• Anhang 5

    Standsicherheitsnachweis für Sonderfälle

    Sonderfälle sind Ausbauformen, die keine physikalisch aussagefähige Ausbauberechnung
    ermöglichen (ggf. Strebendstellung, Durchfahren eines nicht verfüllten Grubenbaus) oder
    für die der rechnerische Nachweis nicht geführt werden kann.

    Grundsatz

    Der zu ankernde Grubenausbau ist hinsichtlich folgender Punkte zu untersuchen:

    • Geologisch-geotechnische Beschaffenheit (z. B. Gebirgsschichtenaufbau, Gesteins-
      druckfestigkeit, Gesteinsspaltzugfestigkeit, Ablöseflächen, Bankigkeit, Klüftigkeit,
      Störungen)
    • Gebirgsmechanische Einflussgrößen (z. B. Abbaukanten, Restpfeiler)
    • Beanspruchung des Grubenbaus (z. B. Mehrfachnutzung im Vor- oder Rückbau)

    Bewertung

    Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:

    • Die geologisch-geotechnische Bewertung muss den Einsatz von Ankerausbau zulassen.
    • Statt einer Ausbauberechnung ist eine messtechnische Überwachung vorzusehen, die
      sicherstellt, dass ein Versagen des Ankerausbaus rechtzeitig erkannt und die Standsicherheit
      des Grubenbaus - erforderlichenfalls durch Zusatz- oder Ersatzmaßnahmen - sichergestellt
      werden kann.