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23.02.1999
18.7-1999-1
Tödlicher Unfall durch matte Wetter in
einem sonderbewetterten Blindschachtkopf
A 2.18An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr.: Tödlicher Unfall durch matte Wetter im sonderbewetterten Bereich eines Blindschachtkopfes
Am 27. 11. 1998 verunglückte auf einem Steinkohlenbergwerk des Bezirks ein Schachthauer bei
der Befahrung eines Blindschachtkopfes infolge sauerstoffarmer Wetter tödlich. Die matten Wetter
wurden durch Grubengaszuströme aus abgedämmten Grubenbauen und Ausfall der Sonder-
bewetterung verursacht.Zur künftigen Vermeidung ähnlicher Unfälle (siehe auch Sammelblatt M 1 vom 25. 1. 1988)
für nicht in Auffahrung befindliche, sonderbewetterte Grubenbaue, in denen bei Ausfall der
Sonderbewetterung Gefahren durch matte Wetter auftreten können, bitte ich folgende Maßnahmen
zu veranlassen:- Der Wetterstrom im Ortsbereich ist auf CH4 und am Ausblasende der Sonderbewetterung auf
die erforderliche Mindestwettermenge zu überwachen.
- Die Meßwerte der Meßeinrichtungen müssen registriert werden und bei Erreichen der festzu-
legenden Grenzwerte akustische und optische Warnsignale an einer ständig besetzten Stelle
(z.B. Sicherheitswarte) auslösen.- Der Lüfter der Sonderbewetterung ist so zu gestalten oder anzuordnen, daß eine Beeinträchtigung
in der Wahrnehmung von Signalen und Verständigungsdurchsagen verhindert wird.- Der Einsatz eines Kombilüfters mit automatischer Umschaltung auf Druckluftbetrieb bei Ausfall
der elektrischen Energieversorgung wird empfohlen.Auf Gefahren durch matte Wetter bei der Befahrung von Schachtsümpfen wird hingewiesen.
Auch hier sollen - je nach Gefahreneinschätzung - entsprechende Maßnahmen (z.B. Mitführen
von CO2-Handmeßgeräten und Sauerstoffmeßgeräten) festgelegt werden.Dortmund, den 23. 02. 1999
Landesoberbergamt NRW
v. B a r d e l e b e n