• 13.06.1989

    13.31-12-18

    Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in
    Rücklaufleitungen von Hydraulik-Kreisläufen

    A 2.16

     

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Sicherheit in Rücklaufleitungen von Hydraulik-Kreisläufen

    Bezug: Rundverfügung vom 11.1.1980 - 18.24.2-4-3 -

     

    In Ergänzung der o.a. Rundverfügung und unter Bezugnahme auf den unter M 1 des Sammelblattes
    mit gleichem Datum beschriebenen Unfall besteht Veranlassung, auf nachstehende Erfordernisse
    hinzuweisen:

    Werden in Streben oder strebnahen Bereichen mit den Hydrauliksystemen für Schreitausbau
    gleichzeitig andere hydraulische Bauteile betrieben, so sind auch diese durch geeignete Maßnahmen
    gegen ein unbeabsichtigtes Ansprechen von hydraulischen Ventilen und Steuereinrichtungen durch
    Staudrücke in Rücklaufleitungen zu sichern. Hierfür können u.a. folgende Maßnahmen in Betracht
    kommen: Einbau von Rückschlag- und Druckbegrenzungsventilen, Erhöhung der Querschnitte von
    Rücklaufleitungen, Einbau mechanischer Zylinderverriegelungen. Die jeweilige Sicherung gegen eine
    Gefährdung durch Staudrücke in Rücklaufleitungen ist im Einzelfall im zugehörigen Hydraulikplan zu
    dokumentieren.

    Sie werden gebeten, die Durchführung dieser Maßnahmen zu überwachen.

    Dortmund, den 13.06.1989

    Landesoberbergamt NW

    S c h e l t e r