- Anlage 4
Plan für die Ausbildung von fachkundigen verantwortlichen Personen
(Wettermessgerätesteigern)1. Ortsfeste wettertechnische Messeinrichtungen
Voraussetzung für die Teilnahme an Grund- und Ergänzungslehrgängen ist die
Ausbildung zum Wettersteiger.Für wettertechnische Messgeräte auf Fahrzeugen unter Tage, an Gasabsauge-
anlagen und Hauptlüfteranlagen über Tage ist alternativ wenigstens die Bestellung
als technische verantwortliche Person mit einer Ausbildung als Wettermess-
truppmann erforderlich.Die Ausbildung besteht aus Grundlehrgang1 *) (Mindestdauer: 3 Tage) und
Ergänzungslehrgänge 1 *) (Mindestdauer: 1 Tag) mit den im Betrieb vorhandenen
Messgerätetypen.Grundlehrgang 1
Lehrgangsinhalte:
- anzuwendendes behördliches Regelwerk sowie EU-Richtlinien und Normen,
- Begriffe der Messtechnik,
- Messverfahren von Gasmessgeräten sowie betriebliche und umgebungsbedingte
Einflüsse auf die Messgeräte, - Messverfahren für Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom, Druck und
Temperatur sowie betriebliche und umgebungsbedingte Einflüsse auf die Messgeräte, - Messdatenübertragung und Registrierung,
- Auslösung von Warnsignalen und Abschaltungen,
- Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
- schriftliche Abschlussprüfung und Abschlussbesprechung.
*) Im Einzelfall kann die Zeitdauer von der Ausbildungsstelle angepasst werden.
Ergänzungslehrgänge 1
Lehrgangsinhalte:
- Aufbau und technische Eigenschaften der Messgeräte,
- Besonderheiten,
- Zubehör und Prüfmittel,
- Einstellung von Parametern,
- Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
- praktische Übungen,
- praktische Abschlussprüfung.
2. Tragbare wettertechnische Messgeräte in der Lampenstube über Tage
Voraussetzung für die Teilnahme an Grund- und Ergänzungslehrgängen 2 ist die
Bestellung als technische verantwortliche Person.Die Ausbildung besteht aus Grundlehrgang 2 (Mindestdauer: 2 Tage) und Ergänzungs-
lehrgänge 2 (Mindestdauer: 1 Tag) mit den im Betrieb vorhandenen Messgerätetypen.Grundlehrgang 2
Lehrgangsinhalte:
- anzuwendendes behördliches Regelwerk sowie EU-Richtlinien und Normen,
- Begriffe der Messtechnik,
- Messverfahren von Gasmessgeräten sowie betriebliche und umgebungsbedingte
Einflüsse auf die Messgeräte, - Messverfahren für Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom, Druck und
Temperatur sowie betriebliche und umgebungsbedingte Einflüsse auf die Messgeräte, - Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
- schriftliche Abschlussprüfung und Abschlussbesprechung.
Ergänzungslehrgänge 2
Lehrgangsinhalte:
- Aufbau und technische Eigenschaften der Messgeräte,
- Besonderheiten,
- Zubehör und Prüfmittel,
- Einstellung von Parametern,
- Vorbereitung, Inhalte und Dokumentation von Prüfungen II und III,
- praktische Übungen,
- praktische Abschlussprüfung.
3. Nachschulung
Mindestens 1x jährlich und bei besonderem Bedarf hat ein Erfahrungsaustausch
zwischen den Wettermessgerätesteigern und einem zuständigen anerkannten
Sachverständigen zu erfolgen.