• 23.07.2001

    83.18.24.1-2001-2


    Anker-Richtlinien


    A 2.16

    An die Bergämter des Landes NRW - ausgenommen Düren -

    Richtlinien über die Verwendung von Ankerausbau im Steinkohlenbergbau - Anker-Richtlinien -

    Die nachfolgend bekannt gemachten Richtlinien ersetzen die Anker-Richtlinien vom 28.5.1998
    - 18.24.1-20-3 -, die hiermit aufgehoben werden.

    Die Anker-Richtlinien wurden insbesondere dahingehend aktualisiert, dass ein zusätzlicher Anhang
    (Anhang 4 neu) mit Anforderungen an die Substitutionsankerung bei Türstockausbau aufgenommen
    wurde. Des Weiteren wurden die Richtlinien auch redaktionell, z.B. im Hinblick auf die Neufassung
    der Bergverordnung für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt), überarbeitet.

    Die Aktualisierung der Anker-Richtlinien erfolgte dabei einvernehmlich unter Beteiligung von Vertretern
    der Deutschen Steinkohle AG, der Deutschen Montan Technologie GmbH sowie der Bergämter.

    Sie werden hiermit gebeten, künftig bei der Zulassung von Betriebsplänen über die Verwendung von
    Ankerausbau im Steinkohlenbergbau die Neufassung der Anker-Richtlinien zur Geltung zu bringen.
    Bezüglich etwaiger Abweichungen von den Richtlinien wird auf die Rundverfügung vom 18.7.1994
    - 09.1-1-1 - (Sammelblatt A 2.1) verwiesen.

    Dortmund, den 23.07.2001

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein-Westfalen

    Im Auftrag
    E k h a r t  M a a t z