• Anhang 7

    Meßsysteme zur Überwachung von Ankerausbau

    Das Meßprogramm für Ankerstrecken in Rechteck- und in Bogenform sowie für die
    Zusatzankerung kann folgende Meßsysteme beinhalten:

    1. Konvergenzmessung
    2. Tell-Tales (Mehrfachextensometer; s. Anhang 7.1)
    3. Kraftmeß- oder Widerstandsmeßanker (s. Anhänge 7.2 u. 7.3)
    4. Laststufenindikator (s. Anhang 7.5)
    5. Bohrlochuntersuchungen mit dem Endoskop

    Die Anzahl und Art der eingesetzten Meßsysteme je Meßstation und die Dichte der Stationen
    ist von den einzelnen Vorhaben abhängig. Tell-Tales sind in jedem Fall bei der Auffahrung
    spätestens 3 m hinter der letzten Ankerreihe einzubringen. In Sprengbetrieben müssen die
    Messeinrichtungen spätestens nach dem Sprengen des nächsten Abschlages eingebracht werden.
    Die Festlegung der meßtechnischen Überwachung ist für jedes Flöz vorzunehmen.

    Weitere gleichwertige Projekte im gleichen Flöz können dann im Regelfall mit einer regelmäßigen,
    aber reduzierten Meßüberwachung durchgeführt werden, sofern die zugehörige geotechnische und
    gebirgsmechanische Begutachtung diesem nicht entgegensteht.

    Bei Vorliegen ausreichender betrieblicher Erfahrungen für gleichartige Projekte in bekannten
    Flözhorizonten kann die messtechnische Überwachung entfallen.

    Für eine Rechteckstreckenankerung ohne Abbaueinwirkung ist die meßtechnische Überwachung
    im folgenden beispielhaft aufgeführt:

    Die Einführung in einem neuen Flöz erfolgt in zwei Phasen.

    Die Phase 1 ist die Kombination von Ankerausbau und Türstockausbau ohne Hangend-
    kontakt auf einer Auffahrlänge von 4 x b (b = Sohlenbreite). Dabei ist zu beachten, daß
    der Ankerausbau zuerst eingebracht wird. Nach einer Auffahrlänge von 2 x b wird die im
    Anhang 7.3 beschriebene Meßstation eingebaut.

    Die Phase 2 (alleiniger Ankerausbau) beginnt nach dem Kombinationsausbau, wenn die
    Ergebnisse der vorgenannten Meßstation (Phase 1) die Standsicherheit bestätigen. Zur
    Bestätigung bzw. Überprüfung des tragenden Gesteinsbalkens wird nach 30 - 60 m reinem
    Ankerausbau eine zweite komplette Meßstation nach Anhang 7.4 eingebaut. Anschließend
    werden in der laufenden Auffahrung im Abstand von 30 - 80 m jeweils 3 Tell-Tales als
    Meßstation eingebaut.

    Aufgrund der erzielten Meßergebnisse oder im Hinblick auf die weitere Nutzung (Abbaueinwirkung)
    der jeweiligen Ankerstrecke kann es erforderlich werden, die meßtechnische Überwachung um
    weitere Meßsysteme (Widerstandsmeß-, Kraftmeßanker, Endoskopiebohrlöcher) zu ergänzen.

    In besonderen Fällen (Abbaukanten, Störungen etc.) können innerhalb einer Ankerstrecke zusätzliche
    Meßstationen bzw. -horizonte notwendig werden.