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22.02.2002
83.18.34.2-1-9
Wettermeßdaten-Richtlinien
A 2.18
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Fernübertragung, Verarbeitung und Dokumentation der Ausgabedaten ortsfester
wettertechnischer Messgeräte (Wettermessdaten-Richtlinien)Rundverfügung vom 22.12.1988 - 18.34.2-1-9 - (SBl. A 2.18),
Rundverfügung vom 8.1.1981 - 11.95.3-2-15 - (nicht im Sammelblatt veröffentlicht)Hiermit wird die Neufassung der Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg über die
Fernübertragung, Verarbeitung und Dokumentation der Ausgabedaten ortsfester
wettertechnischer Messgeräte (Wettermessdaten-Richtlinien) bekanntgemacht.
Ich bitte, diese Richtlinien bei zukünftigen Betriebsplanzulassungen im Einzelfall zu
berücksichtigen.Betriebspläne, die eine Überbrückung der Messeinrichtungen von der ständig besetzten
Stelle beinhalten (siehe 2. Absatz des Abschnitts 3.2), sind vor Zulassung der
Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen.Die Rundverfügungen des Landesoberbergamts NRW
vom 22.12.1988 - 18.34.2-1-9 - (SBl. A 2.18) und
8.1.1981 - 11.95.3-2-15 - (nicht im Sammelblatt veröffentlicht) werden hiermit aufgehoben.Dortmund, den 22.02.2002
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im AuftragE k h a r t M a a t z
30.11.2005
83.18.34.7-2003-2Wettermeßdaten-Richtlinien
A 2.18
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Fernübertragung, Verarbeitung und Dokumentation der Ausgabedaten
ortsfester wettertechnischer Messgeräte (Wettermessdaten-Richtlinien)Prüfung von Sicherheitswartenrechnern
Wettermessdaten-Richtlinien vom 22.02.2002 - 83.18.34.2-1-9 -
Aufgrund der Neufassung der Messgeräte-Überwachungs-Richtlinien vom 15.11.2005
lautet der letzte Absatz des Abschnitts 2.1 „Allgemeines“ der o. a. Wettermessdaten-Richtlinien
nunmehr wie folgt:Einrichtungen und Verfahren für die Auswertung der Ausgabedaten ortsfester wettertechnischer
Messeinrichtungen (z. B. Sicherheitswartenrechner) sind vor erstmaliger Inbetriebnahme durch
eine anerkannte Fachstelle zu prüfen. Bei wesentlichen Änderungen, z. B: geänderte Programm-
module oder Betriebssysteme, sind die Prüfungen zu wiederholen.Dortmund, den 30.11.2005
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im Auftrag:M i c h a e l K i r c h n e r