• 08.06.1976

    16.12-5-1


    Bauvorschriften für Dieselkatzen


    A 2.12
    (A 2.11)


    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Anforderungen an die Bauart von Zugkatzen mit Eigenantrieb durch Dieselmotoren (Dieselkatzen)
            für Einschienenhängebahnen


    Die Rundverfügung des Landesoberbergamts vom 8.6.1976 - 16.12-5-1 - mit Anforderungen an
    die Bauart von Zugkatzen mit Eigenantrieb durch Dieselmotoren (Dieselkatzen) für Einschienen-
    hängebahnen ist abgedruckt unter der Gliederungs-Nr. A 2.11.