• 12.02.1993

    18.41.1-22-1

    Plötzliches Freiwerden
    großer Grubengasmengen
    aus einer abgedämmten Flözstrecke

    A 2.18


    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Plötzliches Freiwerden großer Grubengasmengen aus einer abgedämmten Flözstrecke

    Das o.a. Ereignis, das mit gleichem Datum im Abschnitt M 1 des Sammelblattes dargestellt ist,
    gibt Veranlassung zu folgenden Empfehlungen:

    1. Grubenbaue mit möglicher Gebirgsschlaggefahr, die insbesondere in Kohlenpfeiler-
        bereichen unter Druckeinwirkungen durch Abbau oder Auffahren anderer Grubenbaue
        kommen, sind entweder bei Zugänglichkeit bezüglich einer möglichen Gebirgsschlaggefahr
        intensiv zu überwachen oder explosionsfest abzudämmen.
    2. Abgedämmte Grubenbaue, bei denen eine schlagartige Flözentspannung unter Berück-
        sichtigung vorhandener sowie entstehender Druckzonen nicht ausgeschlossen werden kann,
        sollten unmittelbar abwetterseitig durch eine ortsfeste schreibende CH4 -Meßeinrichtung mit
        selbsttätiger Abschaltung der nicht eigensicheren elektrischen Betriebsmittel überwacht werden.

    Außerdem sollten diese Dämme vorsorglich an die Gasabsaugung angeschlossen sein.

    Dortmund, den 12.2.1993

    Landesoberbergamt NRW

    S c h e l t e r