• Anhang 6

    Einbringen des Ankerausbaus

    Bohrlochlänge und Bohrlochdurchmesser

    Beim Patronenverfahren (in der Regel Klebeharze) hängt die Wahl des Bohrlochdurchmessers und
    der Bohrlochlänge von den Abmessungen des zu setzenden Ankers ab, um eine Vollverklebung zu
    gewährleisten.

    Der Bohrlochdurchmesser sollte dabei so gewählt werden, daß eine Ringspaltbreite von
    max. 3 bis 4 mm gegeben ist. Bei größerer Ringspaltbreite sind die übertragbaren Ankerkräfte
    durch Prüfstands- oder in situ- Versuche nachzuweisen.

    Beim Füllmörtelverfahren muß die Ringspaltbreite > 3 mm betragen.

    Einbringen der Anker

    Für das Einbringen von Gebirgsankern kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht:

    Füllmörtelverfahren

    Beim Füllmörtelverfahren wird das Bohrloch mit Ankermörtel verfüllt.

    Das Füllmörtelverfahren empfiehlt sich insbesondere bei der Langankertechnik, der Abfangankerung
    oder wenn das Gebirge klüftig oder bereits durch Rißbildung aufgelockert ist. Die Abbindezeit des
    Ankermörtel ist dabei zu berücksichtigen.

    Patronenverfahren

    Beim Patronenverfahren wird das Bohrloch mit Klebepatronen beschickt. Dabei muß das
    Patronenvolumen dem Ringraum so angepaßt werden, daß eine Vollverklebung sichergestellt ist.
    Werden endverklebte Anker eingesetzt, so ist die ordnungsgemäße Herstellung der Endverklebung
    gegebenenfalls durch Zugversuche nachzuweisen.

    Injektionsverfahren

    Beim Injektionsverfahren wird der Ringspalt zwischen einem eingebrachten Anker und der
    Bohrlochwandung mit einem fließfähigen Injektionsmörtel verfüllt.

    Einbringen von Reibschlußankern

    Beim Einbringen von Reibschlußankern ist eine ausreichende Vorspannung des Verbundelementes
    sicherzustellen. Die Eignung von Reibschlußankern ist durch Zugversuche für das jeweilige Vorhaben
    - insbesondere in Sprengvortrieben - nachzuweisen und während des Betriebes stichprobenartig zu
    bestätigen.