• Anhang 3

    Standsicherheitsnachweis für Zusatzankerung als tragendes Ausbaumittel

    Grundsatz

    Der zu ankernde Grubenausbau ist hinsichtlich folgender Punkte zu untersuchen:

    • Geologisch-geotechnische Beschaffenheit (z. B. Gebirgsschichtenaufbau, Ablöseflächen,
      Bankigkeit, Klüftigkeit, Störungen)
    • Gebirgsmechanische Einflußgrößen (z. B. Abbaukanten, Restpfeiler)
    • Beanspruchung des Grubenbaus (z. B. Mehrfachnutzung im Vor- oder Rückbau)
    • Anwendung von Zusatzankerung (z. B. Abfangankerung als Ersatz von Stempelsegmenten
      des Bogenausbaus, Saumankerung als Ersatz für Einzelstempel im Saumbereich)

    Berechnung

    Die Ausbauberechnung muß je nach Anwendung beinhalten:

    • Ermittlung des größtmöglichen Belastungskörpers inklusive Zusatzbelastung und der
      daraus resultierenden dynamischen Belastung (Fall aus der Höhe "Null")
    • Vorausberechnung der Streckenkonvergenz und der für den Einsatz der Abfang-
      ankerung zulässigen Konvergenz (Grenzkonvergenz)

    Bewertung

    Die Standsicherheit gilt als nachgewiesen, wenn

    • die geologisch-geotechnische Bewertung den Einsatz von Ankerausbau zuläßt,
    • die Ausbaustützkraft der den Belastungskörper tragenden Anker größer ist als dessen
      dynamische Belastung,
    • die tragenden Anker die Ausbaustützkräfte außerhalb der Belastungskörper übertragen;
      eine Einkleblänge von 0,50 m darf dabei nicht unterschritten werden,
    • die einzusetzenden Zusatzanker die Ausbaustützkräfte der zu substituierenden Ausbauteile
      nachweislich ersetzen.