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23.11.2006
83.17.15-2006-1Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb
von Sprengmittellagern unter Tage
des NichtsteinkohlenbergbausA 2.13
An die Bergämter des Landes NRW - ausgenommen Düren -
Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Sprengmittellagern unter Tage des
NichtsteinkohlenbergbausDer Länderausschuss Bergbau hat in der 128. Sitzung u. a. die o. a. Richtlinien des Arbeitskreises
Sprengwesen zustimmend zur Kenntnis genommen und den Ländern ihre Einführung empfohlen.Anlass für die Aktualisierung der Richtlinien waren insbesondere die zwischenzeitlichen Novellierungen
des Sprengstoffgesetzes sowie der 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die eine Überarbeitung
der von den Bergbehörden der Länder angewendeten Richtlinien erforderlich machte.Des Weiteren wurden insbesondere die aktuellen Normen bezüglich des Schutzes gegen Einbruch
eingearbeitet, die bei neu zu errichtenden Lagern und bei wesentlichen Änderungen zur Anwendung
kommen sollen.Schließlich wurden in der Anlage 3 die Fristen für die Höchstlagerzeiten von Sprengstoffen nunmehr
eindeutig formuliert.Ich bitte, die beigefügten Richtlinien betriebsplanmäßig umzusetzen.
Diese Richtlinien ersetzen die „Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Sprengmittellagern
unter Tage des Nichtsteinkohlenbergbaus“ vom 22.12.1976 - 17.15-2-1 – (Elektronisches
Sammelblatt A 2.13), die hiermit aufgehoben werden.Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRWIm Auftrag:
K i r c h n e r