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13.11.1997
18.24.1-19-26Verwendung von Gleitbogenausbau
A 2.16
An die Bergämter des Landes Nordrhein - Westfalen
In jüngerer Vergangenheit.sind bei der Verwendung nachgiebiger Verbindungen des Strecken-
ausbaus vielfach Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.Zu nennen sind in diesem Zusammenhang
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unzulässige Schraubenanzugsmomente sowie ungeeignete Montagegeräte für das definierte
Aufbringen der Klemmkraft, -
nicht ordnungsgemäßer Einbau der Gleitbogenverbindungen,
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unzureichende Kontrollen der eingebauten Verbindungen des Gleitbogenausbaus.
Insoweit besteht Veranlassung, auf nachstehende Anforderungen hinzuweisen:
Ein möglichst hoher und gleichmäßiger Einsinkwiderstand in den Überlappungen der Bogen-
segmente wird nur durch ordnungsgemäß angezogene Verbindungsschrauben erreicht. Hierzu
ist sicherzustellen, daß das gemäß Ausbauzulassung erforderliche Anzugsmoment der Schrauben
unmittelbar beim Einbringen des Streckenausbaus aufgebracht wird und die Schrauben nach
erfolgter Sprengarbeit kontrolliert und erforderlichenfalls mit diesem Anzugsmoment nachgezogen
werden. Bezüglich des Anzugmomentes gilt der Sollwert gemäß Ausbauzulassung (- 75, + l00 Nm).
Um eine vorzeitige Verstarrung des Gleitbogens zu verhindern, sollte die obere Abweichung
des Anzugsmoments nicht überschritten werden.Von großer Bedeutung für eine einwandfreie Funktion der nachgiebigen Verbindungen ist ihr
ordnungsgemäßer Einbau und das wechselseitige Anziehen der Verbindungsschrauben. Im weiteren
ist erforderlich, daß der untere und obere Einschubbereich der eingebrachten Stoßsegmente
mindestens 250 mm von solchen Einbauten freigehalten werden, die die Funktion des Einschiebens
verhindern oder einschränken können.Bei der Montage des Streckenausbaus (Profilform TH) müssen sich die Profilenden der sich
überlappenden Segmente im Ohrenbereich abstützen. Nur so ist eine einwandfreie Funktion der
Verbindungen gewährleistet.Die für den jeweiligen Ausbautyp angegebenen Überlappungslängen sind Mindestlängen. Sie
dürfen keinesfalls unterschritten werden.Eine Kontrolle der Verbindungsschrauben auf Eiinhaltung der vorgegebenen Anzugsmomente über
eine Erstreckung von 20 m hinter der Einbaustelle ist sicherzustellen.Hinsichtlich der erforderlichen Unterweisungen sowie der schriftlichen Anweisungen über die
ordnungsgemäße Verwendung von Gleitbogenausbau wird auf die §§ 6 und 7 ABBergV hingewiesen.Ich bitte dafür Sorge zu tragen, daß bei den bergamtlichen Befahrungen verstärkt auf die genannten
Anforderungen geachtet wird.Dortmund, den 13. 11. 1997
Landesoberbergamt NRW
v. B a r d e l e b e n
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