowie Erosionsschäden verringert;
    • das Wasserspeichervermögen des Bergematerials bis 2 m unterhalb der Oberfläche durch
      Vermengen mit kulturfähigem Bodenmaterial zu verbessern (siehe Nr. 3.1.3);
    • durch Einbringen geeigneter Humußtoffe das Wasserspeichervermögen zu verbessern.
      Hierfür eignet sich zerkleinertes Pflanzenmaterial. Dies steht vor allem dort zur Verfügung,
      wo im Haldenbereich vor der Verkippung des Bergematerials abgeholzt wird.

    3.3. Zur Verbesserung der Nährstoffversorgung können Düngemaßnahmen (Kalkung,
           Startdüngung) notwendig sein (siehe Nr. 4.4.1 und Nr. 4.5).

    4 Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung

    4.1 Bekrautung und Begrünung

         Die umgehende Bekrautung bzw. Begrünung der Haldenoberfläche vor der Bestockung
         mit Bäumen und Sträuchern ist zur schnellen Integration des Haldenkörpers in die
         umgebende Landschaft und aus Erosionsgründen unverzichtbar. Außerdem wird durch
         diese Maßnahme die Humusbildung in der obersten Bodenschicht gefördert.

    4.1.1. Fertiggestellte Haldenoberflächenabschnitte sind nach Schüttung und Endgestaltung
             umgehend gemäß Nr. 3.1.1 zu behandeln.

             Die Bekrautung ist, um eine Florenverfälschung so klein wie möglich zu halten, durch
             Ausbringen einer artenreichen Samenmischung aus überwiegend heimischen Kräutern
             einzuleiten (10 - 15 g/m2 ). Bei der Zusammensetzung der Mischung ist auf die
             Standortverträglichkeit der einzelnen Krautarten zu achten (Exposition, Böschungsneigung,
             Feuchtigkeit bzw. Trockenheit, Windeinwirkungen und dergleichen). Leguminosensaatgut
             soll vor der Aussaat mit einem universellen Bakterienimpfstoff behandelt werden.

             In der Vergangenheit hat sich eine Mischung aus Hornschotenklee (40%), Weißklee (30%)
             und Kleinklee (30%) als geeignet erwiesen.

             Die Aussaat ausgewählter Gräser und Kräuter in Kombination mit einer Startdüngung soll
             für den Zeitraum einiger Jahre eine bodennahe Begrünung bewirken. Soweit Grassamen mit
             verwandt wird, ist darauf zu achten, daß die Gräser der späteren Bestockung nicht hinderlich
             sind.

    4.1.2. Auflaufendes Saatgut benötigt, um sich optimal entwickeln zu können, ein geeignetes
             Keimbett mit einem ausreichenden Vorrat an Nährstoffen und pflanzenverfügbarem Wasser,
             sowie ein mildes Mikroklima mit ausgeglichenen Temperaturen (ohne Frost und Überhitzung)
             und eine gesicherte Nachlieferung von Wasser über Niederschläge.

             Diese Bedingungen finden sich in unseren Breiten am ehesten im Spätsommer (Ende August
             bis Ende September) oder im frostfreien zeitigen Frühjahr. Die Bekrautung und Begrünung
             sollte in diesen Zeiträumen vorgenommen werden, um die im ersten Frühjahr auftretenden
             Trockenperioden besser überstehen zu können.

    4.2 Bestockung mit Bäumen und Sträuchern

    4.2.1. Die Bestockung des Haldenmantels mit Bäumen oder Sträuchern sollte erst vorgenommen
             werden, nachdem die Untersuchungen gemäß Nr. 2.2 Klarheit über den Zustand und die
             weitere Entwicklung der physikalischen und chemischen Rohbodeneigenschaften des
             Haldenmantels ergeben haben.

    4.2.2. Die Bepflanzung ist mit Bäumen 1. und 2. Ordnung in einem forstüblichen Verband
             durchzuführen. Um waldähnliche Zustände auf einer Halde entstehen zu lassen, sollten
             aber auch schon die entsprechenden Baumarten 3. Ordnung und Sträucher mitgepflanzt
             werden, die in die Lücken des forstüblichen Verbandes ohne Schwierigkeiten eingefügt
             werden können. Der Pflanzenverband sollte daher nicht schematisch, sondern jeweils
             nach gewählter Baumartenzusammensetzung und Lage der Fläche festgelegt werden.
             Die Pflanzenreihen sollen parallel zum Hang und die Pflanzen versetzt angeordnet werden.
             Die Beachtung aller pflanzensoziologischen Bereiche soll die Bildung eines neuen
             Lebensraumes begünstigen und von vornherein eine möglichst große Artenvielfalt der
             Flora und Fauna zulassen.

    4.2.3. Durch enge Pflanzenverbände können Ausfälle nur in geringem Maß kompensiert werden,
             da die Pflanzen meist nicht einzeln, sondern in der Regel kleinflächenweise ausfallen.
             Durch Ausfälle entstehende kleinere Freiflächen (Fehlstellen bis 500 m2 ) können der
             natürlichen Sukzession überlassen werden (siehe auch Nr. 2.3).

    4.2.4. Es ist anzustreben, die zu bestockenden Flächen mit Baumweiden oder Pappelarten zu
             überstellen, die durch ihr intensives Wurzelwachstum den Rohboden am wirkungsvollsten
             erschließen und gleichzeitig als Vorwald mit Schutzwirkung für die übrigen Baumarten dienen.

              Der Pflanzenverband soll 5 x 5 m oder 7 x 7 m betragen unter der Voraussetzung, daß zu
              einem späteren Zeitpunkt bei Pflegemaßnahmen die Bestandzahl um die Hälfte verringert wird,
              wenn z.B. die Beschattung die Wachstumsentwicklung der darunter stehenden Bäume behindert.
              Der Bestand an Pappeln und Baumweiden ist dabei so zu reduzieren (z.B. auf 10 x 10 m Verband),
              daß optimale Lichtverhältnisse für die übrigen Gehölzarten entstehen. Wo die Windbeeinflußung
              für die Pappeln zu stark ist, sollten verstärkt Roterlen eingebracht werden.

    4.2.5. Die Baumartenzusammensetzung kann nicht generell, sondern erst nach erfolgter Boden-
             untersuchung gemäß Nr. 2 festgelegt werden, wobei die Palette der Baumarten, die gepflanzt
             werden können, mit höherem pH-Wert zunimmt.

    4.2.6. Bei den Baumarten 1. Ordnung wie Bergahorn, Winterlinde etc. muß darauf geachtet werden,
             daß, um eine Risikoverteilung zu erreichen, der Prozentsatz einer dieser Arten nicht zu hoch ist
             und in der Folge dann allein den Endbestand bildet.

             Die Streuung auf 3-4 Hauptbaumarten wird daher für notwendig gehalten.

             Die Baumarten 2. und 3. Ordnung sowie standortgerechte Sträucher sind bevorzugt in den
             Randbereichen zu Wegen oder Kanten der Bermen anzupflanzen, damit die besonders
             wertvollen Randbereiche durch einen entsprechenden Übergang gekennzeichnet und aufgewertet
             werden. Durch diese Maßnahmen entstehen zusätzliche Bestandsinnenträufe, die die Fläche
             insgesamt stabilisieren. Auch sollten kleinere reine Strauchpartien in den Randbereichen als
             Vogelschutzgehölze vorgesehen und bei der Auswahl der Gehölze Arten, die zur Bienenweide
             geeignet sind, in Betracht gezogen werden.

             Hierfür bieten sich u.a. Robinien - gruppenweise gepflanzt - für trockene Süd- und Südosthänge
             an.

    4.2.7. Die Qualität der Pflanzung ist außerordentlich wichtig, da sowohl das Anwachsen als auch
             die Überlebensfähigkeit der einzelnen Pflanze dadurch maßgeblich beeinflußt werden.

             Es sollte nur hochwertiges Gehölzmaterial geeigneter Herkunft verwendet werden.

             Das Pflanzenalter sollte 3 Jahre nicht überschreiten (Gefahr der Austrocknung durch
             Trichterwirkung, Wind und schlechteres Anwuchsverhalten älterer Pflanzen). Darüber
             hinaus müssen die Pflanzungen durch Wildschutzzäune oder andere wirkungsvolle
             Maßnahmen geschützt werden.

    4.2.8. Die Pflanzung sollte bevorzugt im Herbst vorgenommen werden, damit die zumeist
             reichlichen Herbst-Winter-Niederschläge für das Pflanzenwachstum zur Verfügung stehen.

    4.2.9. Im Rahmenbetriebsplan werden die Bepflanzungsflächen und die anzustrebenden
              Waldgesellschaften angegeben. Im jährlichen Bericht bzw. Sonderbetriebsplan für
             die forstliche Rekultivierung sind die Gehölzartenzusammensetzungen, die Pflanzenverbände,
             die Mischungsformen und das Pflanzenalter anzugeben.

    4.3 Besondere Gestaltungsmaßnahmen (Biotope/Ökosysteme)

    4.3.1. Bereiche, die später nicht aufgeforstet, sondern z.B. einer Grünlandnutzung zugeführt
             werden sollen, brauchen in der Regel nicht stärker als 20 bis max. 50 cm übererdet zu
             werden. In Bereichen von Magerwiesen und Trockenrasen hat sich im allgemeinen eine
             Übererdung von 20 cm als ausreichend erwiesen. Bei einer geplanten späteren Nutzung
             als Extensivweide sind mächtigere Übererdungen (<= 50 cm) sinnvoll. Kleinwüchsige
             Buschformationen können eine abwechslungsreiche Gestaltung der Vegetation auf diesen
             baumlosen Haldenflächen herbeiführen.

    4.3.2. Bei der Planung der Oberflächenentwässerung sollten z.B. Rückhaltebecken, kleinere
             Tümpel bzw. Feuchtgebiete berücksichtigt und von einer Bepflanzung in der Regel
             ausgenommen werden. Desgleichen sollten kleinere Trockenbiotope, zufällig entstandene
             Tümpel und vorhandene Teiche erhalten werden und freigestellt bleiben.

    4.3.3. Haldenkörper sollten dadurch aufgewertet werden, daß flankierende Maßnahmen für
             die sich auf den Halden einstellende Fauna ergriffen werden (z.B. Nistkästen,
             Sitzgelegenheiten für Greife etc.).

    4.4 Pflege der rekultivierten Flächen

    4.4.1. Die Rekultivierung von Bergehalden ist nicht mit der Durchführung der vorstehend
             geschilderten Maßnahmen abgeschlossen.

              Der Pflanzenbestand bedarf einer mehrjährigen Pflege, die so lange währen muß, bis
              sich eine geschlossene, sich selbst erhaltende Vegetationsdecke entwickelt hat.

    4.4.2. Eine regelmäßige Kontrolle der bestockten Fläche durch eine auf dem Gebiet des 
             Forstwesens fachkundige Person ist zur Sicherung der Kultur und zur Erreichung des
             angestrebten Mischungsverhältnisses des Endzustandes unabdingbar.

    4.4.3. Im jährlichen Bericht bzw. Sonderbetriebsplan für die forstliche Rekultivierung müssen
             die Pflegemaßnahmen aufgeführt werden (Nachdüngen der Flächen, Ausbessern von
             Fehlstellen, Schutz vor Wildschäden, Mähen von Wiesen und bekrauteten Aufforstungs-
             flächen etc.).

    4.5 Düngemaßnahmen

    4.5.1. Außer einer Startdüngung mit phosphorhaltigen, stickstoffhaltigen und kaliumhaltigen
             Düngern, deren Bestandteile in der Regel im Bergematerial einen Mangelfaktor darstellen,
             ist eine organische und mineralische Düngung in Abhängigkeit von den ermittelten
             bodenkundlichen Kennwerten vorzusehen. Diese muß gegebenenfalls wiederholt werden.

    4.5.2. Lassen die Untersuchungsergebnisse erkennen (Nr. 2), daß z.B. mit einer Versauerung
             des Bodens gerechnet werden muß, ist dieser Gefahr durch entsprechende Maßnahmen
             (wie Düngung mit geeigneten Mitteln) frühzeitig entgegenzuwirken.

    5     Planung und Organisation der Wiedernutzbarmachung

    5.1. Betriebspläne über das Anlegen, die Erweiterung und die wesentliche Änderung von
           Bergehalden müssen u.a. einen Gestaltungs- und Rekultivierungsplan enthalten, in dem
           die vorgesehene Ausformung der Haldenoberfläche sowie die beabsichtigte Rekultivierung
           oder sonstige Nutzbarmachung dargestellt sind. Aus diesem Plan muß ersichtlich sein,
           welche Haldenteilflächen aufgeforstet werden sollen bzw. für anderweitige Nutzungen
           (z.B. für Freiflächen, Landwirtschaft, Sportanlagen, Bebauung) vorgesehen sind. Es wird
           jedoch nicht für zweckmäßig gehalten, in diesem Plan hinsichtlich der vorgesehenen
           Aufforstung bereits Details zur Auswahl der Plfanzenarten oder die Pflanzschemata etc.
           festzulegen.

           Hierzu eignen sich besser regelmäßig vorzulegende Sonderbetriebspläne über die Art der
           Aufforstung.

    5.2. Diese Sonderbetriebspläne sind auf der Grundlage des Gestaltungs- und Rekultivierungs-
           planes zu erarbeiten und abhängig vom Fortschritt der Haldenschüttung unter Berück-
           sichtigung der Nr. 4.7.4. der Richtlinien für die Zulassung von Bergehalden im Bereich
           der Bergaufsicht vorzulegen.

    5.3. Die Sonderbetriebspläne sollen neben den Inhalten der Nr. 4.7.3.1 der oben angeführten
           Richtlinien enthalten:

    • Darstellung des Standes bereits durchgeführter Gestaltungs- und Rekultivierungsarbeiten
      an den Böschungen in folgender farblicher Ausführung:

      Braun: gestaltet, noch nicht begrünt oder bepflanzt
      hellgrün: begrünt (bekrautet)
      dunkelgrün: aufgeforstet
    • die für die Pflanzperioden bis zur Vorlage des nächsten fälligen Sonderbetriebsplans
      für die Aufforstung vorgesehenen Flächen, mit roter Umrandung

      Begrünung (Bekrautung): rot gestrichelt
      Aufforstung: rot ausgezogen
    • Bezeichnung der Gehölzarten mit Mischungsverhältnis, Angaben zum Pflanzenverband,
      Errechnung des Pflanzenbedarfs sowie Angabe der Pflanzenherkunft (Region)
    • bodenkundliche Kennwerte des Haldenmantels im Wurzelbereich, Angaben über
      vorgesehene Maßnahmen zur Bodenverbesserung
    • eine forstliche Beurteilung der gestalteten und rekultivierten Flächen durch eine auf
      dem Gebiet des Forstwesens fachkundige Person mit Angaben zu notwendigen
      Nachbesserungsarbeiten, Pflegemaßnahmen etc.

          Ein eindeutiger Bezug zu der Haldendarstellung im Lageplan ist dabei durch Verwendung
          geeigneter Signaturen (z.B. Pflanzperiode und Buchstabe) herzustellen.

    5.4. Die Sonderbetriebspläne für die Aufforstung sollten in Abstimmung mit der zuständigen
          Unteren Forstbehörde aufgestellt werden. Für Bergehalden, die im Verbandsgebiet des
          KVR liegen, ist hierbei der KVR zu beteiligen. Die Sonderbetriebspläne sind vom
          Antragsteller in den festzulegenden Zeitabständen jeweils zum 1. September für die
          Pflanzenperioden ab Frühjahr des folgenden Jahres vorzulegen.

    6    Erschließung

    Durch die Schüttung der Haldenkörper entstehen zwangsläufig Wege entlang der Bermen,
    die nur zum Teil als Wanderwege genutzt werden sollten. Um eine bestimmte Größenordnung
    der Bepflanzungsflächen nicht zu unterschreiten, darf der Wegeabstand nicht zu gering werden
    (ca. 50-60 m Minimum). Durch entsprechende Verbindungswege, die wie die zu nutzenden
    Wege ca. 4,0 m breit incl. Banketten sein müssen, wird zwischen den einzelnen Ebenen
    (Bermen) der Zugang hergestellt.

    Das Gefälle sollte im Interesse der Erosionsminderung nicht über 7% liegen und die Wege
    sollten leicht zum Hang hin geneigt sein (2%). Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau
    RLW 50 geben wichtige Hinweise für das Anlegen von forst- und landwirtschaftlichen sowie
    sonstigen ländlichen Wegen.