• Anhang 2

    Standsicherheitsnachweis für reine Rechteck-Ankerstrecken

    Grundsatz

    Der zu ankernde Grubenbau ist hinsichtlich folgender Punkte zu untersuchen:

    • Geologisch-geotechnische Beschaffenheit (z. B. Gebirgsschichtenaufbau, Gesteinsdruckfestigkeit,
      Gesteinsspaltzugfestigkeit, Ablöseflächen, Bankigkeit, Störungen)
    • Gebirgsmechanische Einflußgrößen (z. B. Abbaukanten, Restpfeiler)
    • Beanspruchung des Grubenbaus (z. B. Mehrfachnutzung im Vor- oder Rückbau)

    Berechnung

    Die Ausbauberechnung muß beinhalten:

    • Ermittlung des größtmöglichen Belastungskörpers im First- und Stoßbereich
    • Ermittlung der Gesteinsspaltzugfestigkeit der Hangendschichten
    • Berechnung des max. Biegemomentes und der max. Auflagekräfte
    • Berechnung der Mächtigkeit des erforderlichen Gesteinsbalkens

    Bewertung

    Die Standsicherheit gilt als nachgewiesen, wenn

    • die geologisch-geotechnische Bewertung den Einsatz von Ankerausbau zuläßt,
    • der Ankerabstand und der Ankerreihenabstand so bemessen sind, daß die erforderliche
      Gesteinsbalkenstärke gewährleistet wird und somit der Effekt des Trägers auf zwei Stützen
      erreicht wird,
    • der Stoßbelastungskörper mit ausreichender Länge geankert ist; je Ankerreihe ist dazu
      mindestens ein Anker je angefangenem Meter Streckenhöhe einzubringen.
    • grundsätzlich durchprofilierte Anker eingesetzt werden.