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22.06.2005
83.17.12-2005-1Zündmaschinen-Richtlinien
A 2.13
An die Bergämter des Landes NRW
Neufassung der Richtlinien für die Überwachung von Zündmaschinen,
Zündmaschinenprüfgeräten und Zündkreisprüfern (Zündmaschinen-Richtlinien)
Richtlinien des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen für die Überwachung von
Zündmaschinen, Zündmaschinenprüfgeräten und Zündkreisprüfern (Zündmaschinen-
Richtlinien) vom 28.01.1997 –17.12-4-18-Auf Empfehlung des Länderausschusses Bergbau werden hiermit die aktualisierten
„Richtlinien für die Überwachung von Zündmaschinen, Zündmaschinenprüfgeräten und
Zündkreisprüfern“ im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung
Bergbau und Energie in NRW eingeführt.Diese Richtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertreter der Bergbehörden der
Länder und der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung unter Anpassung
an den Stand der Technik und die betrieblichen Gegebenheiten erarbeitet.Zu den neuen Richtlinien werden noch die folgenden Hinweise gegeben:
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Die Richtlinien wurden ergänzt um Regelungen für die Verwendung von
elektronischen Zündsystemen. -
Nicht Gegenstand dieser Richtlinien ist die Überwachung von Zündeinrichtungen,
die ihre Energie zur Zündung aus einer externen Stromquelle beziehen. Hierzu
gehören z.B. Zündschalter. Die Zündeinrichtungen sind in Anlehnung an diese
Richtlinien einer regelmäßigen Überwachung zu unterziehen.
Die Anwendung eines Leitungsprüfers entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
Insofern wurde die Regelung über deren Prüfung in Abschnitt 2.2 gestrichen.Ich bitte die Änderungen nach Maßgabe der überarbeiteten Richtlinien im Betriebsplan-
verfahren zur Geltung zu bringen.Die bisherigen Richtlinien für die Überwachung von Zündmaschinen, Zündmaschinen-
prüfgeräten und Zündkreisprüfern (Zündmaschinen-Richtlinien) vom 28.01.1997
– 17.12-4-18 - , SBl. A 2.13 werden hiermit aufgehoben.Bezirksregierung Arnsberg
Im Auftrag:K i r c h n e r
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