• Anhang 4.1

    Grundsätze der Berechnung von Substitutionsankerung

    Beim kombinierten Anker-Türstockausbau kann die Anzahl von Mittelstempeln durch
    gezielt eingebrachte Anker reduziert werden; ggfs. kann auf Mittelstempel verzichtet werden.

    Die Ausbauberechnung ist ein Bestandteil des Standsicherheitsnachweises.

    Für die Anwendung der Substitutionsankerung ist eine geologisch geotechnische Aufnahme und
    Bewertung der Gebirgsverhältnisse erforderlich. Dazu muß neben der Ankerbarkeit des Gebirges
    in Abhängigkeit von der Gebirgsbeschaffenheit die Geometrie, d. h. Größe, Form und Gewicht
    des geotechnischen Kluftkörpers bzw. von Teilkluftkörpern, ermittelt werden (siehe Skizze,
    Anhang 4.2).

    Aufzuhängende Lasten (z. B. EHB-Betrieb) sind bei der Ausbauberechnung zu berücksichtigen.

    Bei der Ausbauberechnung werden neben den stützenden Ausbaumitteln nur diejenigen Anker
    berücksichtigt, die den jeweiligen geotechnischen Kluftkörper in Abhängigkeit des Ankertyps
    mit ausreichender Länge ( ³ 0,5 m) durchstoßen.

    Beim Einsatz von aktiven Stützelementen (z. B. HD-Stempeln) ist für die Berechnung des
    tatsächlich eingebrachten Ausbauwiderstandes (Aw) die Setzkraft dieser aktiven Ausbaumittel
    mit dem dynamischen Faktor (1,63) zu multiplizieren. Sofern daher aktive Stützelemente im
    nachgeschalteten Bereich durch andere Stützelemente ersetzt werden, ist vor dem Rauben des
    aktiven Stützelementes immer zuerst das neue Stützelement zu setzen und zu verspannen.
    Anderenfalls ist der Ausbauwiderstand neu zu berechnen. Die Ausbauberechnung muß
    folgende Bedingungen erfüllen:

    Aw > Awg,

    zul.³ c (siehe Anhang 4.2).

    Der Abstand der eingesetzten Ausbaumittel darf I zul. nicht überschreiten.

    Bei der Anwendung der Substitutionsankerung ist eine meßtechnische Überwachung gemäß
    Anhang 7 im Standsicherheitsnachweis festzulegen.

    Die Berechnungsformeln und das Formelverzeichnis enthalten die Anhänge 4.2 und 4.3.