• 28.03.2002

    83.16.22.3-1-7

    Personenbeförderung mit Gurtförderern
    Betriebsempfehlung Nr.17

    A 2.12

    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen (ausgenommen Bergamt Düren)

    Personenbeförderung mit Gurtförderern
    Überarbeitete Betriebsempfehlung Nr. 17 "Empfehlungen für die Einrichtung von Gurtförderern
    zur Personenbeförderung

    Verfügung vom 13.09.1985 - 16.22.3-1-1

    Anlagen: 1 CD*

    Hiermit wird Ihnen die Betriebsempfehlung Nr. 17 "Empfehlungen für die Einrichtung von
    Gurtförderern zur Personenbeförderung" (E 17), die gemeinsam mit Vertretern der DSK und
    der Bergbauberufsgenossenschaft überarbeitet und den geänderten Vorschriften sowie dem
    Stand der Technik angepasst wurde, in Form einer CD übersandt. Die Bergwerke der DSK
    haben die überarbeitete Betriebsempfehlung bereits von der Hauptverwaltung erhalten, mit
    der Weisung, diese ab sofort anzuwenden.

    Bei der Überarbeitung wurde insbesondere die Bandfahrung mit einer Geschwindigkeit
    > 2,5 m/s sowie der berührungsloser Überfahrschutz zur Absicherung von Gefahrstellen
    berücksichtigt.

    Genehmigungen nach § 43 Abs. 1 BVOSt für die Errichtung und den Betrieb von Gurtförderern
    für die Personenbeförderung mit Geschwindigkeiten bis zu 3,2 m/s sind künftig nur zu erteilen,
    wenn die Gurtförderer entsprechend der aktuellen Betriebsempfehlung Nr. 17 errichtet und
    betrieben werden.

    Jeder Antrag nach § 43 Abs. 1 BVOSt, der eine Abweichung von der E 17 beinhaltet, ist der
    Abteilung 8 der Bezirksregierung Arnsberg vor Erteilung der Genehmigung zur Kenntnis zu
    geben.

    Sie werden gebeten, der Abteilung 8 der Bezirksregierung Arnsberg bis spätestens zum 01.06.
    eines jeden Jahres, beginnend 2002, über die Anzahl und Einsatzorte der Gurtförderer, die zum
    Stichtag 01.04. auf den einzelnen Bergwerken mit Geschwindigkeiten > 2,5 m/s zur Personen-
    beförderung betrieben werden, zu berichten.

    Des weiteren wird gebeten, über bemerkenswerte Vorfälle, auch wenn diese nicht zu Unfällen
    geführt haben, sowie über Fehler und Mängel, die für Änderungen oder Ergänzungen der
    Empfehlungen von Bedeutung sein können, unverzüglich zu berichten.

    Die Rundverfügung vom 13.09.1985 - 16.22.3-1-1 (SBl. A 2.12) wird hiermit aufgehoben.

    Dortmund, den 28.März .2002

    Bezirskregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein-Westfalen
    Im Auftrag

    E k h a r t M a a t z

    *Anmerkung: Die CD wurde bereits vorab an die Bergämter übersandt. Im Bedarfsfall kann die
    Betriebsempfehlung E 17 als pfd-Datei bei dem Dezernat 83 der Bezirksregierung Arnsberg
    angefordert werden.