• 21.12.2004

    83.18.24.1-2004-2

    Schweißarbeiten an Ausbauteilen

    A 2.16

    An die Bergämter des Landes NRW (außer Bergamt Düren)


    Schweißarbeiten an Ausbauteilen


    Die Anforderungen an das Schweißen von Ausbaugestellen sowie von Stempeln und Zylindern
    (hydraulischer Grubenausbau) sind in den europäischen Normen DIN EN 1804-1 und
    DIN EN 1804-2 abschließend geregelt.

    Für Schweißarbeiten an nicht-hydraulischen Ausbauteilen hat der Schweißbetrieb den großen
    Eignungsnachweis zum Schweißen von Ausbauteilen für den Bergbau nach
    DIN 18 800-7 : 2002-09, Abschnitt 13.4, Klasse D, Tabellen 12 und 14 mit folgenden
    Abweichungen zu führen:

    1. Die Verfahrensprüfung soll sich auf die speziell beim Grubenausbau verwendeten Werkstoffgüten
      beziehen.
    2. Als Schweißaufsicht nach Tabelle 14, Spalte D a.a.O. ist nicht in jedem Fall ein Schweiß-
      Fachingenieur erforderlich. Maßgebend ist, dass die für den Betrieb zuständige Schweißaufsichts-
      person der anerkannten Stelle eine entsprechende Sachkunde nachweist, die z.B. in langjähriger
      praktischer Erfahrung erworben sein kann. Als anerkannte Stelle ist eine der in DIN 18 800-7 *)
      genannten Stellen (z.B. die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt in Duisburg) heran zu
      ziehen.

    Vorstehende Anforderungen an das Schweißen von hydraulischen sowie nicht-hydraulischen
    Ausbauteilen gelten auch für Schweißarbeiten im Rahmen der Instandsetzung von Grubenausbau.

    Die Deutsche Steinkohle AG hat mir mitgeteilt, dass sie bei der Auftragsvergabe für neue und instand
    zu setzende Ausbauteile nur Betriebe berücksichtigt, welche die vorstehenden Anforderungen erfüllen
    und dass sie diese Rundverfügung in die "Liste der anerkannten Verwaltungsvorschriften" einfügt, die
    ab dem 1.1.2005 spätestens bei Neufassung von Hauptbetriebsplänen als regelmäßig zu aktualisierende
    Anlage den jeweiligen Hauptbetriebsplänen beigefügt wird.

    Die Rundverfügung vom 25.4.1990 - 18.24.1-12-27 – (ebenfalls veröffentlicht unter A 2.16) wird
    hiermit aufgehoben.

    Dortmund, den 21.12.2004

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein-Westfalen

    Im Auftrag
    K i r c h n e r

    *) Die DIN EN 1090-1 kann neben der DIN 18 800-7 verwendet werden.
       Ab dem 01.07.2014 ist dann nur noch die DIN EN 1090-1 anzuwenden.

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