- Anlage 1
Tabelle
der Termine und Fristen
für die Prüfungen
wettertechnischer Messeinrichtungen
Von den Prüfungen I am Einsatzort nach Spalte 3 der Tabelle sind mindestens
40 % von der Prüfstelle für Grubenbewetterung durchzuführen.Tabellenübersicht
1. Gasmesseinrichtungen
2. Messeinrichtungen für Strömung, Volumenstrom und Druck
3. Druck- und Volumenstrommesseinrichtungen an Haupt- und Zusatzlüftern
4. Temperatur- und Klimamessgeräte
5. Prüfröhrchenmessgeräte