• 22.06.2005

    83.17.15-2005-1

    Sprengmittelbeseitigungs-Richtlinien

    A 2.13

    An die Bergämter des Landes NRW

    Neufassung der Richtlinien für die Beseitigung unbrauchbar gewordener Sprengstoffe
    und Zündmittel (Sprengmittelbeseitigungs-Richtlinien)

    Richtlinien des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für das Beseitigen unbrauchbar
    gewordener Sprengstoffe und Zündmittel (Sprengmittelbeseitigungs-Richtlinien) vom
    1.2.1993 –17.15-3-15-


    Auf Empfehlung des Länderausschusses Bergbau werden hiermit die aktualisierten „Richtlinien
    für die Beseitigung unbrauchbar gewordener Sprengstoffe und Zündmittel“ im Zuständigkeitsbereich
    der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW eingeführt.

    Diese Richtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertreter der Bergbehörden der Länder und
    der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung unter Anpassung an den Stand der Technik
    und die betrieblichen Gegebenheiten erarbeitet.


    Zu den neuen Richtlinien werden noch die folgenden Hinweise gegeben:

    • Das bisherige mögliche Beseitigen von unbrauchbar gewordenen Sprengstoffen durch Verbrennen
       wurde aus Gründen des Umweltschutzes und der Sicherheit gestrichen.

    • Festlegungen zur Beseitigung von unbrauchbar gewordenen Pulverzündern sind nicht mehr
       notwendig, da diese im Bergbau keine weitere Anwendung finden.

    Ich bitte die Änderungen nach Maßgabe der überarbeiteten Richtlinien im Betriebsplanverfahren
    zur Geltung zu bringen.

    Die bisherigen Richtlinien für die Beseitigung unbrauchbar gewordener Sprengstoffe und Zündmittel
    (Sprengmittelbeseitigungs-Richtlinien) vom 01.02.1993 –17.15-3-15-, SBl. A 2.13 werden hiermit
    aufgehoben.

    Bezirksregierung Arnsberg
    Im Auftrag:

    K i r c h n e r