• 23.02.1999

    18.7-1999-1

    Tödlicher Unfall durch matte Wetter in
    einem sonderbewetterten Blindschachtkopf


    A 2.18

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Tödlicher Unfall durch matte Wetter im sonderbewetterten Bereich eines Blindschachtkopfes

    Am 27. 11. 1998 verunglückte auf einem Steinkohlenbergwerk des Bezirks ein Schachthauer bei
    der Befahrung eines Blindschachtkopfes infolge sauerstoffarmer Wetter tödlich. Die matten Wetter
    wurden durch Grubengaszuströme aus abgedämmten Grubenbauen und Ausfall der Sonder-
    bewetterung verursacht.

    Zur künftigen Vermeidung ähnlicher Unfälle (siehe auch Sammelblatt M 1 vom 25. 1. 1988)
    für nicht in Auffahrung befindliche, sonderbewetterte Grubenbaue, in denen bei Ausfall der
    Sonderbewetterung Gefahren durch matte Wetter auftreten können, bitte ich folgende Maßnahmen
    zu veranlassen:

    - Der Wetterstrom im Ortsbereich ist auf CH4 und am Ausblasende der Sonderbewetterung auf
       die erforderliche Mindestwettermenge zu überwachen.

    - Die Meßwerte der Meßeinrichtungen müssen registriert werden und bei Erreichen der festzu-
       legenden Grenzwerte akustische und optische Warnsignale an einer ständig besetzten Stelle
       (z.B. Sicherheitswarte) auslösen.

    - Der Lüfter der Sonderbewetterung ist so zu gestalten oder anzuordnen, daß eine Beeinträchtigung
       in der Wahrnehmung von Signalen und Verständigungsdurchsagen verhindert wird.

    - Der Einsatz eines Kombilüfters mit automatischer Umschaltung auf Druckluftbetrieb bei Ausfall
      der elektrischen Energieversorgung wird empfohlen.

    Auf Gefahren durch matte Wetter bei der Befahrung von Schachtsümpfen wird hingewiesen.
    Auch hier sollen - je nach Gefahreneinschätzung - entsprechende Maßnahmen (z.B. Mitführen
    von CO2-Handmeßgeräten und Sauerstoffmeßgeräten) festgelegt werden.

    Dortmund, den 23. 02. 1999

    Landesoberbergamt NRW

    v. B a r d e l e b e n