• Gebrauchseigenschaftsprüfung von Gebirgsankern  - Anhang 4

     

    1. Allgemeines

    Grundlage der Gebrauchseigenschaftsprüfungen ist die Grundsatzprüfung an Gebirgsankern
    nach DIN 21521 Teil 1 und 2.

    Bei der Grundsatzprüfung werden die Originalanker in ein repräsentatives Modellgebirge aus
    Baustoff eingebaut und den im eingebauten Zustand zu erwartenden Beanspruchungsarten
    (Zug und Scherung) ausgesetzt. Mit Hilfe der Konzeption dieser Einzelprüfungen kann die
    einsatzrelevante Bestimmung von Zug- und Scherkräften mit ihren zugehörigen Verformungen
    an eingebauten Gebirgsankern erfolgen. Für die Beurteilung der gebirgsmechanischen Wirkung
    der verschiedenen Ankerbauformen kann so das Zusammenwirken von Ankerschaft, Verbund-
    element und Gebirge bei unterschiedlichen Beanspruchungen untersucht werden. Neben der
    Bestimmung der Gebrauchseigenschaften erlaubt diese Vorgehensweise eine direkte Einordnung
    der Prüfergebnisse im Vergleich zu anderen Ankerbauformen.

    Für die Beurteilung des Trag- und Verformungsverhaltens verschiedener Ankerschaftbauformen
    ist Festlegung von Referenzmörteln (1 Kunstharzmörtel, 1 mineralischer Ankermörtel) zwingend
    erforderlich. Nur so wird die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ohne den Einfluß des Ankermörtels
    insbesondere bei Zugprüfungen gewährleistet.

    Die Ermittlung der Gebrauchseigenschaften (Zug-und Scherprüfungen) ist jeweils an mindestens
    zwei Proben durchzuführen.

    2. Prüfverfahren

    Für die Gewährleistung einer Beurteilung der Prüfergebnisse, die aus einem Vergleich der
    Prüfergebnisse mit den Resultaten bereits erfolgreich eingesetzter Anker besteht, ist insbesondere
    auf gleichbleibende Prüfbedingungen in Verbindung mit der Gestaltung des Modellgebirges
    (DIN 21521, Teil 2: 7.3, 7.4, 7.5, 7.6) zu achten. In diesem Zusammenhang ist für die
    vergleichende Beurteilung von Einzelteilen eines Gebirgsankers die Verwendung von
    Referenzeinzelteilen zwingend erforderlich.

    2.1 Zugprüfungen

    Im Rahmen von Zugprüfungen an eingebauten Ankern werden folgende Kennwerte ermittelt:

    1. Ermittlung des Trag- und Verformungsverhaltens vollständig eingebauter Gebirgsanker
      bei einer sich öffnenden Kluft.
    2. Bestimmung der Verbundkräfte am inneren Verbund mit den Referenzmörteln

    Die Anforderungen an die Prüfungsdurchführung sind in der DIN 21521, Teil 2: 7.3, 7.4, 7.5
    dargelegt. Die im Rahmen von Zugprüfungen zu ermittelnden Kennwerte sind im Abschnitt 3.1
    des Anhanges 3 tabellarisch zusammengefaßt.

    2.2 Scherprüfungen

    Im Rahmen der Scherprüfungen wird das Trag- und Verformungsverhalten eingebauter Gebirgsanker
    unter den Scherwinkeln von 50° und 90° ermittelt.

    Die Anforderungen an die Prüfungsdurchführung sind in der DIN 21521, Teil 2: 7.6 dargelegt.
    Die im Rahmen von Scherprüfungen zu ermittelnden Kennwerte sind im Abschnitt 3.2 des
    Anhanges 3 tabellarisch zusammengefaßt.

    2.3 Beurteilung der Prüfergebnisse

    Grundlage der Beurteilung der Prüfergebnisse ist die Einordnung der Resultate im Vergleich zu
    bisher erfolgreich im deutschen Steinkohlenbergbau eingesetzten Ankern. Für die Beurteilung
    sind die Ergebnisse der Materialprüfungen (Anhang 2) zu berücksichtigen.

     

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    Anhang 4 - Bild 1

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    Anhang 4 - Bild 2