• Türstock-Richtlinien
    der Bezirksregierung Arnsberg
    vom 20.07. 2001

    Inhalt:

    1. Anwendungsbereich

    2. Begriffsbestimmungen

    3 Berechnung des Türstockausbaus

    3.1 Allgemeines
    3.2 Reiner Türstockausbau
    3.3 Türstockausbau mit Substitutionsankerung

    4. Sonstiges

    4.1 Verbolzung
    4.2 Verzug
    4.3 Benachrichtigung des Bergamts

    Anhang 1: Flussdiagramm der erforderlichen Nachweise
    Anhang 2: Kennwerte verschiedener Stempel
    Anhang 3: Tabelle der Mindestbiegetragfähigkeit von Kappenprofilen
    Anhang 4: Belastungsannahme bei ausgestelltem Türstock

    1. Anwendungsbereich

    Diese Richtlinien enthalten Anforderungen an die Berechnung von Türstockausbau in rechteckförmigen
    Strecken sowie Auf- und Abhauen des Steinkohlenbergbaus unter Tage. Eine Verwendung von
    geraden Kappen mit gebogenen Kappenenden sowie von geraden Kappen mit bogenförmigen
    Stempeln erfolgt ebenfalls nach Maßgabe der Türstock-Richtlinien. Ausgenommen hiervon sind
    Sonderbauwerke wie z.B. Streckenabzweige und -nischen.

    2. Begriffsbestimmungen

    Hinsichtlich des Ankerausbaus gelten die Definitionen der Anker-Richtlinien vom 28.5.1998
    - 18.24.1-20-3 -.

    Darüber hinaus werden folgende Begriffe definiert:

    Substitutionsankerung

    Bei der Substitutionsankerung werden Mittelstempel des Türstockausbaus durch
    Gebirgsanker nach Maßgabe eines Standsicherheitsnachweises ersetzt.
     

    Fall aus der Höhe 0

    Der Fall aus der Höhe 0 berücksichtigt neben der statischen Gewichtskraft der zu sichernden
    Hangendschichten auch deren dynamische Lastanteile durch einen Beiwert f = 1,63. 

    3 . Berechnung des Türstockausbaus

    3.1 Allgemeines

    Für das vorgesehene Ausbauschema ist zunächst nachzuweisen, dass mit den gewählten
    Ausbauteilen der vorgeschriebene Mindestausbauwiderstand eingehalten wird. Nach
    erfolgtem Nachweis des erforderlichen Mindestausbauwiderstandes ist ebenfalls rechnerisch
    nachzuweisen, dass mit dem vorgesehenen Ausbauschema die größte zulässige Stützweite nicht
    überschritten wird.

    Für verschiedene Ausbauvarianten sind die erforderlichen Nachweise in einem Flussdiagramm
    im Anhang 1 dargestellt. Der Anhang 2 enthält Kennwerte für üblicherweise verwendete Stempel.
    Im Anhang 3 ist die Mindestbiegetragfähigkeit der derzeit verwendeten Kappenprofile tabellarisch
    aufgeführt. Der Anhang 4 enthält eine Darstellung der Belastungsannahme bei ausgestelltem Türstock.

    Neben der erforderlichen Ausbau- und Stützweitenberechnung sind Betriebsplananträgen für
    Türstockausbau Angaben über die zu verwendenden Ausbauteile wie Kappenprofile und
    -verbindungen, Stempel, Halterungen bzw. Verbindungen zwischen Kappen und Stempeln, Anker
    und zugehörige Bauteile sowie über die Verbolzung und den Verzug beizufügen.

    3.2 Reiner Türstockausbau

    Zum Nachweis des Mindestausbauwiderstandes ist bei der Berechnung der Ausbaubelastung
    durch die Gesteinsgewichtkraft als Belastung ein rechteckiger Gesteinskörper mit den Kanten-
    längen Streckenbreite und halbe Streckenbreite zu Grunde zu legen.

     

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    Formel 1

    Hinweis : Alle verwendeten Abkürzungen und Symbole sind im Anhang 1 definiert.

    Bei ausgestelltem Türstock ist gern . Anhang 4 für b die Sohlenbreite anzusetzen.

    Für die Ermittlung der größten zulässigen Stützweite I max.zul. wird künftig die in der
    Vergangenheit bewährte Betrachtung zu Grunde gelegt, die von einer gleichmäßigen Belastung
    der Kappen zwischen den Stempeln

       

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    Formel 2

    Sofern für Rechteckstrecken mit reinem Türstockausbau eine Sohlenbreite b von 5 m nicht
    überschritten wird, erfolgt die Berechnung von I max .zul.  gem. Formel 2.

    Bei Sohlenbreiten > 5 m ist neben dem Sicherheitsfaktor s = 1,5 noch ein weiterer Belastungs-
    beiwert f = 1,63 hinzuzufügen, der einen dynamischen Belastungsfall (Fall aus der Höhe 0)
    berücksichtigt . Auf diesen Beiwert f kann jedoch verzichtet werden, wenn vor Ort ausschließlich
    Hydraulikstempel oder Ausbauelemente mit gleichwertigen aktiven Setzkräften zwecks vollständiger
    Verspannung der Kappe am Hangenden (min. 20 kN) gesetzt werden. Bei gleichzeitiger
    Verwendung von aktiven und passiven Stützelementen geht der Beiwert f in die Formel ein, jedoch
    kann die Setzkraft der aktiven Stützelemente ebenfalls um den Faktor 1,63 erhöht werden .

    Sofern aktiv gesetzte Stützelemente im nachgeschalteten Bereich durch ein verspanntes Setzen von
    anderen Stützelementen ausgetauscht werden, ist vor dem Rauben des aktiven Stützelementes
    immer zuerst das neue Stützelement zu setzen und zu verspannen.

    3.3 Türstockausbau mit Substitutionsankerung

    Bei Überschreiten der größten zulässigen Stützweiten nach Abschnitt 3.2 - z. B. auf Grund
    maschinentechnischer Erfordernisse im Vortriebsbereich - sind die fehlenden Mittelstempel
    durch eine Substitutionsankerung zu ersetzen. Die Substitutionsankerung ist gem. den
    Anforderungen der Anker-Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg vom 23.7.2001
    - 83.18 .24.1-2001-2 - durchzuführen.

    Beim Türstockausbau mit Substitutionsankerung handelt es sich um zwei unselbstständige
    Ausbauarten, die in Kombination miteinander wirken. Sofern daher eine der beiden Ausbauarten
    während der gesamten Nutzung des Grubenbaus ihre Ausbaufunktion nicht vollständig erfüllen
    kann (z.B. Auflockerung oder Durchbiegung der Dachschichten bei Abbaudurchgang), muss die
    andere entsprechend ertüchtigt werden. 

    4. Sonstiges

    4.1 Verbolzung

    Türstockausbau ist zu verbolzen; dazu ist in der Firste und den Stößen je angefangenen 2 m Kappen-
    bzw. Stempellänge mindestens eine Verbolzung einzubringen. Die Stoßstempel (ausgenommen
    Hydraulikstempel) sind mit mindestens 2 Bolzenreihen zu sichern, wobei eine Reihe so nah wie
    möglich (max. Abstand 0,5 m) an den Eckverbindern einzubauen ist.

    Bei großen Streckenhöhen oder bei Einfallen der Strecke bzw. des Auf- oder Abhauens ist im
    Einzelfall zu prüfen, ob auch das Erfordernis besteht, die Mittelstempelreihe - ausgenommen
    Hydraulikstempel - untereinander zu verbolzen.

    4.2 Verzug

    Die Aufgabe des Verzuges ist es zu verhindern, dass lose Gesteinsschalen in den Streckenhohlraum
    hereinbrechen und zu weiteren Auflockerungen des Gebirges führen. Dem Verzug kommt daher
    eine besondere Bedeutung in Hinblick auf die Standsicherheit des Grubenbaues zu. Anforderungen
    an Verzugsmatten sind im Bergbaubetriebsblatt 21 510/06.95 (Verzugsmatten-Technische
    Anforderungen) festgelegt.

    4.3 Benachrichtigung des Bergamts

    Besondere Ereignisse im Zusammenhang mit der Anwendung der Türstock-Richtlinien sind dem
    Bergamt unverzüglich zu melden.