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10.05.1993
18.7-5-11Anforderungen an mitgefahrene Abbaustrecken
A 2.16
An die Bergämter des Landes Nordrhein - Westfalen
Betr.: Anforderungen an mitgefahrene Abbaustrecken
hier: Ausbausituation am Übergang Streb - Strecke
Der unter dem Abschnitt M 1 des Sammelblatts mit gleichem Datum beschriebene Unglücksfall
hat gezeigt, daß bei mitgefahrenen Abbaustrecken Sicherheit am Übergang Streb - Strecke nur
dann erreicht werden kann, wenn bestimmte ausbautechnische Voraussetzungen erfüllt sind und
die Ausbauarbeiten mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden.Insoweit ist auf nachstehende Erfordernisse hinzuweisen:
- In Bereichen, in denen die Streckenbögen noch nicht vollständig eingebracht sind, ist die
Standsicherheit des Ausbaus nachzuweisen. Standsicherheit kann z.B. durch das Einbringen
von Unterzügen oder Gebirgsankern erreicht werden. - Zur Sicherstellung der Tragkraft des Streckenausbaus müssen die Streckenbögen über ihrem
gesamten Umfang ausreichend gut gebettet sein. Hierzu ist der Ausbau mit frühtragenden
Baustoffen zu hinterfüllen (Voll- oder Teilhinterfüllung) oder über dem gesamten Umfang
sorgfältig zu verkeilen. Die Verkeilung muß aus Hartholz oder aus anderen geeigneten Materialien
(z.B.Baustoffkissen) bestehen und so eingebracht werden, daß die Abstände zwischen den
Verkeilungsstellen 1,5 m nicht überschreiten. Die Streckenbögen müssen hierbei in jedem Fall
in der Firste, in den Zwickelbereichen und an den Gelenkstellen (Abfangunterzüge oder
Abfangankerung) gegen das Gebirge verkeilt sein. - Beim Einbau der Rinnenprofile des Streckenausbaus ist auf die Mindestüberlappungslänge
und auf Parallelität der zu verbindenden Teile zu achten. Beim Einbau der nachgiebigen
Verbindungen ist sicherzustellen, daß jede Schraube jeder Verbindung mit dem Mindest-
drehmoment angezogen wird, das in der Zulassung der Ausbauteile angegeben ist. Jede
Verbindung muß nachverspannt sein, wenn ihr Abstand zur Ortsbrust oder zur Einbaustelle
mehr als 6 m beträgt. Die Überlappungslänge und das erforderliche Schraubenanzugsmoment
sind auf den Ausbautafeln anzugeben. - Die Anzahl der offenen Streckenbögen vor Strebdurchgang ist so gering wie möglich zu halten;
nach dem Rücken der Antriebe ist der Streckenausbau unverzüglich zu komplettieren.
Ich bitte, vorstehende Anforderungen an mitgefahrene Abbaustrecken im Wege des Betriebs-
planverfahrens umzusetzen. Für laufende Betriebe bitte ich zu prüfen, ob den genannten
Anforderungen entsprochen wird oder Zusatzmaßnahmen zu veranlassen sind.
Dortmund, den 10.05.1993
Landesoberbergamt NRW
i.V. v o n B a r d e l e b e n
- In Bereichen, in denen die Streckenbögen noch nicht vollständig eingebracht sind, ist die