• 23.11.2006

    83.17.15-2006-1

    Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb
    von Sprengmittellagern unter Tage
    des Nichtsteinkohlenbergbaus

    A 2.13

    An die Bergämter des Landes NRW  - ausgenommen Düren -

    Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Sprengmittellagern unter Tage des
    Nichtsteinkohlenbergbaus

    Der Länderausschuss Bergbau hat in der 128. Sitzung u. a. die o. a. Richtlinien des Arbeitskreises
    Sprengwesen zustimmend zur Kenntnis genommen und den Ländern ihre Einführung empfohlen.

    Anlass für die Aktualisierung der Richtlinien waren insbesondere die zwischenzeitlichen Novellierungen
    des Sprengstoffgesetzes sowie der 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die eine Überarbeitung
    der von den Bergbehörden der Länder angewendeten Richtlinien erforderlich machte.

    Des Weiteren wurden insbesondere die aktuellen Normen bezüglich des Schutzes gegen Einbruch
    eingearbeitet, die bei neu zu errichtenden Lagern und bei wesentlichen Änderungen zur Anwendung
    kommen sollen.

    Schließlich wurden in der Anlage 3 die Fristen für die Höchstlagerzeiten von Sprengstoffen nunmehr
    eindeutig formuliert.

    Ich bitte, die beigefügten Richtlinien betriebsplanmäßig umzusetzen.

    Diese Richtlinien ersetzen die „Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Sprengmittellagern
    unter Tage des Nichtsteinkohlenbergbaus“ vom 22.12.1976 - 17.15-2-1 – (Elektronisches
    Sammelblatt A 2.13), die hiermit aufgehoben werden.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

    Im Auftrag:

    K i r c h n e r