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13.06.1989
13.31-12-18Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in
Rücklaufleitungen von Hydraulik-KreisläufenA 2.16
An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Betr.: Sicherheit in Rücklaufleitungen von Hydraulik-Kreisläufen
Bezug: Rundverfügung vom 11.1.1980 - 18.24.2-4-3 -
In Ergänzung der o.a. Rundverfügung und unter Bezugnahme auf den unter M 1 des Sammelblattes
mit gleichem Datum beschriebenen Unfall besteht Veranlassung, auf nachstehende Erfordernisse
hinzuweisen:
Werden in Streben oder strebnahen Bereichen mit den Hydrauliksystemen für Schreitausbau
gleichzeitig andere hydraulische Bauteile betrieben, so sind auch diese durch geeignete Maßnahmen
gegen ein unbeabsichtigtes Ansprechen von hydraulischen Ventilen und Steuereinrichtungen durch
Staudrücke in Rücklaufleitungen zu sichern. Hierfür können u.a. folgende Maßnahmen in Betracht
kommen: Einbau von Rückschlag- und Druckbegrenzungsventilen, Erhöhung der Querschnitte von
Rücklaufleitungen, Einbau mechanischer Zylinderverriegelungen. Die jeweilige Sicherung gegen eine
Gefährdung durch Staudrücke in Rücklaufleitungen ist im Einzelfall im zugehörigen Hydraulikplan zu
dokumentieren.Sie werden gebeten, die Durchführung dieser Maßnahmen zu überwachen.
Dortmund, den 13.06.1989
Landesoberbergamt NW
S c h e l t e r