• Anlage 2
    der Lagerrichtlinien übertage

    Sicherheitsabstände zum Schutz vor Gefahr bringender elektrischer Energie
    (Nr. 2.5 der Richtlinien)

    Gliederung

    1.     Sicherheitsabstände von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV
            und Leitungen elektrischer Bahnen

    1.1  Allgemeines
    1.2  Abstandsmessung
    1.3  Sicherheitsabstände gegen die Auswirkung von Streuströmen

     

    1. Sicherheitsabstände von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über  1 kV
        und Leitungen elektrischer Bahnen

    1.1 Allgemeines

    Von Starkstrom-Freileitungen und Leitungen elektrischer Bahnen können Ströme auf elektrische
    Zünder einwirken durch

    Abgriff an Leitern, Masten oder Rückleitungen,

    Abgriff an parallelen oder seitlich wegführenden leitfähigen Einrichtungen wie
    z. B. Wasserleitungen, Zäunen, nicht elektrifizierten Anschlussgleisen,

    Abgriff an Erdreich,

    direkte Induktion.

    Die Stärke der Einwirkungen nimmt mit wachsenden Abständen von den o. g. Leitungen ab.

    1.2 Abstandsmessung

    Abstände sind waagerecht zu messen, und zwar zwischen dem Sprengmittellager und

    1. allen Teilen von Starkstrom-Freileitungen und Leitungen elektrischer Bahnen,

    2. parallel oder seitlich wegführenden leitfähigen Einrichtungen wie z.B. Wasserleitungen,
      Druckluftleitungen, Zäunen, nicht elektrifizierten Anschlussgleisen, die mit Bahnen
      verbunden sind.

    1.3 Sicherheitsabstände gegen die Auswirkung von Streuströmen

    1.3.1 Nachstehende Abstände dürfen nicht unterschritten werden:  

     

    für Brückenzünder

     

       U    

      HU

    von Starkstrom-Freileitungen mit Holzmasten

        10 m    

      10 m

    von Starkstrom-Freileitungen mit Stahlbeton- oder Stahlmaste

    50 m

      10 m

    von Leitungen elektrischer Bahnen    

       200 m    

    100 m

           

    1.3.2 Unterschreitungen der in Nr. 1.3.1 genannten Abstände können ausnahmsweise zugelassen
    werden, wenn in diesem Bereich durch Streustrommessungen nachgewiesen wird, dass ein Drittel
    der Streustromsicherheitsgrenze der Zünder

     

    Bild
    Anlage 2 Formel

    nicht überschritten wird.